Bei Rot in der Probezeit gefahren?

4 Antworten

der Rotblitzer ist vermutlich für geradeaus fahrende gemacht, damit hast du glück... sonst wärs mist geworden

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) zieht IMMER nach sich:

  • 200 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Probezeitverlängerung um 2 Jahre (insgesamt 4 Jahre)
  • Pflicht-Aufbauseminar (ASF, ca. 250–400 €)
Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich seit Jahren ausgiebig mit dem Thema

Solange du nicht geblitzt oder von der Polizei angehalten wurdest - dann nichts.

Es gibt auch Blitzer wo man den Blitz nicht sieht.

Ist mir auch schon 1x passiert.Ich bekam eines Tages Post mit dem Vorwurf das ich an einen bestimmten Tag auf einer Strasse zu schnell war.Ich konnte mich nicht erinnern an dem Tag geblitzt worden zu sein.

Solltest du aber ohne es gemerkt zu haben erwischt worden sein,dann wird es teuer.

Inklusive Gebühren und Auslagen,ohne Gefährdung oder schlimmeres kostet der Verstoss bei länger als 1 Sekunde Rot dann 228,50 Euro.

Desweiteren :

2 Punkte in Flensburg.

Die Probezeit wird verlängert.

Du musst ein kostenpflichtiges Aufbauseminar machen.

Nimmst du nicht am Seminar teil,lehnst das ab,weist das nicht nach,droht Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein Fahrverbot von 1 Monat.

Du kannst jetzt nichts weiter Unternehmen,Nur warten ob in den nächsten Wochen ein Anhörungsbogen / Zeugenfragebogen kommt und du die Möglichkeit hast Stellung zu beziehen.Die Behörde hat 3 Monate Zeit dir den zukommen zulassen.Danach ist das verjährt.

Du hast auch die Möglichkeit zu sagen das du nicht gefahren bist sondern jemand anders.Du musst dann mitteilen wer es war.Name,Adresse.Dann bekommt die andere Person Post und hat die Möglichkeit etwas dazu zu sagen.Du darfst aber niemand einfach so beschuldigen das die Person gefahren ist und nicht du.

https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel-geblitzt/

Bei Rot gefahren: Einspruch einlegen
Wer an der Richtigkeit eines Bescheids zweifelt, hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Wird Ihnen vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben, müssen Sie nachweisen, dass die Messung fehlerhaft ist. Hierbei kann ein Anwalt für Verkehrsrecht im Rahmen der Akteneinsicht unterstützen und beurteilen, ob es sinnvoll ist, gegen den Rotlichtbescheid Einspruch einzulegen.‍

https://www.hopkins.law/expertise/rote-ampel-geblitzt

was droht mir jetzt?

3 Monate grübeln und rätseln, ob noch was kommt. Danach ist es verjährt.

Denk mal genau nach. Was passiert wohl, wenn niemand etwas davon mitbekommen hat?