Begeht ein Muslim kuffar, wenn er nicht betet?

6 Antworten

Es gibt eine Meinungsverschiedenheit ob derjenige nicht betet noch Muslim ist oder nicht

Ich folge der Meinung, dass derjenige der gar nicht betet weder zu Hause noch mit der Gemeinschaft und er weiß das die 5 Pflichtgebete Pflicht sind, dieser ist kein Muslim

wer behauptet die 5 Pflichtgebete seien keine Pflicht obwohl die Person ganz genau weiß das sie Pflicht sind, dieser ist kein Muslim

Das Gebet gehört zu den 5 Säulen des Islam 

Der Prophet Friede und Segen mit ihm sagte: Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Salah (Gebet) und wer es unterlässt, hat Kufr begangen 

Und die Sahaba vom Prophet Muhammad sahen das Unterlassen von etwas von den Taten nicht als Kufr an, außer (dem Unterlassen) des Salahs

Sure 74 Ayah 42-43

„Was hat euch in Saqar geführt?“

Sie werden sagen: „Wir gehörten nicht zu denjenigen, die beteten, [...]

Mit Saqar ist die Hölle gemeint

Wenn ein Muslim gar nicht betet weder zu Hause noch mit der Gemeinschaft und er weiß das die 5 Gebete Pflicht sind, dann ist er ein Kafir und wenn er so stirbt, dann kommt er für die Ewigkeit in Dschahannam

Ein Muslim darf die Scharia nicht verleugnen. Wenn ein Muslim sagt, das Gebet gehört nicht dazu, dieses sei keine Pflicht im Islam, so fliegt er aus der Religion raus. Ansonsten bleibt er erst einmal Muslim, sündigt aber.

Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, muss bei der ersten, sich bietenden Gelegenheit das versäumte Gebet nachholen, wie wir aus folgenden Hadit erfahren:
"Wer ein Gebet vergisst, verrichtet es, sobald er sich daran erinnert." (21)
Wer dagegen das Gebet absichtlich nicht verrichtet, weil er es nicht als eine vorgeschriebene Pflicht anerkennt, wird als Ungläubiger betrachtet. In einem Hadit lesen wir:
"Die Verpflichtung, welche uns (Muslime) von ihnen (den Ungläubigen) unterscheidet, ist das Gebet; wer es unterlässt, ist ungläubig." (22)
(21) Überliefert bei An-Nasa'yy und At-Tirmidyy
(22) Überliefert bei Ahmad und den übrigen Verfassern der Sunna- bzw. Hadit-Sammlungen

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 22

Ich zitiere:

https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/97-familie-und-kinder/sonstige-familienangelegenheiten/826-wie-gegenueber-verwandten-verhalten-die-nicht-beten

Wenn er nicht betet, dann verdient er es, dass er geächtet wird. Sie sollten ihn weder begrüßen, noch seinen Gruß erwidern, bis er bereut. Nicht zu beten ist eine größere Form des Kufr [dieser entfernt einem vom Islam]. Es ist wahr, selbst wenn jemand nicht verneint, dass es (das Gebet) verpflichtend ist. Es entspricht der richtigsten Meinung unter den Gelehrten.
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:"Das, was uns und sie [die Ungläubigen] unterscheidet, ist das Gebet. Wer es unterlässt, hat Gotteslästerung begangen." Dies wurde von Imam Ahmad und den Sammlern der Sunan mit einer wohlklingenden Kette überliefert.
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte auch: "Zwischen einem Mann und dem Kufr (Unglauben) und Götzendienst ist das Unterlassen des Gebets." Dies wurde von Imam Muslim in seinem Sahih überliefert.
Wenn also jemand die Pflicht des Betens verneint, dann ist er gemäß dem Konsens der Gelehrten ein Ungläubiger.
Daher ist es die Aufgabe seiner Familie, ihn zurechtzuweisen und zu ächten, wenn er nicht bereut. Es ist auch ihre Pflicht, seinem Fall dem Qadi (Richter) vorzutragen, damit dieser ihn zur Reue aufruft. Wenn er bereut, [wird dies von ihm angenommen]. Wenn er nicht bereut, muss er getötet werden [1], und zwar sagt Allah im Quran: "Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei." (Surah At-Tawbah 9:5)
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte ebenfalls: "Mir wurde verboten, diejenigen die beten zu töten." [2]
Diese Beweise zeigen, dass derjenige, der nicht betet, keineswegs seine absolute Freiheit hätte. Und es ist nicht verboten, ihn zu töten, wenn er zur Obrigkeit [1] gebracht wird und nicht bereut.
Und Allah ist der Eine, Der Rechtleitung erteilt.
Schaykh Abdul-Aziz ibn BazrahimahullahFataawa al-Mar´ah (Fataawa für Frauen) - 5. Frage
1] Dieses Urteil findet ausschließlich in einem, unter islamischem Gesetz stehenden, Land seine Anwendung und wird vom islamischen Richter rechtskräftig gemacht. Dieses Urteil ist unsererseits kein Aufruf zur Selbstjustiz.
2] Bei Abu Dawud. Manche der Überlieferer in seiner Kette sind unbekannt. Aufgrund unterstützender Beweise hat Scheikh al Albani (rahimahullah) diesen Hadith dennoch für Sahih erklärt. Siehe Muhammad Nasir ad Diin Al-Albani Sahih Sunan Abu Dawud (Riyadh: Maktaba at-Tarbiya al-Arabi li-Daul al-Khaliig. 1989) Bd. 3, S.931.
Er wird ebenfalls detailliert erläutert, allerdings ohne zu nennen, dass er von Abu Dawud überliefert wurde, in Muhammad Nasir ad-Diin al-Albani Silsilah al-Ahaadith as-Sahiha (Riyadh: Maktaba al-Maarif, 1991) Bd. 5, S.493.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Selbst Studium der islamischischen lehrschriften /Geschichte

Es gibt verschiedene Meinungen von den gelehrten.

Die einen sagen, dass wenn man nicht betet Kuffar begeht.

Die anderen sagen, dass man "nur" eine Sünde begeht.

Im Islam ist das Gebet (Salat) eine der fünf Säulen und daher eine grundlegende Praxis für Muslime. Nicht zu beten, wird allgemein als schwere Sünde betrachtet.

Allerdings gibt es unterschiedliche Meinungen unter Gelehrten darüber, ob ein Muslim, der nicht betet, als Kuffar (ein Nicht-Muslim oder Ungläubiger) angesehen wird. Einige Gelehrte argumentieren, dass ein Muslim, der absichtlich das Gebet vernachlässigt, aus dem Islam ausgeschlossen wird, während andere argumentieren, dass dieser Muslim ein großer Sünder ist, aber nicht notwendigerweise als Ungläubiger gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Frage eine religiöse ist, und die endgültige Interpretation hängt von der spezifischen islamischen Tradition oder der individuellen Glaubensausübung ab. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen vertrauenswürdigen religiösen Führer oder Gelehrten wenden, um Rat und Leitung zu erhalten.