Balkonkraftwerk, Kabellänge für Steckdose?

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Ja. Das geht. Für Wieland Stecker gibt es geeignete Verlängerungskabel. Solltest Du eine Anlage mit Schuko Stecker nehmen, solltest Du darauf achten, dass das Kabel hochwertig genug (Kabelquerschnitt 1,5mm2) ist und eine entsprechende Schutzklasse aufweist (mind. IP44 - je nachdem, wie stark die Steckverbindung Wasser ausgesetzt sein wird).

Natürlich geht eine Verlängerung, jede müsste gehen, denn so viel Saft kommt ja nicht raus.

kenne dein ding nicht,ob da 230 volt oder 12 volt rauskommen,ich kann dir aber sagen dass du das nicht ohne genehmigung anbringen darfst,da es den ausssen charakter des hauses verändert

BenjaminSisko  14.02.2023, 07:15

Das war gar nicht die Frage.

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SirKermit  14.02.2023, 07:53
,ich kann dir aber sagen dass du das nicht ohne genehmigung anbringen darfst

Das sieht ein Gericht dennoch anders als du, aus https://www.pv-magazine.de/2021/09/15/amtsgericht-stuttgart-weist-klage-gegen-rueckbau-von-balkonmodulen-zurueck/

Das Amtsgericht Stuttgart hat die Klage einer Vermieterin abgewiesen, die ihren Mieter zum Rückbau seiner Photovoltaik-Module zwingen wollte (Aktenzeichen 37 C 2283/20). Die Kosten des Verfahrens muss die Klägerin übernehmen. Das Gericht hat das Urteil bereits im vergangenen März gefällt. pv magazine hatte damals nicht darüber berichtet – holt das nun jedoch, angeregt durch eine Diskussion im Forum „pv-plug“, nach, da das Urteil all denjenigen, die mit ihren Vermietern im Clinch über Balkonmodule liegen, eine wertvolle Argumentationshilfe sein kann. Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge gibt es allein in NRW ein Potenzial von mehr als einer Million Balkonmodulen.
Wie der Mieterverein Stuttgart und die Stuttgarter Zeitung berichten, hat der Mieter, ein Ingenieur, zwei Stecker-Module mit einer Leistung von je 300 Watt auf seinem Balkon aufgestellt. Damit senkt er seine Stromrechnung im Jahr um 180 Euro. Der Mieter hat die Module bewusst nicht fest montiert, etwa an der Hauswand oder der Brüstung, da sonst die Genehmigung der Vermieterin nötig gewesen wäre. Nichts desto trotz hat die Eigentümerin den Mieter per Klage zwingen wollen, die Module zu entfernen. Aus dem Urteil geht hervor, dass sie anführt, die Anlage sei laienhaft angebracht, weder wind- noch brandsicher und habe Mängel, unter anderem die fehlende Fixierung, die nicht bekannte Einspeiseleistung sowie eine Umhüllung des Gleichrichters, die in ihrer Beschaffenheit nicht zur Anlage passe.

Wenn die Anlage nicht fest fest montiert wurde, dann darf ein Vermieter diese nicht ablehnen und muss die Zustimmung erteilen.

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