Bauer will Stress wegen Drohne, was soll ich tun?
Ich flog an einem Abend mit meiner DJI Mini 4 Pro über ein Maisfeld, gestartet hatte ich vom Feldweg. Ein Bauer kam verärgert auf mich zu und meinte, ich solle das lassen. Ich erklärte ihm ruhig, dass ich vom öffentlichen Grund gestartet sei und ihm der Luftraum nicht gehöre. Nach kurzem Murren fuhr er weiter, und ich konnte meinen Flug beenden.
Wo ist das Problem?
Ich will nicht belästigt werden als Pilot!
8 Antworten
Deine Antwort ist so nicht korrekt
Ob der Bauer nun Eigentümer oder Pächter war oder sich einfach nur geärgert hat, spielt keine Rolle. Die höfliche Antwort wäre zumindest gewesen, dass dir nicht bekannt war, dass der Überflug in dem Bereich nicht gestattet wäre. Du wirst dich informieren und nicht wieder kommen sofern verboten.
In meiner Region sind die Drohnen von den Landwirten inzwischen gefragt und es gibt immer mehr Mitglieder im Bereich der Rehkitzrettung. Für die Argumentation wäre es aber zu spät gewesen. Kannst es ja im Frühjahr versuchen.
Das ist eine drohne mit kamera, die darfst du nicht einfach über sein grundstück fliegen. Das haben gerichte in der vergangenheit so vertreten.
https://openjur.de/u/874485.html
Der Eingriff des Beklagten in die so geschützte Privatsphäre des Klägers ist auch nicht gerechtfertigt. Die Handlungsfreiheit des Beklagten, seine Drohne hobbymäßig herumfliegen zu lassen, hat hinter der geschützten Privatsphäre Dritter zurückzutreten, zumal es genug Flächen und Räume gibt, in denen der Beklagte seinem Hobby nachgehen kann, ohne Dritte zu stören. Zwar wird in der Literatur die Ansicht vertreten, dass wegen der grundsätzlichen Zulässigkeit der Nutzung des bodennahen Luftraums durch Modellflugzeuge und ähnliches gemäß § 1 Abs. 1 LuftVG ein lückenloser Schutz gegen Einsichtnahme bei Grundstücken innerhalb bebauter Gebiete nicht gegeben sein könne, da sich sonst schnell ein Totalverbot für den Drohnennutzer ergebe (Regenfus a. a. O., 801). Dem kann jedoch nicht gefolgt werden. Drohnen sind anders als die in § 1 Abs. 1 LuftVG genannten Flugobjekte mit Kameras ausgestattet. Wenn wie hier ein Grundstück gegen fremde Blicke erkennbar abgeschirmt ist, hat die Handlungsfreiheit in Bezug auf die Ausführung eines solchen „Hobbies“ gegenüber der Privatsphäre zurückzutreten. Es geht hier nicht um ein Flugverbot oder um das Untersagen einer kindlich-unschuldigen Freizeitbeschäftigung wie beispielsweise einen Drachen steigen lassen oder ein Modellflugzeug per Fernbedienung zu steuern, sondern um das Unterlassen einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch das Ausspähen mit einer kameraausgestatteten Drohne.
Ohne kamera wäre deine argumentation korrekt.
Was du tun solltest? nächstes mal lassen, oder vorher erlaubnis einholen.
Es klang mir aber nicht so als würde der Bauer direkt an seiner Arbeit gehindert oder außer durch das Geräusch und die allgemeine Anwesenheit der Drohne belästigt worden ist, was in der Regel bis zu einem gewissen Maß nicht verboten ist(es sei denn nach 22 Uhr oder allgemein zu Ruhe Zeiten natürlich)
Wenn man das gesamte grundstück auch ohne drohne einsehen kann, z.B. bei einem brachliegendem feld, dann könnte man vielleicht argumentieren dass es keine privatspähreverletzung ist. Aber zu dieser jahrezseit ist ja ein maisfeld kaum einsehbar von der straße aus.
Wenn die Kamera nicht direkt genutzt wird, also keine Aufnahmen gemacht werden, sind Datenschutzrichtlinien blödgesagt relativ egal das einzige was eine Kamera verursacht ist das du eine Registrierung der Drohne benötigst. Über Wohngrundstücke darfst du natürlich trotzdem nicht Fliegen, über Felder jedoch schon.
Soweit ich das Gerichtsurteil verstanden habe(es ist übrigens von 2013 wo es alles noch nicht so genau geregelt war, Ab 2021 gilt ein deutlich ausführlicheres Gesetz) lag das Problem darin das der Kläger behauptete die Drohne sei über seinem Grundstück geflogen, was wohl auch eine Zeugin überzeugend bestätigte. Das ist natürlich verboten. Es kann sein das die Live-Übertragung zu einem gewissen grad auch als Aufnahme gesehen werden kann, es ist trotzdem nicht verboten mit einer laufenden Kamera Übertragung über seinem Grundstück zu fliegen solange der Fokus der Aufnahme bzw. Übertragung eine Person oder Privatgelände ist, was aber nicht durch Drohnen gesetzte sondern allgemeine Datenschutz-Richtlinien geregelt ist. Genauso wie man nicht von einem Aussichtsturm auf seinem Grundstück Fotos vom Nachbarn auf der Liege machen darf.
Einfach abwarten, was passiert. Bauern sind ja unberechenbar. Es gibt diesen Comic von Willhelm Busch: „Der Bauer und der Windmüller“
Wo der Bauer den Esel an der Windmühle festmacht und der Müller die Mühle anschmeißt und meint, das sei sein gutes Recht. Hierauf fliegt der Esel durch die Luft und landet tot auf dem Feld. Dann kommt der Bauer nachts und fällt die Mühle samt Müller, weil seine Alte durchdreht, wegen des toten Esels.
Fazit: Der Bauer könnte sich rächen.


Hört sich an wie eine neue Serie auf RTL:
Bauer will Stress 😅
Ich will nicht belästigt werden als Pilot!
Trottel.
Du hättest auch deine Drohne runter holen einpacken und gehen. Der Weg mag ja offen sein, aber nicht das Maisfeld.
Das stimmt, jedoch ist dies in der Regel nur der Fall bei Wohn- und Industriegebieten, Maisfelder oder Wiesen zählen nicht dazu selbst wenn sie im Privatbesitz sind, da dort keine Personen körperlich oder Datenschutzrechtlich verletzt werden, es sei denn man fliegt sie direkt an oder nervt sie gezielt das würde dann unter Nötigung und/oder Körperferletzung zählen.