Arbeitszeit verringern und Bürgergeld beziehen?

5 Antworten

Wenn es keinen wichtigen Grund für die Verringerung deiner Arbeitszeit und somit deines Einkommens gibt, der dann auch vom Jobcenter als solcher anerkannt würde, wirst Du über kurz oder lang Probleme mit dem Jobcenter bekommen.

Denn Du arbeitest ja jetzt schon nur Teilzeit.

Selbst wenn Du dann 1200 Euro Netto verdienen würdest, wäre ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde zu prüfen.

Einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Wenn der Rechner für Bürgergeld korrekt ist, dann würdest Du selbst bei jetzt 1700 Euro Netto theoretisch noch einen Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter haben, wenn Du bei 1200 Euro Netto etwa 560 Euro an Aufstockung bekommen würdest.

Denn auch bei 1700 Euro Netto könntest Du nur den derzeit max. Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von etwa 350 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen, bei einem Bruttoeinkommen von min. 1200 Euro im Monat.

Demnach blieben derzeit bei 1700 Euro Nettoeinkommen unter Berücksichtigung des Freibetrags noch etwa 1350 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Nach Abzug des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro bliebe für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom etwa 787 Euro übrig.

Bei 1200 Euro Netto nach Abzug des Freibetrags von etwa 350 Euro und der 563 Euro für den Regelbedarf blieben etwa 287 Euro für deine Warmmiete übrig.

Wenn Du laut Rechner etwa 560 Euro an Aufstockung bekommen würdest, müsste deine Warmmiete demnach mit den etwa 287 Euro anrechenbarem Nettoeinkommen bei um die 847 Euro liegen.

Sollte das also der Fall sein, bestünde zumindest theoretisch auch jetzt schon ein kleiner Anspruch auf Bürgergeld, aber da wird Wohngeld vorrangig in Betracht kommen.

Also was musst Du denn an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Ich würde da vorher erst einmal mit deinem Hausarzt über die Verringerung deiner Arbeitszeit sprechen, ob er dies aus gesundheitlichen Gründen für notwendig erachtet.

Ich bin da kein Experte, aber ich hab dazu ein paar Gedanken, die ich dir gerne mitteilen würde.

Für die Behörden, bist du entweder aus medizinischer Sicht fähig, Vollzeit zu arbeiten oder eben nicht. Die lassen das auch per Gutachten überprüfen. Wenn du jetzt deine Arbeitszeit verringerst und Sozialleistungen beantragst, dann haben die ja auch den Anspruch, dich wieder in eine Vollzeitstellung zu bringen, damit du aus der Sozialleistung auch wieder heraus kommst.

Wenn du sagst, du bist gerade in einer schwierigen Phase und hast psychische Probleme, wäre halt die Frage, wie schlimm sind die objektiv betrachtet, wirklich? Und bevor dir da nicht ein Amtsarzt bestätigt, dass du nicht Vollzeit arbeiten kannst, würde ich meine Arbeitszeit nicht verringern. Denn auf der einen Seite Teilzeit zu arbeiten und auf der anderen Seite die Auseinandersetzung mit der Behörde, wird deine Lage vermutlich nicht einfacher machen, sondern es macht eher alles komplizierter und wird dich mehr belasten, als wenn du alles so lässt wie es ist.

Wie gesagt, nur so ein Gedanke.

Das kann ich nicht glauben, das dir dann noch 560 € Zustehen würden

Bei 1200 € sind etwa 300 € nicht Anrechenbar, ergo 900 € Anrechenbar. Der ALG2 Satz beträgt 560 € und Mietkosten ALG2 liegen um die 400 €. Das würde grob geschätzt nur 100 € ausmachen, die dir an ALG2 zusehen würden. Somit bist du weit entfernt von 1700 €

Zudem würde man dich bei ALG2 immer trietzen wieder Arbeiten zu gehen um vom Amt unabhängig zu werden.

Alternativ könntest du natürlich Wohngeld beantragen. Dann würde es zumindest kein Druck vom Amt geben, mehr zu arbeiten.

Aber wie auch immer, Einkommenskürzungen wirst du hinnehmen müssen.

Auch bei 1.200 € netto wird Bürgergeldbezug schwierig.

Zudem darf man seinen Leistungsanspruch nicht vorsätzlich herbeiführen.

Falls es nur um Geld geht, kannst Du ggf. Wohngeld beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
  1. Das vorsätzliche Herbeiführen einer Hilfebedürftigkeit führt zu einer Sanktion. Wenn du aus medizinischen Gründen kürzer treten willst oder gar musst, hol auf jeden Fall einen Mediziner ins Boot
  2. Es wäre zu prüfen ob Wohngeld für dich nicht günstiger wäre und dies wäre als vorrangige Leistung zu beantragen.