Auto mit Sommerreifen im Winter vermieten?

2 Antworten

Der Vermieter hat nichts zu befürchten, er wird sich im Mietvertrag rückversichert haben, dass er das Fahrzeug mit Sommerreifen zur Verfügung stellt.

Die Ausrüstung eines Fahrzeuges mit Winterreifen ist nirgendwo vorgeschrieben, es ist lediglich die Benutzung von Winterreifen bei entsprechender Witterung vorgeschrieben und das ist KEINE Halterverantwortung sondern eindeutig eine Fahrerverantwortung.

Siehe §3a StVO:

3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen

Du bist als Fahrer verantwortlich für die Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs - woher auch immer du es hast.

Rechtlich ist dem Autohaus nichts vorzuwerfen, imo. Aber ein sonderlich gutes Licht wirft es natürlich nicht auf die Firma. Für's nächste Mal weißt du, was zu tun ist ... ^^