weiss die Polizei was ich überwiesen habe USW oder nur was ich eingezahlt und ausgezahlt habe!?
Die Polizei durfte wegen einen Fall meine Bank kontaktieren. Bei der Vernehmung haben die nur davon geredet wieviel ich abgehoben habe, eingezahlt und ausgezahlt habe, aber kein Wort über Überweisungen usw. Also hat meine Bank solche Sachen nicht weiter gegeben mit Überweisung etc. ?
10 Antworten
Frag Deinen Anwalt, der müßte die Ermittlungsakten einsehen können und den genauen Umfang der übermittelten Daten.
Akteneinsicht gibts meist erst nach Abschluss der Ermittlungen. Um die Ermittlung nicht zu gefährden.
Da wir nicht wissen, um was es sich für eine Straftat handelt und auch keine näheren Umstände kennen, können wir deine Frage nicht beantworten, sondern nur raten:
Sehr wahrscheinlich hat sich die Polizei ALLE Ein- und Ausgänge inklusive der Überweisungen angesehen. Von Wichtigkeit für die Ermittlungen sind möglicherweise aber nur Barein- und -auszahlungen.
Von wo sollen Wir dass denn wissen?
Das kann dein Rechtsbeistand durch eine Akteneinsicht herausfinden. Aber eventuell war für die Polizei diese Überweisungen nicht strafrechtlich relevant!
LG
Die werden eine Kopie der Kontoauszüge bekommen haben, also alle Bewegungen.
Die Polizei durfte wegen einen Fall meine Bank kontaktieren
Niemand hier kann wissen, welchen Umfang deine Erlaubnis hatte. Wenn das eine generelle Erlaubnis zur Einsicht in Kontobewegungen war, dann schauen die sich alle Bewegungen an, das beträfe dann auch Überweisungen, also alle Buchungen.
Hast Angst? Bei meiner Bank kann man ohne weiteres nur ein Jahr zurückgehen. Brauche ich weitere zurückliegende Daten, muss man ins Archiv. Keine Ahnung, wie das bei deiner Bank geregelt ist.
Auch von Jahre davor ?