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03.09.2023, 22:25

Noch eine Frage: Bei meinem Brief steht Tatzeit 16:00. Bei meiner Freundin 18:00. Kann man da irgendwie was machen? Um 16:00 war ich zuhause am Chips essen

1 Antwort

volljährig

Das sagt erstmal nichts aus. Wenn du zur Tatzeit zwischen 18 und 21 warst, kann noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Im Jugendstrafrecht wird das Verfahren häufig gegen Auflagen eingestellt, wenn du dich einsichtig zeigst und die Tat zugibst (Diversionsverfahren).

Im Erwachsenenstrafrecht gibt es dafür eine Geldstrafe, bei Ersttätern ca im Bereich von 30-90 Tagessätzen.

Straftat! Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt

Natürlich. Das hätte klar sein müssen.

Im Internet (Bußgeldkatalog) steht, dass diese Straftat mit bis zu einem Jahr Gefängnis enden kann.

Hier hat diese private Internetseite sogar mal Recht, auch das kommt gelegentlich vor. Das Höchstmaß beträgt 360 Tagessätze Geldstrafe oder ein Jahr Haft. Aus welchem Grund fürchtest du, dass du das Höchstmaß erhältst? Wurdest du schon mehrfach wegen ähnlicher Taten verurteilt?

Meine Freundin wird 70€ Strafe bekommen, da sie nur gefahren ist.

Nein, insbesondere gegen die Hauptäterin wird ein Strafverfahren wegen dem Verstoß gegen §6 PflVG eingeleitet:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie die private Internetseite hier auf angebliche 70€ kommt, ist wie so häufig nicht nachvollziehbar.

Würdet ihr an meiner Stelle die angebliche Straftat zugeben oder wäre es besser zu schweigen.

Ihr könnt die mehr als offensichtliche Tat abstreiten, dann wird die Schuldfrage auf eure Kosten in einem Gerichtsverfahren geklärt, die Polizisten werden als Zeugen geladen und ihr werdet verurteilt, oder ihr gebt alles zu, zeigt Reue und kommt mit einem niedrigeren Strafmaß davon. Dabei kann man auch angeben, dass zumindest die Freundin nichts davon wusste und gutgläubig darauf vertraut hat, dass mit dem Fahrzeug alles in Ordnung wäre, somit halbiert sich zumindest ihr Strafmaß:

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
fluffcom 
Fragesteller
 03.09.2023, 21:48

Hallo, Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort.

zu Punkt 1-Volljährig: Ich bin 20 Jahre alt. Also herrscht das Jugendstrafrecht?

Zu Punkt 2-welchem Grund fürchtest du, dass du das Höchstmaß erhältst? Wurdest du schon mehrfach wegen ähnlicher Taten verurteilt?: Ja und Nein. Ich musste mit 19 ein Aufbauseminar antreten, da ich auf der Autobahn mit 130 geblitzt wurde als nur 100 erlaubt waren. Mit einem E-Scooter oder mit einem Versicherungsverstoß bin ich noch nie aufgefallen.

zu Punkt 3-Nein, insbesondere gegen die Hauptäterin wird ein Strafverfahren wegen dem Verstoß gegen §6 PflVG eingeleitet: Sie wusste wirklich nicht, dass sie gerade eine Straftat begeht. Ich weiß, Unwissenheit schützt nicht aber ich werde versuchen die ganze Schuld auf mich nehmen, da ich sie nicht gewarnt habe ( Auch wenn Ichs selber nicht besser wusste).

Fahrlässig haben wir/ich ja nicht gehandelt. wir sind nur eine Straße entlang gefahren. Da ich ja auch, wie wir herausgefunden haben, (wahrscheinlich) nach Jugendstrafrecht behandelt werde, erscheint es mir am Sinnvollsten die Tat zu gestehen. Nachdem was du mir geschrieben hast, gehe ich davon aus eine Geldstrafe zu erhalten (und wahrscheinlich den Roller entzogen zu bekommen?). ?

Du hast mir sehr geholfen.

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fluffcom 
Fragesteller
 03.09.2023, 22:16

Noch eine Frage: Bei meinem Brief steht Tatzeit 16:00. Bei meiner Freundin 18:00. Kann man da irgendwie was machen? Um 16:00 war ich zuhause am Chips essen

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migebuff  04.09.2023, 07:21
@fluffcom

Wahrscheinlich hat sie angegeben, dass sie schon um 16 Uhr die Erlaubnis zum Fahren bekommen hat, somit wäre das deine Tatzeit, sie wurde dann um 18 Uhr angehalten.

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