Audi nach Ausbildung?

4 Antworten

häufig erhält man nach der Ausbildung einen befristeten Vertrag. Unbefristete Verträge sind heutzutage selten.

Jemanden ohne Grund zu entlassen ist kaum möglich. Eine Kündigung kann dann nur ordentlich und mit entsprechender Frist erfolgen.

DerCaveman  28.02.2020, 15:36
Jemanden ohne Grund zu entlassen ist kaum möglich

In den ersten 6 Monaten der Betriebszugehoerigkeit ist das sogar ganz einfach (hier aber wegen der vorangegangenen Ausbildung im gleichen Betrieb aber natuerlich nicht).

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Esskah  28.02.2020, 15:47
@DerCaveman

Du musst auch den Rest des Satzes lesen: "Eine Kündigung kann dann nur ordentlich und mit entsprechender Frist erfolgen."

Die Fristen sind dann im BGB § 622 geregelt und selbst bei einer Probezeit beträgt die Frist 2 Wochen. Im Kontext zur Frage kann man nicht von einer Probezeit ausgehen und die stellt so oder so einen Sonderfall dar, weil kein Azubi bei der Übernahme einer Probezeit unterliegt - von einem Betriebswechsel wird hier nicht gesprochen.

Alle Kündigungen können dann auch nicht grundlos erfolgen - das ist ein Punkt in der Frage! Eine Klage auf Wiedereinstellung dürfte bei einer grundlosen Kündigung ziemlich erfolgreich sein.

hätte, könnte, würde:
Darüber hinaus ist zu beachten, dass hier ein Tarifvertrag gilt und da wird garantiert nicht drin stehen, dass ein MA mal einfach so gekündigt werden kann ;-)

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DerCaveman  28.02.2020, 15:59
@Esskah

Das ist natuerlich voellig richtig. Deine Aussage war allerdings aufgrund der verkuerzten Darstellung missverstaendlich. Darum mein Kommentar.

Aber es ist genau so, wie du es jetzt in deinem Kommentar ausfuehrlicher dargestellt hast.

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Esskah  28.02.2020, 16:15
@DerCaveman

immer schön, wenn man sich einig ist. Das nächste mal antworte ich am besten gleich ausführlich :-D

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Es kommt darauf an, welchen Arbeitsvertrag du hast. Aber selbst bei einem befristeten Vertrag gibt es ein paar Wochen Kündigungsfrist. Kündigungen müssen übrigens in der Regel nicht begründet werden.

DerCaveman  28.02.2020, 15:39
Aber selbst bei einem befristeten Vertrag gibt es ein paar Wochen Kündigungsfrist.

Bei befristeten Vertraegen braucht gar keine Kuendigungsmoeglichkeit vereinbart zu werden. Ohne entsprechende Vereinbarung kann das befristete Arbeitsverhaeltnis auch nicht ordentlich gekuendigt werden.

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Nataly2301  28.02.2020, 15:41
@DerCaveman

Ich persönlich kenne die befristeten Veträge nur mit vier Wochen Kündigungsfrist, das ist die gesetzliche Regelung. Es können bei befristeten Verträgen auch andere Fristen vereinbart werden. Es muss aber im Arbeitsvertrag darauf verwiesen werden, um gültig zu sein, da hast du Recht.

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DerCaveman  28.02.2020, 15:56
@Nataly2301

Nein, die gesetzliche Regelung ist, dass befristete Arbeitsvertraege grundsaetzlich ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden koennen, man aber eine Kuendigungsmoeglichkeit vereinbaren darf und dann kann nach deren Massgaben auch ordentlich gekuendigt werden.

TzBfG § 15 Abs. 3: "Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist."

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Ich kennst von den paar Leuten die bei Audi in Ingolstadt gelernt haben, das diese bis auf eine oder zwei Ausnahmen alle nur befristet übernommen wurden. Die Prüfungsbesten bekamen eine unbefristeten Vertrag.

Ohne Grund wird man nicht entlassen.

Und eine Kündigung ist an Fristen gebunden, falls kein fristloser Kündigungsgrund vorliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann