Anhörungsbogen nach Unfall?
Hallo,
ich hatte am Wochenende einen Unfall, mir ist einer Person vor das Auto gelaufen und wurde leicht verletzt. Heute habe ich einen Anhörungsbogen als Beschuldigter von der Polizei erhalten.
Die angefahrene Person möchte keine Anzeige gegen mich erstatten obwohl die Polizei das gerne möchte. Ermittelt die Polizei überhaupt weiter wenn das Unfallopfer keine Anzeige erstattet?
Das ich wahrscheinlich ein Bußgeld und vielleicht einen Punkt bekomme ist mir klar, solange mir mein Führerschein mir nicht entzogen wird ist alles gut.
Ich hoffe jemand kann mir sagen wie die Polizei jetzt fortfährt und auf was ich mich noch einstellen sollte.
Was ist denn die Grundlage der Beschuldigung? Körperverletzung?
Fahrlässige Körperverletzung
6 Antworten
Sachlich gesehen, ja, der § 229 StGB ist ein relatives Antragsdelikt, der keinen Strafanatrag durch den Geschädigten benötigt, aber trotzdem bei öffentlichem Interesse durch die Staatsanwaltschaft ermittelt werden kann. Bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen ist das regelmäßig der Fall. Angenommen die PErson ist bewusstlos und auch längere zeit gar nicht ansprechbar, wie soll sie denn dann vom Recht eines Strafantrages Gebrauch machen?
Die Aussage: "Mir ist eine Person vor das Auto gelaufen". ist äusserst rudimentär. Es macht nämlich schon einen gewaltigen Unterschied, ob sie plötzlich und unerwartet aus dem Dunkeln aufgetaucht ist, oder ohne zu schauen über eine rote Ampel oder einen Zebrastreifen gelaufen ist, welche man schon von Weitem einsehen konnte. Ersteres kann man nicht beeinflussen, die beiden anderen Situationen muss man immer vor Augen haben, und zu jeder Zeit damit rechnen.
Wie man an einem haltenden/angehatenem Bus vorbeizufahren hat, und ob man überhaupt darf, lernt man in der Fahrschule.
Wenn die Verletzungen aktenkundig sind, sind sie auch vorhanden. Dann kann der Geschädigte 1000 Mal erklären, ihm wäre nichts passiert. Mag ja sein, das er nicht wehleidg ist, aber verletzt wurde er trotzdem.
Mein Tipp: Einen Anwalt konsultieren, im eigenen Interesse.
Das Krankenhaus hat noch keinen Bericht erstellt, die Person möchte gerne einmal geröntgt werden um sicherzustellen das wirklich nichts weiter ist aber das Krankenhaus lässt ihn nicht.
Die Polizei hat ihn ja gefragt ob er einen Bericht vom Krankenhaus hat da sie noch keinen erhalten hat.
Montag werde ich dennoch mal einen Anwalt einschalten.
Wenn du einen Anhörungsbogen bekommen hast steckt mehr dahinter als (der angefahrene will nicht).
Einen Anhörungsbogen bekommst du nur wenn gegen dich ermittelt wird und das geht nur auf Antrag des Opfers oder bei Offizialdelikt.
Ermittelt die Polizei überhaupt weiter wenn das Unfallopfer keine Anzeige erstattet?
Natürlich.
solange mir mein Führerschein mir nicht entzogen wird ist alles gut.
Da wäre ich mir nicht mal so sicher.
Ein Fahrverbot könnte es geben aber Führerschein weg? Ich habe seit 10 Jahren einen Führerschein und mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Wenn ich jetzt schon mehrmals betrunken angehalten worden wäre könnte ich das verstehen.
Ermittelt die Polizei überhaupt weiter wenn das Unfallopfer keine Anzeige erstattet?
Ja, das ist kein Antragsdelikt mehr, das ist aufgenommen worden und die Polizei ermittelt von Amtswegen.
letztendlich entscheidet der Staatsanwalt über das weitere Vorgehen. das bleibt nun mal eine fahrlässige Körperverletzung. der Sta wird die Akten vom Krankenhaus anfordern.
weil das ein Straftatbestand ist
§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung - dejure.org
§ 230 StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
(1) Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Bei fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) handelt es sich um ein Offizialdelikt. Die Polizei muß deshalb ermitteln, egal ob die Verletzte Anzeige erstattet oder nicht. Ich kann Die nur dringend raten, einen Anwalt einzuschalten und der Polizei gegenüber keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Du kannst Dich durch ungeschickte Angaben und Formulierungen sonst um Kopf und Kragen reden! Und übrigens, mit einem Bußgeld ist es da nicht getan.
Leider habe ich am Unfallort schon ein paar Angaben gemacht.
Der Fußgänger wurde mit dem Krankenwagen zum Krankenhaus gebracht aber dort nicht wirklich untersucht, ihm wurde gesagt das er gesund ist und nach Hause geschickt. Eine Akte vom Krankenhaus hat weder er noch die Polizei erhalten.
Die Angaben am Unfallort sind meiner Wissens nach nur zulässig, wenn du eine Belehrung erhalten hast, das man keine Angaben machen muss, wenn man sich dabei selbst belastet. Das es einem frei steht sich einen Anwalt zu nehmen und Beweiseinsicht zu beantragen. Wenn du nach dieser Belehrung noch weitere Angaben gemacht hast, dann sin diese verwertbar.
Die Polizei hat nichts vom Krankenhaus bekommen, die Polizei hat nämlich das Unfallopfer gefragt ob er einen Bericht bekommen hat. Das Unfallopfer wollte auch in ein anderes Krankenhaus aber das geht wohl nur wenn das 1. Krankenhaus einen Bericht erstellt aber das hat es nicht.
Bei fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) handelt es sich um ein Offizialdelikt.
Nein, die fahrlässige KV nach § 229 StGB ist ein relatives Antragsdelikt. Es bedarf keines tatsächlichen Strafantrages durch den Geschädigten, wen ein besonderes öffentliches Interesse für die Staatsanwaltschaft gegeben ist. Ist auch verständlich, wie soll z. B. eine bewusstlose Person von dem Recht eines Strafanatrages Gebrauch machen?
Von öffentlichem Interesse sind solche Unfälle mit Verletzten eigentlich immer dann, wenn die Ursache z.B. die Örtlichkeit selber, oder die Verkehrsreglung-/führung sein könnte.
Die Person ist aus einem Bus auf der Gegenfahrbahn ausgestiegen und direkt hinter dem Bus ohne nachzusehen ob ein Fahrzeug kommt auf die Straße gelaufen.
Bei dem Zusammenstoß hat sich die Person wohl die Schulter geprellt und leichte Schürfwunden zugezogen.