Angestellt und Kleingewerbe, wird das zusammengerechnet?

1 Antwort

Ja, alle Einkünfte eines Jahres fließen da rein, da die Einkommemsteuer eine Jahressteuer ist.

Angenommen ich verdiene 50.000€ Brutto

Davon würden dann noch Werbungskosten abgezogen werden (1.230€ Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder höhere Werbungskosten - Dann hätten wir die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (50.000€ - 1.230 € wären 48.770€).

mit meinem Nebengewerbe 5.000€

Wäre dann der Gewinn aus Gewerbetrieb (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben).

Da Einkommenssteuer erst über 11.000€ 

Das ist der Grundfreibetrag (11.604 € bei Einzelveranlagung), der sich auf das zu versteuernde Einkommen bezieht, in welchem alle deine Einkünfte enthalten sind - Bei Ermittlung des zvE werden grob gesagt, alle deine Einkünfte zusammengerechnet. Und dann werden noch etwaige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

Wenn ich jetzt mal grob mit pauschal 4.000€ Sonderausgaben rechne (Die Berechnung des Finanzamts kann natürlich eine andere sein), wäre dein zu versteuerndes Einkommen

48.770€ + 5.000€ - 4.000€ = 49.770€

Und auf dem den Grundfreibetrag übersteigenden Teil des zvE's (38.166€ bei dir) würdest du Einkommensteuer zahlen.

welche weiteren Steuern könnten oder würden dann zusätzlich auf mich zukommen?

Für dein Gewerbe ggf. Umsatzsteuer, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung beansprucht hast.

Ansonsten: Gewerbesteuer (hier nicht, da du unterm Freibetrag von 24.500€ liegst).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Mark4444 
Fragesteller
 06.05.2024, 21:19

Ich liebe dich ❤️

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