Anzeige machen ohne Zustimmung der Eltern?


27.07.2025, 22:32

Hab’s meiner Mutter jetzt erzählt :)

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst für eine Anzeige keine Zustimmung deiner Eltern in deinem Alter. Geh aber davon aus, dass sie informiert werden, da sie Verantwortung tragen. Ich vermute sogar, dass das nicht mehr aufzuhalten ist.

Dass der Mann übergriffig war, steht außer Frage.


Fabiuwugirly 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 21:37

sie Meinten zu mir ich muss aufjedenfall meine Mutter morgen zur Vernehmung mitnehmen. Also mir ist klar dass meine Mutter das so oder so mitbekommen wird aber ich möchte einfach nicht dass sie morgen dabei ist bei der Vernehmung

Ortogonn  27.07.2025, 21:39
@Fabiuwugirly

Ich denke, du kannst auch allein zur Zeugenvernehmung rein. Also in den Raum und deine Mutter wartet draußen. Alt genug bist du dafür. Sage das dem Beamten/der Beamtin. Deiner Mutter aber bitte auch vorab, damit sie nicht aus allen Wolken fällt. Du kannst es ihr ja mit deinen Sorgen um sie begründen und ihr auch sagen, dass du mit ihr darüber reden wirst. Denn sonnst malt sie sich nur das Schlimmste aus und du erreichst das Gegenteil.

YariJuice  27.07.2025, 21:39
@Fabiuwugirly

Warum denn? Hat das ein Grund, dass deine Mutter das nicht irgendwie wissen darf oder was verheimlichst du ? Angst das evtl noch was rauskommen könnte ? Ich glaube auch ehrlich gesagt nicht das der Mann angeblich GRUNDLOS zu dir gekommen ist und dir n Kuss gegeben hat.

Paradiesplatz  27.07.2025, 21:40
@Fabiuwugirly

Du darfst als unter 18jährige nur im mit Zustimmung/Beisein deines Erziehungsberechtigten vernommen werden

Ortogonn  27.07.2025, 21:43
@Paradiesplatz

Inkorrekt. Als Zeuge ist keine Zustimmung oder Anwesenheit erforderlich, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Zeuge die geistige Reife besitzt zu verstehen, was Zeugnisverweigerungsrechte sind. Bei Jugendlichen ab etwa 16 oder 17 Jahren wird diese Verstandesreife regelmäßig angenommen, sodass die Eltern nicht zwingend zustimmen müssen – wenn der Jugendliche die Bedeutung seiner Aussage versteht.

ABER, für minderjährige Opfer, insbesondere bei Sexual‑ oder Gewaltdelikten, gelten weitergehende Schutzmaßnahmen. In solchen Fällen kann – aber muss nicht zwingend – eine Anhörung in Anwesenheit von Eltern oder anderen Vertrauenspersonen angeordnet werden.

Fabiuwugirly 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 21:44
@YariJuice

tut mir leid aber wie scheiße emphatie los ist dein Kommentar verfasst worden? Der Grund liegt einfach daran das meine Schwester erst vor einem Monat eine Vergewaltigung Rechtlich abschließen konnte und das unsere Familie komplett auseinander gerissen hat. Und dass du leugnest dass ich so behandelt wurde finde ich komplett respektlos kannst dir dein Kommentar sparen wtf

YariJuice  27.07.2025, 21:51
@Fabiuwugirly

Naja, ich sage halt einfach direkt was ich denke.
Ich kann nicht mit voller Empathie und Sympathie und vollem Einsatz DEIN PROBLEM behandeln.

Ich kann schlecht Emotionen gegenüber anonyme Fremde im Internet übermitteln. Also, ist mir das recht egal warum du Angst hast das deine Mama mitkommt oder alles erfährt.

und den Rest mit deiner Schwester auch.
wenn ihr jemanden zum reden braucht gibt es dafür professionelle Psychologen und nicht hier fremde Menschen im Internet lol

Ortogonn  27.07.2025, 21:54
@YariJuice

du kannst aber schon nachvollziehen, dass es für eine Person, die einen sexuellen Übergriff erfahren hat, einfach Sch**ße ist, was du von dir gibst?

Außerdem, wie kommt man auf so einen Schmarrn? Bist du auch der Ansicht, dass eine Frau es herausgefordert hat, wenn ihr so etwas passiert, weil sie bspw. einen kurzen Rock getragen hat?

Fabiuwugirly 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 22:05
@YariJuice

Ja bitte Spar dir solche scheiß Kommentare. Wenn’s dir so egal is dann bitte Verlass diese Internetseite anstatt son Müll zu kommentieren.

YariJuice  27.07.2025, 22:13
@Fabiuwugirly

hm, dies ist eine öffentliche Plattform und kann deshalb kommentieren, wann ich möchte. Und gerade war mir halt einfach danach.
Klar könnte ich evtl. Deiner Bitte nachgehen. Aber nur weil eine fremde anonyme Person mir im Internet sagt „Verlass diese seite“ …?

öhm, nö.
Ich mache was ich möchte. Schließlich beleidige ich ja hier auch niemanden, sondern äußere einfach nur meine Meinung.
Und wenn du erwartest das jeder hier mit Empathie und was weiß ich antwortet, dann muss man dich leider enttäuschen, dass Du nicht alles immer bekommst was du willst.

wie gesagt, wendet euch an einen Psychologen. Er oder sie kann deine Schwester gut helfen, wenn ihr immer noch Redebedarf habt.

YariJuice  27.07.2025, 22:58
@Fabiuwugirly

Wahrheit tut weh kleines, dass weiß ich.
Mach Dir nichts draus. Bist noch Jung 😌

Du bist 16, zum einen bist du Strafmündig schon seit du 14 Jahre alt bist, zum anderen darfst du ab diesen Alter auch Anzeigen stellen. Deine Eltern müssen davon nicht unbedingt wissen, die Polizei wird sowas auch nicht weiter erzählen. Aber ich würde sowas nicht vor meinen Eltern verheimlichen


ruhrgur  27.07.2025, 21:40

Strafanzeige muss der FS auch gar nicht erstatten, da die Polizei bereits Kenntnis von der Sache hat und ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Die Stellung eines Strafantrags steht höchstens noch aus, diesen können aber nur die gesetzlichen Vertreter des FS stellen.

Fabiuwugirly 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 21:39

Ich hab halt nur meine Mutter und meine Geschwister und ich würds ihr ja gern erzählen aber es is erst ein Monat her wo meine Mutter den Fall mit meiner Schwester abschließen konnte.. weiß nicht ob man das so versteht

Redekunst  27.07.2025, 21:40
@Fabiuwugirly

Grade deswegen würde ich es erzählen. Wenn du es nicht machst, ist das eine große Verletzung für deine Mutter und ein Vertrauensbruch, das hat sie bestimmt nicht verdient

ruhrgur  27.07.2025, 21:41
@Fabiuwugirly

Du hast nicht falsch gehandelt, du bist das Opfer. Gerade deiner Familie solltest du dich öffnen können. Im Zweifel kannst du dich auch jederzeit ans Jugendamt oder den Weisser Ring e. V. wenden, falls du weitere Unterstützung benötigst.