Angst vor Stalking was kann man tun?

3 Antworten

Als erstes vielleicht dies: Vor Gericht gilt das Zerrüttungsprinzip, nicht das Schuldprinzip. Es wäre also völlig gleichgültig, wenn man den Ehepartner betrogen hat. Es zählt, dass die Ehe offenkundig gescheitert ist.

Wenn der Noch-Ehemann der Ehefrau gegen ihren Willen wiederholt zu nahe kommt, sie verfolgt, ihr nachspioniert oder auf verschiedenen Wegen versucht, einen Kontakt herzustellen, der ausdrücklich nicht erwünscht ist und damit ihre Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt, kann das als Stalking gewertet werden. In so einem Fall kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden bzw. beim Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden, die Auflagen für den Stalker enthält, sich der Ehefrau nicht weiter zu nähern und bei Verstoß dagegen mit einer Strafe belegt zu werden.

Das würde ich am Ende auch tun, wenn ich nicht erkennen könnte, dass dieses Stalken ein Ende nehmen wird. Allerdings werden solche Verfügungen von Stalkern auch ignoriert, weil bei manchen Menschen der innere Trieb, weiterhin Kontrolle auszuüben, stärker als jede Androhung einer Strafe ist.

Wenn das vernünftige Gespräch mit dem Mann partout nicht mehr möglich ist, würde ich mich mal bei der Polizei informieren und mir Rat holen, welche Handlungsweise am sinnvollsten erscheint. Dort verfügt man über genug Erfahrungswerte.

Ich würde allerdings meine Nachbarn im engeren Umfeld einweihen und sie informieren und bitten, keine Informationen über meine Lebensumstände preiszugeben. Er darf keine Lücke finden und muss auf Granit beißen.

Ich weiß nicht, wie schlimm das Stalken ist und ob der Noch-Ehemann doch aufgibt und es wieder einstellt, doch wenn die Vermutung naheliegt, dass es erst einmal nicht endet, würde ich etwas dagegen unternehmen.

Auch hinsichtlich der gemeinsamen Kinder und der künftigen Umgangsregelungen ist geboten, dass klare Grenzen aufgezeigt und strikt gezogen werden, damit die Scheidung und das Leben danach für die Kinder möglichst erträglich geregelt werden kann und nicht die Gefahr besteht, dass diese auch instrumentalisiert werden und zusätzlich darunter leiden.

Morty712 
Fragesteller
 17.07.2023, 23:41

Danke für deine ausführliche Antwort. Eine Einigung und Deeskalation wäre natürlich das beste...statt quasi immer mehr "Mauern" zu bauen, sodass der noch Ex-Ehemann immer weiter aufheizt... Niemand möchte eine weitere BILD-Zeitungs Schlagzeile.. "Mann erschießt seine Ex-Frau....." usw. Es stehen Ängste im Raum...

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isilang  17.07.2023, 23:53
@Morty712

Ex-Partner, die eine Trennung nicht akzeptieren können und sich stalkend gewaltsam Zutritt in das Leben des Partners verschaffen wollen, sind wirklich mit Vorsicht zu genießen. Tatsächlich sind viele Stalker Wiederholungstäter, trotz gerichtlicher Anordnung.

Solange noch irgendeine Möglichkeit besteht, ein deeskalierendes Gespräch zu führen, sollte man sie nutzen.

Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, dann bleibt der Ex-Ehepartner ohnehin Teil des Lebens (sofern er ein Umgangs- bzw. Sorgerecht erhält). Man begegnet sich zwangsläufig und muss damit vernünftig umgehen. Allein im Sinne der Kinder ist das sehr wichtig.

Allerdings könnte es dem Ex-Partner nachteilig vor die Füße fallen, wenn er bereits als Stalker in Erscheinung getreten ist und auch das Kindeswohl gefährdet ist.

Ich würde mich in der Hinsicht auch von meinem Anwalt beraten lassen. Es ist nicht einfach, den richtigen Weg zu finden, weil man die Situation ja entschärfen möchte, aber mit einer Anzeige oder einer gerichtlichen Verfügung auch genau das Gegenteil herbeiführen könnte. Deshalb wäre es natürlich sehr gut, wenn der Ex-Ehemann wieder zu Sinnen käme.

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Von Experte Kessie1 bestätigt

Es gibt Beratungsstellen für häusliche Gewalt bzw Nachtrennungsgewalt. Das wäre die beste Anlaufstelle.

Ob die Frau fremdgegangen ist oder nicht, spielt bei der Scheidung keine Rolle - das "Verschuldensprinzip" gibt es seit 1977 nicht mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Morty712 
Fragesteller
 17.07.2023, 23:21

hm aber wieso macht ihr das dann Sorgen, dass er es negativ auslegt und jetzt nach Beweisen sucht ? Eigentlich müsste dass dann doch ihre Anwältin wissen und ihr die Angst nehmen?! Danke für deine Antwort..

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streitthema sind wohl nur die kinder. alles andere ist leeres gerede. wenn die km die kinder gegen seinen willen einfach mitgenommen hat, steht es ihm frei die kinder wieder zurückzuholen und das im eilverfahren zu erklagen. gegen seinen willen durfte sie die kinder nicht mitnehmen.