Personengesamtheiten kannst du nur beleidigen, wenn

  1. sie eine Fähigkeit zur einheitlichen Willensbildung besitzen
  2. Eine anerkannte soziale Funktion haben

Jetzt mal außen vorgelassen, dass die Antifa eher keine anerkannte soziale Funktion in der Gesellschaft hat: Rechtssprechung dazu gibt es zu den beliebten ACAB tags, graffitis. Dass alle Cops b... sind, war den Gerichten zu unbestimmt. Wenn man gesagt hätte alle cops aus bspw. Stuttgart sind B..., dann wäre das nochmal etwas anderes gewesen.

So würde ich auch hier argumentieren. Wenn man schreiben würde F... die Berliner Antifa, dann würde es sich möglicherweise um so eine Beleidigung handeln, vorausgesetzt die zwei oben angesprochenen Merkmale wären erfüllt. Wenn man nur sagt F... Antifa, dann müsste es konsequenterweise keine Beleidigung sein.

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Allerhöchstens Beleidigung, wobei schon umstritten ist, ob das überhaupt ohne verbale Äußerungen möglich ist. Jedoch stellen der "Mittelfinger" oder der "Scheibenwischer" auch Beleidigungen dar. Dir fehlt aber der Vorsatz, der dir in dubio pro reo erstmal nachgewiesen werden muss.

Dies ist keine Rechtsberatung.

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Was für eine bodenlose Frechheit. Du zahlst dem bitte niemals 1000 Euro. Der Typ war der Grund wieso deine Katze vermisst war. Der fängt die Katze und schaut dann in der Nachbarschaft nach Zetteln die du aushängst und ruft dich dann an und gibt dir die Katze. Ganz klarer Betrug.

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  1. Für die Stellung des Senioren als Boten ist die Geschäftsfähigkeit grds nicht relevant.
  2. Als Empfangsbote müsste er aber schon ermächtigt sein von dir
  3. Er haftet nicht dafür, dass er das Paket annimmt. Könnte aber je nach Grad der Demenz dafür haftbar gemacht werden, dass er die Sachen aus den Paketen nimmt. Bei starker Demenz würde ich da jedoch das Verschulden verneinen
  4. Die Verantwortung liegt ganz klar beim Postzusteller.
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Nein, das würde regelmäßig unter die Strafbarkeit der Beteiligung an einer Schlägerei fallen, wenn es eine wirkliche Schlägerei ist und sich mehrere Prügeln. Wenn nur zwei sich prügeln, ist umstritten ob das eine solche Beteiligung wäre. Jedenfalls scheidet jedoch hinsichtlich der Körperverletzungsdelikte Notwehr bzw. Nothilfe in diesem Fall eher aus, da man ja bei dem "Getümmel" garnicht richtig einschätzen kann wer Täter und wer Opfer ist.

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Kommt drauf an wie lange das her ist.

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Jawoll. Der Gefängnisausbruch ist straffrei. Allerdings die Beihilfe dazu nicht.

Wobei man prüfen könnte, ob die 2. Alternative des Hausfriedensbruchs, also dem Verweilen im Gefängnis mit einer feindlichen Gesinnung ab dem Zeitpunkt ab dem derjenige den Entschluss fasst, aus dem Gefängnis auszubrechen, einschlägig wäre. Außerdem sind Gefängnisausbrüche regelmäßig mit Sachbeschädigungen verbunden. Auch könnte eine Strafbarkeit für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einschlägig sein, wenn man die Beamten dort körperlich angeht, um zu entkommen.

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Wäre keine Straftat nach dem StGB jedenfalls. Allerhöchstens noch Beleidigung, aber das ist ebenfalls nicht einschlägig. Diskrimierungen können eher im Zuge eines deiktischen Anspruches gem. § 823 I und dem APR (allgemeines Persönlichkeitsrecht) geltend gemacht werden.

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Das wäre eine Entscheidung des dafür zuständigen Gerichts. Ein Mitverschulden könnte angenommen werden und ist von den Zeugenaussagen der anderen Beteiligten, deinem Gesundheitszustand, ob du etwa alkoholisiert warst, ob du ein Schuldanerkenntnis ausgesprochen hast usw abhängig.

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Du musst nicht mehr zahlen.

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Bitte um Aktualisierung über den neuen Stand in diesem Sachverhalt :D

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Du kannst dich ja über insgesamt 3 Wege da einloggen. Probier es mal über Facebook oder Apple ID/google

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Kann man nichts machen. Ab 25 wird es besser.

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