Bekomme ich irgendeine Unterstützung?

3 Antworten

Wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern kein Bafög - bekommst, sind sie dir in deiner Erstausbildung oder Studium zum Unterhalt verpflichtet und dürfen von dir natürlich auch keine Mietzahlungen von dir verlangen.

Deine Unterhaltsansprüche musst Du ab der Vollendung des 18 Lebensjahres selber durchsetzen, im schlimmsten Fall durch Klage vor dem Familiengericht.

Den Kredit sehe ich also als Fehler von dir an, weil deine Eltern nach deinen Angaben leistungsfähig sind und sie dir gegenüber dann wie geschrieben in der Erstausbildung oder Studium zum Unterhalt verpflichtet sind.

Das Kindergeld steht deinen Eltern zu, solange Du bei ihnen wohnst und gemeldet bist, erst nach dem Auszug und Abmeldungen aus dem Haushalt und eigener Meldeanschrift stünde dir das Kindergeld selber zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro bekommen würdest.

Im schlimmsten Fall könntest Du dann bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, findet man im Internet zum Ausdrucken, dann könnte dir nach Prüfung und Bewilligung das Kindergeld direkt von der Familienkasse an dich ausgezahlt werden.

Wenn das Verhältnis zu deinen Eltern tatsächlich so schlimm ist, dass dir das Zusammenleben nicht zumutbar ist oder deine Eltern sogar deinen Auszug möchten, dann wären sie dir bei Leistungsfähigkeit auch zum Unterhalt verpflichtet.

Dir stünden dann nach einem Auszug derzeit 930 Euro an Unterhalt zu, abzüglich der 250 Euro Kindergeld.

Hast Du denn schon einen Antrag auf Bafög - gestellt und hast einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen ?

Mit 20 Jahren und in erster Ausbildung sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn ihr Einkommen über gewissen Grenzen liegt (und du dadurch kein Bafög erhälst), finanzieren selbstverständlich deine Eltern dein Studium. Es ist löblich, wenn du nebenbei noch etwas dazu verdienst, aber deine Eltern zahlen den Rest.


Madisonbeerusa 
Fragesteller
 25.06.2023, 18:03

Weißt du wie es dann mit dem Kindergeld aussieht? Habe ich Anspruch darauf um es für eine Miete zu nutzen? :)

0
peer80  26.06.2023, 01:49
@Madisonbeerusa

Selbstverständlich, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, sollte es dir weiter gegeben werden. Das habe ich bei meinen Kindern immer so gemacht. Wenn es mit deinen Eltern nicht im Gespräch einvernehmlich funktioniert, bleibt letztlich noch die Unterhaltsklage. Das ist natürlich schade. Ist es so ein schlechtes Verhältnis zwischen euch?

0

Deine Eltern sind verpflichtet, dich zu unterstützen und für deinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Dass deine geizigen Eltern von dir Miete verlangen, das ist unberechtigt.


Madisonbeerusa 
Fragesteller
 25.06.2023, 17:57

Danke für deine Antwort. Recht auf das Kindergeld habe ich aber nicht oder? :)

0