Ausbildung Einzelhandelskaufmann hat sich verlängert, Bewerbung beim neuen Arbeitgeber?

5 Antworten

Dein Ausbildungsbetrieb hat dich für die Schule freizustellen und die Schule hat dich nicht einfach in den Betrieb zu geben. Und Schulen sind hier in der Regel konsequent. Deine Geschichte erscheint mir seltsam.

Entweder meldest du dich im nächsten Durchgang für die ausbildungsbegleitende Hilfen an oder du versucht, in der Ergänzungsprüfung alles zu geben.

Du kannst die Prüfung auch so wiederholen, ohne dass du als Azubi beschäftigt bist. Das heißt, du kannst als Angestellter arbeiten, wenn du eine Stelle findest. Du musst dich aber zur Prüfung anmelden. Am besten fragst du bei der Kammer nach.

Es gibt nämlich regionale Unterschiede, wie das gehandhabt wird.

Du musst dich aber beim dritten Anlauf sehr gut vorbereiten - denn man darf die Prüfung nur zweimal wieder holen. Vielleicht kannst du einen Kurs zur Prüfungsvorbereitung bei der IHK oder einem Bildungsträger besuchen.

Viel Erfolg.

Esskah  12.01.2020, 23:46

das ist zwar soweit richtig, allerdings muss dann der Fragesteller die Prüfungsgebühren selbst bezahlen! Das sollte man nicht verschweigen.

Es gibt nämlich regionale Unterschiede, wie das gehandhabt wird.

nein, das gibt es nicht, denn das steht im Berufsbildungsgesetz und ist deutschlandweit geltendes Recht

Wenn die Geschichte so stimmt wie sie geschrieben ist, wäre das zudem die schlechteste Option.

1

In Deutschland besteht während der Ausbildung Berufsschulpflicht. Wie Appelmus richtig schreibt, muss Dich der Arbeitgeber dafür freistellen.

Zu Deiner Finalen Frage: Nein, Du kannst die Ausbildung nicht verlängern und Kündigen. Entweder - oder.

Nun zum Wesentlichen: Für die Ausbildung sind der Ausbilder (Person) sowie der Ausbildende (Betrieb = Chefs) verantwortlich. Du als Auszubildender natürlich auch. Alle haben dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Welche das sind, regelt die bundeseinheitliche Ausbildungsordnung.

Als Beleg dafür musst Du den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Das wiederum muss von Dir, der Schule und dem Ausbilder bzw. Ausbildenden unterschrieben werden.

Mich wundert doch sehr, dass weder die Berufschule, noch der Ausbilder, noch Du noch Deine Eltern hier auf die Barrikaden gegangen sind. Das hätte über die Dauer auffallen müssen.

Du solltest zuerst mit dem Ausbilder Kontakt aufnehmen (falls vorhanden nimm einen Betriebsrat dazu). Schildere die Situation und versucht eine Lösung zu finden. Sollte kein Betriebsrat vorhanden sein, empfehle ich Dir, Dich bei der IHK zu melden und den Ausbildungsberater aufzusuchen. Dann muss es ein klärendes Gespräch mit dem Betrieb geben.

Hat der Betrieb alleine dieses Versäumnis zu verantworten und kannst Du nachweisen, dass Du die Prüfung aufgrunddessen nicht bestanden hast, wird der Betrieb u.U. sogar Schadensersatzpflichtig.

Suche Dir hier bitte unbedingt Hilfe und Unterstützung bei der zuständigen Kammer!!!!

Du kannst zur IHK gehen. Die können dir helfen das du die Firma wechseln kannst.