Bekomme ich Arbeitslosen Geld?
Hallo, ich arbeite seit 2 Jahren auf Teilzeit eine Ausbildung habe ich nicht gemacht meine Frage wäre wenn ich jetzt kündige würde ich trotzdem Arbeitslosengeld bekommen ?
7 Antworten
Um sich einen ALG - 1 Anspruch zu erwerben, muss man eine Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Innerhalb von 30 Monaten müssen min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein.
Dann hätte man sich einen Anspruch auf min. 6 Monate erworben, bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.
Ab der Vollendung des 50 Lebensjahres steigt der Anspruch je nach Alter und eingezahlten Beiträgen stufenweise auf bis zu 24 Monate an.
Wenn man ohne wichtigen Grund selber kündigt oder die Kündigung selber zu verantworten hat, droht eine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen.
Diese Sperrzeit würde dann vom erworben Anspruch abgezogen und wäre weg.
Auch in einer Sperrzeit würde die Agentur für Arbeit Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung zahlen, aber Geld würde es dann in der Sperrzeit erst einmal nicht geben.
Für die Sperrzeit kann man durch Antragstellung beim Jobcenter einen möglichen Anspruch auf derzeit noch Bürgergeld prüfen lassen.
Betroffen davon durch eine Sanktion von max. 30 % über max.erst einmal 3 Monate wäre nur der Regelbedarf für den Lebensunterhalt und nicht die Kosten der Unterkunft = Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Bei z.B.einen Single wären das derzeit 563 Euro Regelbedarf.
Da du noch nicht lange genug gearbeitet hast nicht
Und wenn du selbst kündigst bekommst du natürlich erstmal nix
Du musst 12 Monate gearbeitet haben um einen Anspruch auf ALG1 zu haben. Und der oder die fragesteller/in arbeitet seit zwei Jahren, sprich seit 24 Monaten und somit besteht hier ein Anspruch auf ALG.
Wenn du selber kündigt hast du erstmal mit Pech eine 3-monatige Sperre. Heißt da gibt es erstmal gar kein Geld Punkt deswegen sollte man sich immer kündigen lassen vom Chef. Ansonsten steht die natürlich ALG1 zu da du ja auch bei einer Teilzeitstelle in die arbeitslosenkasse einzahlst.
Grundsätzlich vermutlich ja, aber bei Eigenkündigung ohne sog. wichtigen Grund kann eine Sperrzeit verhängt werden.
JA - Anrecht hast du durch Beiträge erarbeitet / allerding erst drei Monate später = Sperrfrist bei Eigenkündigung !
Dann nutze es um ab Sept eine Ausbildung zu machen ?
Wenn du wenigstens eine Bau -Helfer - Ausbildung machst !