Anhörungsbogen nach Unfall?

corialius846  29.04.2022, 17:05

Was ist denn die Grundlage der Beschuldigung? Körperverletzung?

Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 17:07

Fahrlässige Körperverletzung

6 Antworten

Sachlich gesehen, ja, der § 229 StGB ist ein relatives Antragsdelikt, der keinen Strafanatrag durch den Geschädigten benötigt, aber trotzdem bei öffentlichem Interesse durch die Staatsanwaltschaft ermittelt werden kann. Bei Verkehrsunfällen mit verletzten Personen ist das regelmäßig der Fall. Angenommen die PErson ist bewusstlos und auch längere zeit gar nicht ansprechbar, wie soll sie denn dann vom Recht eines Strafantrages Gebrauch machen?

Die Aussage: "Mir ist eine Person vor das Auto gelaufen". ist äusserst rudimentär. Es macht nämlich schon einen gewaltigen Unterschied, ob sie plötzlich und unerwartet aus dem Dunkeln aufgetaucht ist, oder ohne zu schauen über eine rote Ampel oder einen Zebrastreifen gelaufen ist, welche man schon von Weitem einsehen konnte. Ersteres kann man nicht beeinflussen, die beiden anderen Situationen muss man immer vor Augen haben, und zu jeder Zeit damit rechnen.

Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 19:57

Die Person ist aus einem Bus auf der Gegenfahrbahn ausgestiegen und direkt hinter dem Bus ohne nachzusehen ob ein Fahrzeug kommt auf die Straße gelaufen.

Bei dem Zusammenstoß hat sich die Person wohl die Schulter geprellt und leichte Schürfwunden zugezogen.

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ZuumZuum  29.04.2022, 21:02
@Anomouz

Wie man an einem haltenden/angehatenem Bus vorbeizufahren hat, und ob man überhaupt darf, lernt man in der Fahrschule.

Wenn die Verletzungen aktenkundig sind, sind sie auch vorhanden. Dann kann der Geschädigte 1000 Mal erklären, ihm wäre nichts passiert. Mag ja sein, das er nicht wehleidg ist, aber verletzt wurde er trotzdem.

Mein Tipp: Einen Anwalt konsultieren, im eigenen Interesse.

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Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 21:10
@ZuumZuum

Das Krankenhaus hat noch keinen Bericht erstellt, die Person möchte gerne einmal geröntgt werden um sicherzustellen das wirklich nichts weiter ist aber das Krankenhaus lässt ihn nicht.

Die Polizei hat ihn ja gefragt ob er einen Bericht vom Krankenhaus hat da sie noch keinen erhalten hat.

Montag werde ich dennoch mal einen Anwalt einschalten.

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ZuumZuum  29.04.2022, 21:22
@Anomouz

Um eine spätere Behandlung geht es nicht, es geht um den Zustand bei der Unfallaufnahme durch die Polizei. Wer hat die Schürfwunden und die Prellungen ins Spiel gebracht?

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Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 21:28
@ZuumZuum

Die Person die mir vor das Auto gelaufen ist hat mir das erzählt, wir telefonieren fast jeden tag miteinander um uns auf den neusten Stand zu bringen. Im Schreiben der Polizei steht das er eine Gehirnerschütterung erlitten hat was gar nicht stimmt.

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Wenn du einen Anhörungsbogen bekommen hast steckt mehr dahinter als (der angefahrene will nicht).

Einen Anhörungsbogen bekommst du nur wenn gegen dich ermittelt wird und das geht nur auf Antrag des Opfers oder bei Offizialdelikt.

Ermittelt die Polizei überhaupt weiter wenn das Unfallopfer keine Anzeige erstattet?

Natürlich.

solange mir mein Führerschein mir nicht entzogen wird ist alles gut.

Da wäre ich mir nicht mal so sicher.

Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 17:10

Ein Fahrverbot könnte es geben aber Führerschein weg? Ich habe seit 10 Jahren einen Führerschein und mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. Wenn ich jetzt schon mehrmals betrunken angehalten worden wäre könnte ich das verstehen.

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Jurafuchs  29.04.2022, 17:11
@Anomouz

Naja, zumindest kannst du mit einer Eignungüberprüfung rechnen.

Wenn du bisher aber keinerlei Probleme hattest, wird da nicht viel passieren.

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peterobm  29.04.2022, 19:33
@Anomouz

auch beim Fahrverbot gibst du deinen Führerschein ab.

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Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 19:44
@peterobm

Es ist ja aber ein Unterschied ob ich ein Fahrverbot zwischen 1-3 Monaten bekomme oder eine MPU machen muss.

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Ermittelt die Polizei überhaupt weiter wenn das Unfallopfer keine Anzeige erstattet?

Ja, das ist kein Antragsdelikt mehr, das ist aufgenommen worden und die Polizei ermittelt von Amtswegen.

letztendlich entscheidet der Staatsanwalt über das weitere Vorgehen. das bleibt nun mal eine fahrlässige Körperverletzung. der Sta wird die Akten vom Krankenhaus anfordern.

Mieze6  29.04.2022, 19:35

Seit wann ist das kein Antragsdelikt mehr?

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Mieze6  29.04.2022, 19:42
@peterobm

werden nur auf Antrag

Wenn das da steht ist das ein Antragsdelinkt!

Anderes hätte mich auch sehr gewundert da auch gefährliche KV ein Antragsdelinkt ist.

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ZuumZuum  29.04.2022, 20:55
@peterobm

Korrektur, die KV nach § 223 StGB ist ein echtes Antragsdelikt und die fahrlässige KV nach § 229 StGB ist ein relatives Antragsdelikt.

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HfPol110  29.04.2022, 20:53

Immer noch ein Antragsdelikt.

lg

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Bei fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) handelt es sich um ein Offizialdelikt. Die Polizei muß deshalb ermitteln, egal ob die Verletzte Anzeige erstattet oder nicht. Ich kann Die nur dringend raten, einen Anwalt einzuschalten und der Polizei gegenüber keinerlei Angaben zur Sache zu machen. Du kannst Dich durch ungeschickte Angaben und Formulierungen sonst um Kopf und Kragen reden! Und übrigens, mit einem Bußgeld ist es da nicht getan.

Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 18:04

Leider habe ich am Unfallort schon ein paar Angaben gemacht.

Der Fußgänger wurde mit dem Krankenwagen zum Krankenhaus gebracht aber dort nicht wirklich untersucht, ihm wurde gesagt das er gesund ist und nach Hause geschickt. Eine Akte vom Krankenhaus hat weder er noch die Polizei erhalten.

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Akka2323  29.04.2022, 19:30
@Anomouz

Die schicken ihn nicht weg, bevor er untersucht ist. Der Bericht geht direkt an die Polizei, das dauert aber ein paar Tage.

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socialchiller  29.04.2022, 19:31
@Anomouz

Die Angaben am Unfallort sind meiner Wissens nach nur zulässig, wenn du eine Belehrung erhalten hast, das man keine Angaben machen muss, wenn man sich dabei selbst belastet. Das es einem frei steht sich einen Anwalt zu nehmen und Beweiseinsicht zu beantragen. Wenn du nach dieser Belehrung noch weitere Angaben gemacht hast, dann sin diese verwertbar.

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Anomouz 
Fragesteller
 29.04.2022, 19:45
@Akka2323

Die Polizei hat nichts vom Krankenhaus bekommen, die Polizei hat nämlich das Unfallopfer gefragt ob er einen Bericht bekommen hat. Das Unfallopfer wollte auch in ein anderes Krankenhaus aber das geht wohl nur wenn das 1. Krankenhaus einen Bericht erstellt aber das hat es nicht.

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Mieze6  29.04.2022, 19:35

Bullshit das ist kein Offizialdelikt.

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ZuumZuum  29.04.2022, 19:40

Bei fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) handelt es sich um ein Offizialdelikt.

Nein, die fahrlässige KV nach § 229 StGB ist ein relatives Antragsdelikt. Es bedarf keines tatsächlichen Strafantrages durch den Geschädigten, wen ein besonderes öffentliches Interesse für die Staatsanwaltschaft gegeben ist. Ist auch verständlich, wie soll z. B. eine bewusstlose Person von dem Recht eines Strafanatrages Gebrauch machen?
Von öffentlichem Interesse sind solche Unfälle mit Verletzten eigentlich immer dann, wenn die Ursache z.B. die Örtlichkeit selber, oder die Verkehrsreglung-/führung sein könnte.

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