Ausbildung Notfallsanitäter?

6 Antworten

Hi,

Stimmt das?

Ja, nach § 2 NotSanG ist das Voraussetzung.

Und wenn ja kann es der Hausarzt machen oder ein Arbeitsmediziner?

Grundsätzlich kann der Hausarzt die Eignung bescheinigen - da aber für den Führerschein Klasse C1 und die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G24 und G42 ohnehin weitergehende Untersuchungen notwendig sind, bietet es sich an, von vornherein zu einem Arbeitsmediziner zu gehen.

Wer bezahlt das?

Sofern der (zukünftige) Arbeitgeber dich zum Arbeitsmediziner schickt, trägt der Arbeitgeber die Kosten.

Ansonsten muss der Bewerber die Kosten tragen - diese können allerdings auch steuerlich abgesetzt werden.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Ja, die gesundheitliche Eignung ist nach Paragraph 2 Absatz 3 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der staatlich geschützten Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in". Die Erlaubnis kann aber sowieso erst dann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, wenn man die vom Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat, also erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Dennoch, wird schon im Bewerbungsverfahren ein ärztliches Attest verlangt, da die "gesundheitliche Eignung" auch eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung ist. Der Hausarzt genügt i.d.R., da man für das Führen von Rettungswagen aber heutzutage eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 benötigt, braucht man gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aber sowieso ein ärztliches sowie ein augenärztliches Gutachten. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Im Rahmen des Einstellungsverfahrens wird Deine Gesundheit geprüft. Bewirb Dich einfach :)


jffwb 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 16:51

Danke für die schnelle Antwort

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Du brauchst znächst einen schrieb vom Hausarzt, den du der Bewerbung beilegen solltest, wenn gefordert. Dein neuer Arbeitgeber muss dich dann vor Einstellung noch zum Arbeitsmediziner schicken um die Vorgeschirebenen Vororgeuntersuchungen durchzuführen. Außerdem solltest du gegen Hepatitis B und Masern geimpft sein.

Du musst sogar regelmäßig zum Arzt ;) Alle zwei Jahre für die Tätigkeit im Rettungsdienst und alle fünf Jahre für den C1-Führerschein.

Es muss ein Arzt sein, der diese Untersuchung durchführen darf. Bei manchen Hausärzten trifft das zu, bei anderen nicht.

Die Untersuchungen werden bei uns vom Arbeitgeber getragen, wenn wir zum "Vertragspartner" gehen. Das ist der arbeitsmedizinische Dienst der örtlichen Klinik.

Grundsätzlich brauchst du dir darüber aber keine Sorgen zu machen. Wenn du nicht schon im Rettungsdienst gearbeitet hast, tendieren die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zum NFS gegen null. Also wirst du die nötigen Untersuchungen schon kennen, bevor du dich überhaupt auf einen Ausbildungsplatz bewirbst.


jffwb 
Beitragsersteller
 24.07.2020, 23:00

Danke für den Antwort

Ich mache nächstes Jahr mein Realschulabschluss und bin in der Bereitschaft tätig. Ich mache demnächst auch einen Erste Hilfe Ausbilderschein.

Habe ich damit gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz?

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Rollerfreake  25.07.2020, 14:02
@jffwb

Ich gebe jetzt Mal eine Antwort vor "RedPanter" ab. Nein, eher nicht. Die allermeisten erfolgreichen Bewerber/innen auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter, haben bereits aktive Berufserfahrung im Rettungsdienst als hauptberuflich tätiger Rettungssanitäter gesammelt. Der "übliche" Weg ist es, mit 18 Jahren die Qualifizierung zum zu erwerben, die C1 Fahrerlaubnis zu machen, ein oder zwei Jahre lang aktiv als RettSan im Rettungsdienst zu arbeiten und sich dann auf einen Ausbildungsplatz zum NotSan zu bewerben. Unter 18 Jahren, ist es sowieso nahezu ausgeschlossen, im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) selber, findet sich zwar kein Mindestalter für den Zugang zur Ausbildung, jedoch machen die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bei Minderjährigen einen Strich durch die Rechnung. Mfg.

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