AfD im Aufwind?

8 Antworten

Anders ausgedrückt: Ich werde keine Partei wählen die die Grünen mit ihrer Ideologie als Koaltionspartner akzeptiert. Meine Stimme geht nur an eine Partei die bereits vor der Wahl eine Koalition mit den Grünen klar und deutlich ausgeschlossen hat. Das wichtigste bei den nächsten Wahlen ist Deutschland als Wirtschaftsstandort und unseren Wohlstand zu erhalten, dieses geht nicht mit einem Einfluss der Grünen auf Entscheidungen.

Das gute Ergebnis in Sonnenberg hat die AFD einzig und allein der schlechten Politik gegen die Bürgermehrheit auf Bundesebene zu verdanken. Die Ampelkoalition setzt einen großen Teil der grünen Ideologie, meist gegen jede wissenschaftliche Vernunft und vor allem gegen die Bürgermehrheit durch.

Da es derzeit im Prinzip nur die folgenden Parteien zur Auswahl gibt:

  1. Bündniss90/Grüne
  2. Koaltionspartner der Grünen auf Bundes- oder Landesebene, bzw in Aussicht gestellte Koaltionen mit den Grünen von: FDP, SPD, CDU. Die FDP unterstützt derzeit auf Bundesebene die grüne Ideologie und bewirkt nur minimale positive Abweichungen davon.
  3. AFD
  4. Parteien die auf Bundesebene unter 5 % Prognosse haben > keine bedeutende Regierungsbeteiligung.

Wer also weder die Grünen direkt noch sie über einen Koalitionpartner unterstützen will und dessen Stimme nicht verloren gehen soll der hat derzeit eigentlich nur die Wahlmöglichkeit der AFD. Somit bedeutet jede AFD Stimme in Wirklichkeit nur eine Stimme gegen die Grünen mit ihrer Ideologie, (leider) aber auch gleichzeitig eine AFD Stimme.

Ich würde die AfD zwar nicht wählen, finde es aber dennoch gut, dass sie im Aufwind ist. Das wird die Union unter Druck setzen, sich mehr um ihre konservative Wählerschaft zu bemühen anstatt sich weiterhin dem linken Mainstream anzubiedern; in Bremen hat man damit ja schon einmal Schiffbruch erlitten, und in Sonneberg hat weder die Einheitsfront und noch die Diffamierung unerwünschter Wähler etwas gebracht…

Die AfD erhält momentan Stimmen durch die aktuelle Regierung, deren Zusammenarbeit eher schlecht ist. 2/3 wählen die AfD aus Protest.

Ich würde die Partei nie wählen. Die JA ist rechtsextrem, die AfD Thüringen ist rechtsextrem und die AfD ist rechtsextremer Verdachtsfall — mit dem Faschisten Björn Höcke in der Partei.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied @ Volt Deutschland

Wunderowunder  27.06.2023, 17:55
die AfD Thüringen ist rechtsextrem 

Lies dir mal den Thüringer Verfassungsschutzbericht von 2021 durch, was genau der AfD da als "rechtsextrem" ausgelegt wird. Da sollte sich jeder selbst ein Bild machen, ob er sich der Meinung, und um mehr als eine Meinung handelt es sich hierbei nicht, anschließt.

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fuechs  27.06.2023, 18:20
@Wunderowunder

Seit wann ist "Wer gegen die fdGO ist, ist Extremist" eine Meinung? Laut unserer Verfassung verwirkt so eine Vereinigung ihre Grundrechte an Meinungsfreiheit etc.

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Wunderowunder  30.06.2023, 16:44
@fuechs
Seit wann ist "Wer gegen die fdGO ist, ist Extremist" eine Meinung? 

Wäre die AfD tatsächlich gegen die FDGO und somit verfassungsfeindlich, dann wäre schon längst ein Parteiverbotsverfahren angestrengt worden. Es geht hier um einen VS-Bericht von 2019, also wäre bereits 4 Jahre Zeit dafür gewesen.

Solange das für ein Parteiverbot zuständige Bundesverfassungsgericht keine definitive Verfassungsfeindlichkeit feststellt, ist die AfD auch nicht als solche zu bezeichnen und bis dahin handelt es sich um nichts weiter, als eine Meinung.

Laut unserer Verfassung verwirkt so eine Vereinigung ihre Grundrechte an Meinungsfreiheit etc.

Was für ein Bull****. Erstens können nur einzelne Menschen eine Meinung haben, keine Vereinigungen. Und auch einzelne Menschen können nicht "das Recht auf Meinungsfreiheit" verwirken, selbst Schwerstverbrechern steht weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Wer glaubt, dass es anders wäre, ist offensichtlich selbst ein Verfassungsfeind.

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fuechs  30.06.2023, 17:56
@Wunderowunder

"Was für ein Bull****. Erstens können nur einzelne Menschen eine Meinung haben, keine Vereinigungen. Und auch einzelne Menschen können nicht "das Recht auf Meinungsfreiheit" verwirken, selbst Schwerstverbrechern steht weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Wer glaubt, dass es anders wäre, ist offensichtlich selbst ein Verfassungsfeind."

Doch, genau das können sie.

GG Art. 5
(2) Die[...] [Meinungsfreiheit] finde[t] ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

GG Art. 9
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

GG Art. 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung [...] zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

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Wunderowunder  30.06.2023, 22:35
@fuechs

Ich fürchte, du hast da einiges falsch verstanden. Ist ja auch nicht so einfach bei einem Thema, an dem sich selbst Juristen oft die Zähne ausbeißen und vor Gericht um die Auslegung streiten müssen. Ich bin auch kein Jurist, aber als Demokrat ist mir grundsätzlich klar, dass unser Grundgesetz niemandem verbieten kann, seine Meinung zu äußern. Davor schützt schon der Artikel 1 GG: die Würde des Menschen ist unastbar", diesem Recht müssen sich alle weiteren Grundrechte unterwerfen. Und zur Würde gehört es natürlich, grundsätzlich seine Meinung sagen zu dürfen! 

Erstaunlich, dass immer wieder genau die Menschen der AfD vorwerfen, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, die SELBST das Grundgesetz und vor allem die GrundRECHTE in ihrem tiefen Sinn offenbar überhaupt nicht verstanden haben.

Zitat: 

Laut unserer Verfassung verwirkt so eine Vereinigung ihre Grundrechte an Meinungsfreiheit etc.

Noch mal, das ist insgesamt 🐂💩. 

Erstens hat eine Vereinigung keine Meinung, und somit auch kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit, das verwirken könnnte. Deshalb ist für die AfD dieser Artikel des GG überhaupt nicht relevant. Beachte auch den nachfolgenden Artikel 19 GG.

Eine Partei wie die AfD könnte höchstens mit einem Parteiverbotsverfahren verboten werden! Das sind aber zwei komplett verschiedene Paar Schuhe. Du würfelst da etwas zusammen, das nicht zusammengehört. 

Es ist vollkommen irrelevant, ob der VS von Thüringen oder oder auch der der BRD insgesamt in seinem Bericht behauptet (!), dass die AfD rechtsextrem wäre und gegen die FDGO verstoßen würde. Der VS ist eine Behörde, ob das, was irgendjemand oder auch eine Partei tut oder sagt, gegen das Gesetz verstößt, das stellen in diesem Land immer noch Richter fest! Und auch ein Parteiverbot können nur Richter aussprechen. Nennt sich Gewaltenteilung, wenn du mal nachschlagen willst 😉. Und bis dahin handelt es sich um eine Meinung, eine Einstufung, nichts weiter. Konsequenzen erfolgen daraus erst einmal nicht. Außer dass die AfD natürlich in der öffentlichen Wahrnehmung in den Dreck gezogen wird, und diese Meinung (!) von Leuten, die nur die Überschriften lesen, schön weiter verbreitet wird. Deshalb sagte ich ja, du sollst dir den VS Bericht selber durchlesen und dir deine eigene Meinung bilden. 

Davon abgesehen, kann aber auch ein einzelner Mensch nicht sein Grundrecht auf Meinungsäußerung verwirken. Du solltest dir das Gesetz vielleicht mal genauer anschauen, statt mit "..." über die wichtigen Inhalte hinwegzugehen.

GG Art. 18: "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte". 

Und zwar NUR DIESE Grundrechte, d.h. wer die Pressefreiheit missbraucht, der verliert die Pressefreiheit, wer die Freiheit der Lehre missbraucht, der verliert die Lehrfreiheit und so weiter. Dort steht nicht, dass derjenige grundsätzlich seine Freiheit verliert, seine Meinung zu äußern.

Einen Herrn Höcke und Co. könnte man höchstens belangen wegen Verstoßes gegen andere Gesetze, z.B Volksverhetzung, Beleidigung etc. Auch hier wieder: zwei paar Schuhe!

Und zu guter Letzt müsste auch erst einmal nachgewiesen werden, dass eine Meinungsäußerung "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht" wird. Das heißt, der Verstoß gegen die FDGO und der Vorsatz des Missbrauchs der Meinungsfreiheit müsste erbracht werden. Aber das nur so am Rande.

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Die AFD-Trolle die alle Social-Media-Plattformen kapern und unzufriedenheit der Bürger z.B. über die Preiserhöhungen sind Gründe für die AFD-Stimmen.


Wunderowunder  27.06.2023, 18:21
Die AFD-Trolle die alle Social-Media-Plattformen kapern

Na ALLE Plattformen haben sie noch nicht gekapert, diese hier z.B ist offenbar voll von Links-Trollen.

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Asporc  09.07.2023, 12:52
@Wunderowunder

Du denkst ernsthaft das sich XXXX Leute hier mehrere Accs machen um zu linken Themen mehrfach ab zu stimmen oder zu posten ?

Die AFD-Fuzies machen das hingegen schon.

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Wunderowunder  15.07.2023, 00:08
@Asporc
Du denkst ernsthaft das sich XXXX Leute hier mehrere Accs machen um zu linken Themen mehrfach ab zu stimmen oder zu posten ?

Neeeiiinnn, LINKE würden so etwas doch NIEMALS tun! ☝️😎.

Oh Mann. Es muss schön sein in eurer Welt.

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