Übernahme nach der Ausbildung trotz nicht bestandener Abschlussprüfung?
Nur rein aus Interesse würde es mich interessieren ob man auch nach nicht bestandener Abschlussprüfung, trotzdem beim Unternehmen tätig werden darf wenn der Arbeitsvertrag bereits unterschrieben ist.
Im Arbeitsvertrag ist kein Ausweis darüber das die Prüfung bestanden werden muss, davon ist also nicht die Rede. Kann man dann trotzdem als Mitarbeiter im Unternehmen tätig sein und beispielsweise die Prüfung nach einem Halben Jahr nochmals nachholen?
Diese Frage stelle ich aus reinem Interesse und nicht weil es mich selbst betrifft.
Was ich weiß das manche Unternehmen aus diesem Grund explizit dies im Arbeitsvertrag verlangen das es entsprechend abgeschlossen werden muss da der Vertrag sonst nichtig ist. Wie ist es aber bei einem wo dies nicht hinterlegt wäre.
3 Antworten
Wenn duvdeine Abschlussprüfung nicht bestehst, verlängert sich dein ausbildungsvertrag automatisch bis zur wiederholungdprüfung
und dein Arbeitsvertrag beinhaltet ja eine Berufsbezeichnung deren Tätigkeit du ausüben sollst
ergo geh mal davon aus, das dein Ausbildungsbetrieb schon daran interessiert sein wird dich ein weiteres halbes Jahr als Azubi zu bezahlen
Wer wäre denn so blöd und würde die Prüfung nicht wiederholen?
und das macht meine Aussage übrigens nicht ‚falsch‘
ich bin seit 2004 Handwerksmeister, seit 2011 als Dozent bei ÜBL in der HWK tätig und begleite genauso lange die Gesellenprüfungen … und noch NIE hat die einer nicht wiederholen wollen wenn es beim ersten Mal nicht geklappt hat
Falsch meinte ich nur die Aussage das es sich automatisch verlängert, weil es sich nur dann verlängert wenn der Azubi ausdrücklich darauf besteht die Prüfung zu wiederholen.
Wie gesagt, das ist ein automatismus das die Azubis das wiederholen ..,
Wenn dein Ausbildungsbetrieb dich weiter beschäftigen will, entscheidet er das ganz alleine. Du musst aber damit rechnen, dass du weniger verdienst, als jemand mit Abschluss
Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, dann verlängert sich dein Ausbildungsverhältnis automatisch, bis du die Prüfung wiederholen kannst. Ein schon geschlossener Arbeitsvertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb, wäre dann nichtig.
Falsch, bei nicht bestehen der Abschlussprüfung kann der Azubi verlangen die Prüfung zu wiederholen in der Regel sind das 6 Monate bzw bis zum nächsten Termin. Wenn er das nicht verlangt endet die Ausbildung nach Ablauf der angegeben Frist, somit gilt dann die Ausbildung als beendet.