Autounfall Teilschuld?
Guten Abend,
Ich hatte heute meinen ersten Autounfall, bei dem mir ein Radfahrer in die Motorhabe geflogen ist. Die Situation sieht so aus: ich fahre aus einer engen Straße an eine Rechts vor Links Kreuzung, welche sehr unübersichtlich ist. An dieser reduziere ich meine Geschwindigkeit stark, rolle aber noch (ca. 3-5 km/h), da die kreuzende Straße eine Einbahnstraße ist, bei welcher ich Vorfahrt habe, da ich von rechts komme. Beim Rollen, wodurch ich die Situation überprüfen wollte, knall mit ein einhändig fahrender Radfahrer (welcher nebenbei bemerkt auf dem Bürgersteig für) vom links in die Haube, nachdem er mit voller Kraft die vorderbremse betätigte und somit die Kontrolle verlor. Diesem, sowie dem Auto ist nichts passiert, doch würde mich jetzt interessieren, ob mich eine Teilschuld treffen würde, trotz dessen, dass ich mich nicht hätte anders verhalten können.
MfG Kenneth Millow
7 Antworten
Einem KFZ-Führer kann allein aus der Betriebsgefahr des KFZ heraus eine Teilschuld zukommen.
Da hier die Sachlage aber recht eindeutig ist, der Fehler also völlig beim Radfahrer selbst lag und Du den Unfall nicht abwenden konntest, dürfte man hier von einer Haftung Deinerseits absehen.
Sorgen solltest Du Dich jetzt also in erster Linie darum, dass der Radfahrer Deinen Schaden reguliert, dafür braucht er eine Privathaftpflicht oder muss es selbst zahlen.
Hi, so wie Du den Sachverhalt geschildert hast, sehe ich keine Teilschuld.
Du schreibst, dass rechts-vor-links galt, und der Radfahrer von links kam. Danach hättest du Vorfahrt gehabt.
Nun schreibst du, dass der Radfahrer auf dem Bürgersteig fuhr. Da gilt diese Vorfahrtsregelung nicht. Kreuzende Fußgänger oder Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren dürfen, haben Vorfahrt. Durfte der Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren?
Nachtrag: Vergiss den zweiten Teil meiner Antwort, ich habe falsch gedacht. Du hattest Vorfahrt.
Ich lasse den 2. Teil trotzdem stehen, weil es schon Kommentare dazu gegeben hat.
Auch, wenn sie auf der Querstrasse unterwegs sind, kann es sein, dass sie Vorrang/Vorfahrt haben.
Leider kennt man hier die Gegebenheiten nicht.
Definitiv nicht bei "rechts vor links". Und Fußgänger nur auf dem Zebrastreifen.
Selbstverständlich gilt das für den Gehweg. Bevor man als Fußgänger eine Straße überquert, hat man die Fahrzeuge durchzulassen. Es sei denn, man hat sein Leben satt.
ne hast keine schuld, er ist dir rein gefahren.
Das wäre eine Entscheidung des dafür zuständigen Gerichts. Ein Mitverschulden könnte angenommen werden und ist von den Zeugenaussagen der anderen Beteiligten, deinem Gesundheitszustand, ob du etwa alkoholisiert warst, ob du ein Schuldanerkenntnis ausgesprochen hast usw abhängig.
"Kreuzende Fußgänger oder Kinder, die auf dem Bürgersteig fahren dürfen, haben Vorfahrt."
Aber auch nur, wenn sie in gleicher Richtung unterwegs sind und du beim Abbiegen ihren Weg kreuzt.