Einkommensteuer wie wird es berechnet?

9 Antworten

Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus insgesamt 7 Einkunftsarten, § 2 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Erhebungsform der Einkommensteuer.die bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt wird. Bei einer Einkommensteuerveranlagung wird die einbehaltene Lohnsteuer auf die Jahreseinkommensteuer angerechnet.

Damit nicht der gesamte Betrag auf einmal gezahlt werden muss, werden ggfs. Vorauszahlzungen auf die Einkommensteuer festgesetzt, basierend auf der Nachzahlung des Vorjahrs.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37.html

Einkommenssteuer wird - wie der Name schon sagt - auf dein gesamtes Einkommen erhoben.

Also auf Lohn, andere Einkünfte (wenn du z.B. Vermieter bist und Miete bekommst), Renten (wenn du irgendeine Art von Rente bekommst), sonstige Formen von Einkommen.

Das wird einmal jährlich vom Finanzamt geprüft und festgestellt. Stichtag ist der 31. Juli.

Wie du richtig gesagt hast, zahlen die meisten Angestellten ihre Lohnsteuer im Voraus. Sie wird monatlich vom Lohn abgezogen und direkt ans Finanzamt abgeführt. Das sind aber nur Abschläge. Einmal jährlich (zum 31. Juli spätestens) wird geprüft, ob die im Voraus gezahlten Abschläge auch der tatsächlich zu zahlenden Einkommenssteuer entsprechen. Dann musst du ggf. Steuer nachzahlen, oder bekommst Geld zurück.

Und verdiene als Nebentätigkeit zB 50.000€ im Jahr.

Was ist denn das für eine Nebentätigkeit? Da es sich um keinen 450-Euro-Job handeln kann, wird die wohl steuerpflichtig sein. Führst du dort monatlich Lohnsteuer ab?

Wenn nicht, musst du garantiert Steuer nachzahlen.

Da das aber Jährlich bezahlt werden muss was wenn man garnicht soviel Geld aufeinmal zu verfügung hat?

Das ist den Finanzämtern leider egal. Steuern müssen bezahlt werden.

Eigentlich müsstest du im Voraus daran denken, und monatlich Geld für die Steuer abführen (beiseite legen).

Für die meisten Angestellten ist es bequem, da die Personalabteilung des Arbeitgebers dies übernimmt. Eigentlich ist es aber Sache jedes Einzelnen, sich darum zu kümmern.

Ein Teil des monatlichen Einkommens gehört jedenfalls nicht dir, sondern dem Finanzamt. Wenn du das während des Jahres ausgibst, hast du Pech.

Wenn das Finanzamt nett ist, vereinbaren sie Ratenzahlung mit dir, und du kannst die Steuerschulden abstottern.

Der bessere Weg ist: Im Voraus wissen, dass Steuern anfallen werden. Schätzen lassen, wieviel Steuern das sein werden (das Finanzamt hilft dabei) und monatlich Geld beiseite legen. Das "beiseite gelegte Geld" kannst du auch direkt ans Finanzamt zahlen, nennt sich Steuervorauszahlung. Das kann man individuell vereinbaren.

yns61 
Fragesteller
 17.09.2019, 12:56

Alles Klar jetzt verstehe ich es danke für die ausführliche Antwort!

Aber was mir nicht ganz logisch erscheint ist, man zahlt doch schon quasi das Einkommensteuer vom Lohn mit der Lohnsteuer wieso wird das dann nochmal am ende des Jahres zusammen mit meinem anderen Einkommen zusammen versteuert?

Hoffe du kannst mir dabei auch weiterhelfen.

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18drahneba  17.09.2019, 13:07
@yns61

Was du monatlich zahlst (bzw. was dir vom Lohn abgezogen wird) sind nur Abschläge.

Die basieren auf Schätzungen, wie hoch deine Steuer am Ende des Jahres (voraussichtlich) ausfallen wird.

Da aber niemand in die Zukunft sehen kann, wird das am Ende des Steuerjahres nochmal überprüft.

Da wird nichts "nochmal versteuert", es wird nur geguckt - reichen die bis dahin gezahlten Abschläge aus? Hast du eventuell zuviel vorausgezahlt (weil du Mitte des Jahres arbeitslos geworden bist)? Dann bekommst du Geld vom Finanzamt wieder.

Hast du eventuell zu wenig vorausgezahlt (weil du dich selbstständig gemacht hast, ein Startup gegründet hast was plötzlich Millionenumsätze macht)? Dann müsstest du Steuer nachzahlen.

Im Laufe eines Jahres kann sich viel verändern. Diese "jährliche Überprüfung" (Steuerfestsetzung) betrachtet rückwirkend, welches Einkommen du hattest. Danach bemisst sich deine Steuer.

Wenn du Glück hast - und bei den meisten klassischen Angestellten, bei denen sich im Jahr nichts verändert, ist das der Fall - musst du nichts nachzahlen. Du kommst bei Null raus, oder bekommst Geld vom Staat zurück.

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yns61 
Fragesteller
 17.09.2019, 14:56
@18drahneba

Danke für die Antwort, ich glaube ich habe die Frage nicht richtig gestellt, ich gebe mal ein Beispiel.

Lohn:

5000€ Brutto

- Lohnsteuer usw.

Netto: 3000€ Das sind im Jahr 22.000€ Euro Einkommensteuer/Lohnsteuer.

Nebentätigkeit:

zB Brutto 20.000€ im Jahr

-Ausgaben usw.

Netto: 10.000€

So, jetz wird so wie ich das vertanden habe am Ende des Jahres für die Einkommensteuer mit meinem GESAMTEN Einkommen gerechnet also:

10.000€ + 36.000€ = 46.000€ <- und darauf müsste ich Einkommensteuer zahlen, Jedoch wurden doch schon von den 36.000€ die Steuern abgezogen. Das irritiert mich ein wenig.

Hoffe jetz ist es verständlicher und vielen Dank für die Hilfe!

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18drahneba  17.09.2019, 15:28
@yns61

Du musst nichts doppelt zahlen. Das Finanzamt hat doch alles im System. Es wird nur Ende des Jahres geprüft:

  • wie hoch war dein Gesamteinkommen in diesem Jahr (Hauptjob + Nebenjob + was auch immer)
  • Familienstand (verheiratet, ledig, verwitwet etc.)
  • weitere Daten von dir, die sich auf die Steuer auswirken

Damit berechnen die, wieviel Steuern du insgesamt für dieses Jahr zahlen musst.

Dann schaut das Finanzamt ins System und sieht:

  • aha, du hast ja bereits monatlich Steuern vorausgezahlt (z.B. was dir monatlich vom Lohn abgezogen wurde)

Das musst du logischerweise nicht nochmal bezahlen. Das Geld ist ja bereits beim Finanzamt.

Die rechnen dann:

Gesamtsteuern MINUS das, was du bereits vorausgezahlt hast IST GLEICH:

  • entweder: Summe, die du nachbezahlen musst
  • oder: Summe, die du vom Finanzamt zurückbekommst

Ist es jetzt verständlich? Es wird nichts doppelt besteuert. Nur geprüft.

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18drahneba  17.09.2019, 15:31
@yns61

Meine Frage wäre: Zahlst du bei deinem Nebenjob auch schon Steuern monatlich voraus (wird dir monatlich was abgezogen?)

Das wäre nämlich sinnvoll. Dann ist das Geld schon beim Finanzamt und du hast nicht Ende des Jahres die Überraschung (plötzliche Nachzahlung).

20.000 Brutto im Jahr allein aus der Nebentätigkeit sind ja schon ein stolzes Einkommen. Ich würde da Steuervorauszahlungen vereinbaren, allein schon der Bequemlichkeit halber.

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yns61 
Fragesteller
 17.09.2019, 15:51
@18drahneba

Alles Klar vielen Dank jetz habe ich es verstanden !

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yns61 
Fragesteller
 17.09.2019, 15:52
@18drahneba

Nein das ist alles nur Theorie :) ich bin dabei Selbständig was aufzubauen deswegen versuche ich mich zu informieren. Noch bekomme ich nur Lohn.

Aber auch danke für den Tipp mit dem Steuervorzahlung das wusste ich auch nicht , dachte immer es muss Jährlich abgezahlt werden.

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18drahneba  17.09.2019, 17:37
@yns61

Gern geschehen & viel Erfolg ; )

PS: Steuervorauszahlungen kann man freiwillig immer beantragen.

Ab einer gewissen Größenordnung von Nachzahlungen (angenommen, du müsstest 2020 plötzlich 10.000 Euro Steuern nachzahlen) wird es fürs Folgejahr sogar zur Pflicht. Dann verpflichtet dich das Finanzamt, Steuervorauszahlungen zu leisten (pro Quartal, ob auch pro Monat geht weiß ich nicht).

Was in jedem Fall immer möglich ist: Das Geld monatlich auf einem separaten "Steuerkonto" parken (Konto, das dir gehört, wo du das Geld aber liegen lässt und nicht anfasst). Das hilft, den Überblick zu behalten.

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Darauf hast du schon vn einigen Usern sehr gute und erklärende Antworten bekommen.

Alles was du einnimmst, wird als Gesamtsumme gesehen und ist zu versteuern.

Wenn du ein Gewerbe betreibst und 100 000.--€ im Jahr an Umsatz hast, so musst du 1/4 jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Bekommst du dann irgendwann einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt und musst eine Nachzahlung leisten, so ist diese innerhalb einer Frist, die dem Steuerbescheid entnommen werden kann, zu entrichten.

Du kannst evtl. eine Stundung beim Finanzamt beantragen, wenn du finanziell nicht flüssig bist. Dann wird ein Zins von 1% auf die Steuerschuld vom Finanzamt berechnet.

Bezahlen musst du die Steuerschuld dennoch. Zahlst du nicht, hat das für dich erhebliche Konsequenzen.Woher du das Geld nimmst, um deine Steuerschuld zu begleichen, interessiert das Finanzamt nicht.

Schliesslich hattest du Einnahmen . Nicht alles was du einnimmst, gehört auch dir. Du musst Rücklagen bilden, um deine Steuerschuld begleichen zu können.

Verdienst aus Arbeit + Nebenjob ergeben das Gesamteinkommen.

Darauf wird ein Steuersatz angewendet und das ergibt die Steuerschuld.

Der Arbeitgeber überweist dem Finanzamt Lohnsteuer , das ist eine Vorauszahlung auf die jährlich fällig werdende Einkommensteuer . (*)

Anfang jeden Jahres muss man seine Einkommenssteuererklärung beim FA abgeben.

Nehmen wir an 30% , dann wären es 15 000 von 50 000 , die du dann auf einmal bezahlen müsstest , wenn man nix beiseite legt.

Was ist den wenn man zB 100.000€ im Jahr verdient und 30% Einkommensteuer zahlen muss das wären 30.000€ im Jahr. Da das aber Jährlich bezahlt werden muss was wenn man garnicht soviel Geld aufeinmal zu verfügung hat?

Die Einkommenststeuer ist 14 Tage nach Bescheid Fällig, wenn man das Geld nicht hat, dann hat man ein nicht unerhebliches Problem! An der Stelle versteht das Finanzamt überhaupt keinen Spass. Die Folge wären Mahnung, Pfändungsankündigung und zu guter letzt, die Pfändung selbst. Das geht auch relativ fix. Als Behörde darf und wird das Finanzamt ohne gerichtliches Mahnverfahren in dein persönliches Vermögen eingreifen.

PatrickLassan  17.09.2019, 10:30
Die Einkommenststeuer ist 14 Tage nach Bescheid Fällig

Einen Monat nach Zustellung des Bescheids.

§ 36 Absatz 4 Einkommnsteuergesetz:

Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zuungunsten des Steuerpflichtigen ergibt, hat der Steuerpflichtige (Steuerschuldner) diesen Betrag, soweit er den fällig gewordenen, aber nicht entrichteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen entspricht, sofort, im Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten (Abschlusszahlung).

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__36.html

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