Nicht bestanden Bilanzbuchalter

3 Antworten

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (§ 8 der Verordnung). Hierfür ist keine Frist bestimmt, das heißt, man kann sich für die Wiederholungsprüfung beliebig Zeit lassen. Man hat jedoch die Möglichkeit, sich von bestandenen Prüfungsfächern und Prüfungsteilen befreien zu lassen. Hierzu muss man jedoch eine Frist von zwei Jahren einhalten, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung (vgl. § 8 Abs. 2 der Verordnung).

Quelle: http://www.bilanzbuchhalter.de/faq.php#durch_5

Schau dir die Verordnung an: Du kannst bei jeder Prüfung jeden Prüfungsteil maximal zwei Mal wiederholen. Solltest du den letzten Prüfungsversuch nicht bestanden haben, musst du die Fortbildung von neuem beginnen, das heißt auch alle anderen Prüfungsteile, die du bereits bestanden hast. Lass dir hier also keinen Schwachsinn erzählen, du kannst so oft wiederholen, wie du willst, nur musst du nach dem zweiten Prüfungsversuch eben von vorne anfangen.

TopSecret1985  09.03.2016, 13:35

Hey kannst du mir sagen wo genau das steht, dass das so ist? Ich kenne es auch nur so, dass wenn man drei mal durchgefallen ist, das es das dann war und die Prüfung nicht wiederholen kann.

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Freibeuterin95  11.03.2016, 19:57
@TopSecret1985

Das steht in der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin", die sich sehr leicht ergoogeln lässt. Nachlesen, schlau machen.

Hörensagen-Aussagen wie "Ich kenne es auch nur so" ohne irgend eine Grundlage sorgen nur für Verwirrung und helfen niemandem weiter.

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Nein, es gibt keine Prüfung, die man so oft wiederholen kann, wie man will.

Freibeuterin95  22.02.2015, 21:05

Diese Antwort ist falsch. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr*sse halten.

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dervagabund  23.02.2015, 09:52
@Freibeuterin95

Die richtige Antwort scheinst Du aber auch nicht zu wissen, sonst hättest Du uns ja an deiner Weisheit teilhaben lassen.

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Freibeuterin95  16.03.2015, 22:15
@dervagabund

Lies dir einfach mal meine Antwort vom 22. Februar durch, anstatt hier dümmliche Kommentare mit haltlosen Unterstellungen zu schreiben. Und nicht vergessen: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr*sse halten!

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