Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen? Wie lange würde das realistisch gesehen dauern?
Hallo, jetzt ist es also endlich wieder auf dem Tisch ( zurecht) . Unsere lieben Beamten werden höchstwahrscheinlich in naher Zukunft in die Rentenversicherung einzahlen müssen.
Was meint ihr, wie lange wird es dauern bis wir die Beamten in die Rentenversicherung hineinbekommen? 1-2 Jahre?
Wären dann auch die Beamtenanwärter betroffen, die gerade ihre Ausbildung begonnen haben?
13 Antworten
Das deutschen Rentensystem muss an sich reformiert werden, aber ohne eine Reform der Pensionen.
Eine Reform der Pensionen ist auch ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem (nach derzeitigen Rechtsstand) verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 5 GG sagt, dass für den öffentlichen Dienst die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Darunter fallen nämlich das sogenannte Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die über die aktive Dienstzeit hinaus gelten. Beamte erhalten demnach kein Entgelt für die erbrachte Leistung, sondern erhalten amtsangemessene Bezüge dafür, dass sie ihre Dienste und Hingabe dem Staat auf Lebenszeit widmen und im Ruhestand abgesichert sind.
Apropos Grundsätze des Berufsbeamtentum: Diese bringen für Beamte auch erhebliche Grundrechtseinbußen mit sich, die für Arbeitnehmer nicht gelten. Das Streikverbot dürfte weitgehend bekannt sein. Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt. Und auch privates Fehlverhalten kann negative disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben. Aufgrund dieser erheblichen Nachteile, die keiner ohne weiteres in Kauf nehmen würde, muss es auch Vorteile geben.
Ein einheitliches Rentensystem hätte übrigens nur Auswirkung auf Neueinstellungen, da bestehende Beamtenverhältnisse Bestandsschutz genießen.
Ob bereits eingestellte Beamtenanwärter unter den Bestandsschutz oder doch von einer Neuregelung betroffen wären, hätte im Zweifelsfall das BVerfG zu entscheiden. Ich bin keine Verfassungsrechtlerin, würde aber ehr Richtung Bestandsschutz tendieren, weil sie sich im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage des Berufsbeamtentums und dem daraus entspringenden zukünftigen Pensionsanspruch beworben haben und vereidigt wurden.
Auch müsste dann zu berücksichtigen sein, dass die Bruttobezüge in Gänze angehoben werden, weil Beamte bereits ein gekürztes Brutto erhalten. Beamte haben im Vergleich mit vergleichbaren Tarifbeschäftigten ein geringeres Brutto.
Beamte bezahlen seit 1957 durch die gekürzten Bezüge für ihre Pensionen. Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge.
Damals wurden die Beamtenbezüge um 7%, was dem damaligen AN-Anteil zur RV, entsprach, niedriger angesetzt, als normale Brutto-Gehälter. Und bei Anpassung der Besoldungstabellen an die Tarifverträge wird auch nicht der gesamte Abschluss übertragen, sondern ein gekürzter Teil.
Was Bund und Länder mit den Geldern aus den Pensionsfonds machen, wenn man in den Zeitungen liest, dass diese anderweitig verwendet werden, liegt nicht in der Hand der Beamten.
Zusätzlich um die Erhöhung der Bruttobezüge um die AN-Anteile, müssten die Dienstherrn von Bund und Länder die AG-Anteile für die RV abführen.
Der öffentliche Dienst gewinnt gerade auf den Beamtenpositionen, trotz ausreichend Bewerbern, kaum qualifizierte Nachwuchskräfte. Die Finanzämter in meiner Nähe bspw. haben jährlich ca. 12 - 15 Anwärterstellen für den gehobenen Dienst zur Verfügung, davon werden lediglich 8 - 10 besetzt, wovon dann 3 auch schon nach kurzer Zeit abbrechen. Von denen, die während des Vorbereitungsdienstes durchfallen, will ich gar nicht sprechen.
Die Personalnot im öD ist riesig.
Selbst der höhere Dienst ist für Volljuristen nach 5 Jahren Regelstudienzeit plus zweijährigen Referendariat in den Einstiegsämtern A13 und R1 nicht wirklich attraktiv. Selbst Behördenleiter mit A16 verdienen im Vergleich zu Führungskräften in der freien Wirtschaft deutlich weniger. Und von IT-lern will ich erst gar nicht sprechen.
Außerdem bedeuten mehr Beitragszahler auch mehr Rentenempfänger.
Ein Bekannter von mir, der bei der Deutschen Rentenversicherung arbeitet, hat mal fiktiv durchgerechnet, dass es für meine potenzielle zukünftige Rente - wenn ich keine Pension bekommen würde, sondern stattdessen in die RV einzahlen würde - 5 gleichwertige Beitragszahler bedarf, wie ich es derzeit wäre. Hochgerechnet wären das (vereinfacht gerechnet) für die Rente von 1,9 Mio. Beamte dann etwa 9,5 Mio. zusätzliche gleichwertige Beitragszahler.
Daraus würde sich ein endloser Teufelskreislauf bilden: Mehr Beitragszahler = Mehr Rentenempfänger = die wiederum mehr Beitragszahler benötigen, was wieder zu mehr Rentenempfänger führen würden, und immer so weiter.
Vielleicht hältst du mich nicht für objektiv genug, weil ich selbst Beamtin bin, aber meine Meinung ist, dass die Pensionen für das Beamtentum unverzichtbar sind. Das ist zwar jetzt leicht zu sagen, aber das wäre auch meine Meinung, wenn ich nur Angestellte im öD wäre, oder es mit einer Karriere im öD überhaupt nicht geklappt hätte.
Unsere lieben Beamten werden höchstwahrscheinlich in naher Zukunft in die Rentenversicherung einzahlen müssen.
Das wird in naher Zukunft nicht der Fall, da die CDU dem bereits eine Absage erteilt hat.
Und sollte das doch irgendwann mal kommen, wäre ich eine der ersten, die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen würden. Seit ich verbeamtet bin, habe ich schon eine vorformulierte Verfassungsbeschwerde für diesen Fall abgespeichert.
Die CDU hat das doch direkt vom Tisch gefegt. Die vollständige Umsetzung würde aber wahrscheinlich Jahrzehnte dauern, für aktive Beamte ließe sich die nachträgliche Umstellung sicherlich nur schwer bewerkstelligen , u.a. auch deshalb, weil sie aufgrund fehlender Sozialversicherungsbeiträge niedrigere Bruttolöhne erhalten. Der bürokratische Aufwand und Dinge wie mögliche Klagen würden selbst wenn es so käme bestimmt dazu führen, dass dies nur für neue Beamte käme.
Nein, das wäre ein Prozes von 40 Jahren.
Denn die Beamten, die heute 40 sind, müssten ja dann später eine Mischung bekommen zwischen Pension und Rente.
Erst wenn es keine Pensionäre mehr gibt, ist alles pari.
Hallo, jetzt ist es also endlich wieder auf dem Tisch
Hallo, nein ist es nicht. Es war lediglich ein Vorschlag von Frau Ministerin Bas, in einem Interview mit Journalisten. Dieser Vorschlag ist kein Teil des Koalitionsvertrages und man kann eigentlich ausschließen, dass diese Regierung, in dieser Legislatur, eine größere Rentenreform auf den Weg bringt. Da musst du dir die nächsten Jahre gar keine Gedanken drüber machen und wenn du mich persönlich fragst, auch nicht die nächsten Jahrzehnte. Das wird nicht passieren, dass Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden.
Das ganze wird sehr wahrscheinlich nicht kommen. Das hat mehrere Gründe, welche von YvonneM2508 ausführlich genannt wurden.
Hinzufügen möchte ich nur noch, dass oft argumentiert wird, dass die Pension ca 70% des letzten Gehalt ausmacht, die Rente nur ca 50% und das ja so ungerecht ist. Was damit stets vergessen wird, ist der Umstand, dass der Beamte auf nicht wenig Gehalt verzichtet im Vergleich zur freien Wirtschaft, um seine Pension zu erhalten.
Ein ausgelernter Finanzbeamter im gehobenen Dienst, also mit abgeschlossenen Studium, bekommt in Hessen 3.100,87€ brutto im Monat. (Das kann man ganz leicht sehen, indem man sich die öffentlich zugänglichen Besolungstabelle anschaut) Ein Steuerberater verdient lt.
https://www.endriss.de/berufe/steuer-berufe/steuerberater/berufsbild/gehalt/
durchschnittlich 7.323,33€ brutto im Monat.
Beide haben dieselbe Qualifikation