Abrechnung über nicht beglaubigten Stromzähler?
Hallo 🙋♀️
bei uns ist das mit dem
Waschen etwas komplizierter. Wir haben nur einen Stromanschluss für alle Maschinen. So kann immer nur eine Partei waschen, Anfang des Zählerstand, Ende, sowie die jeweilige Differenz werden in einen Plan mit Namen getragen und bei der Betriebskostenabrechnung wird nach Verbrauch abgerechnet. Nun ist es so, dass ich gesehen habe, dass dieser Zähler wohl gar nicht beglaubigt ist, siehe Bild. Und bei der Unterlageneinsicht der Betriebskosten zwar eine Stromrechnung für den Allgemeinstrom beiliegt, aber dies ein anderer Zähler mit anderer Nummer ist. Nun frage ich mich, ob über einen nicht beglaubigten Zähler überhaupt mit einem Stromanbieter abgerechnet wird bzw.ob überhaupt so abgerechnet werden darf ?
7 Antworten
Was auf dem Zähler steht, gilt für jegliche Abrechnung für irgendwas. Also nicht nur für die Rechnung des Stromanbieters. Eine Abrechnung für den Verbrauch einzelner Waschmaschinenbenutzer über die gemessenen Werte dieses Zählers wäre ein Verstoß gegen das Eichgesetz und eine Ordnungswidrigkeit. Du könntest also den Posten "Strom für Waschmaschinennutzung" komplett aus Deiner Abrechnung streichen. Streit mit der Verwaltung und mit allen Hausbewohnern wäre allerdings vorprogrammiert.
Eine Differenzabrechnung, also Gesamtverbrauch Allgemeinstrom abzüglich Waschmaschinennutzung ist ebenfalls nicht erlaubt.
Sofern das erlaubt wäre oder wirklich alle Waschmaschinennutzer einverstanden wären und still halten würden nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter, kann natürlich auch die Nutzung der Maschine selbst über den Stromzähler umgelegt werden, sodass man also nicht nur für den Strom bezahlt, sondern auch für die Maschine selbst. Demzufolge einen Preis von 80 Cent je kwh zu Grunde zu legen, weshalb nicht? Wenn die Kalkulation für den Vermieter so aufgeht und sich daraus kein Wucher ergibt, wäre das auf jeden Fall eine gute Möglichkeit, auch ohne ein Münzsystem, die Nutzung der Waschmöglichkeit fair unter allen Benutzern aufzuteilen.
So, wie es jetzt bei Euch läuft, mit einem nicht zugelassenen Zähler und einer undurchsichtigen Umlage für den Strom, geht es jedenfalls nicht.
Dieser eine Stromzähler wird nur zur Erfassung des internen Stromverbrauchs für die Waschmaschinen genutzt. Um Sie unter euch, innerhalb der Hausgemeinschaft, abzurechnen. Damit hat die Stadtwerke nichts zu tun.
Der Allgemeinstromzähler, und siehe da, auch mit anderer Zählernummer, und Zählerstand, ein anderer Stromzähler ist. Und dieser für die Stadtwerke geeicht und geeignet sein wird.
What's the problem?
Du hast es doch schwarz auf weiß vorliegen, dass es nicht dieser Stromzähler ist. Sondern ein anderer. 🤷♂️
Ich kenne jetzt die Stromrechnung nicht. Aber ich würde das so berechnen:
Gesamtallgemeinstrom minus Stromverbrauch des Waschmaschinenzählers = Differenz Stromverbrauch für alle Hausbewohner. Davon prozentual je nach Wohnungsgröße die Anteile pro Mieter.
Der Stromverbrauch des Waschmaschinenzählers, aus der Differenz des Gesamtallgemeinstromzählers, wird mit dem dokumentierten Verbrauch abgeglichen. Dabei müsste +- 0 kWh raus kommen. Nun rechnet man pro Mietpartei den Verbrauch des Waschmaschinenzählers zusammen.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten, ... entweder man rechnet die kWh mal den kWh Preis, und rechnet das auf den Allgemeinstromanteil mit drauf, oder man rechnet erstmal den Prozentualen Anteil allgemein für den Waschmaschinenzähler vom Allgemeinstromzähler aus. So hat man die Kosten die der Waschmaschinenzähler verursachte. Und diese Kosten werden prozentual nach dem kWh Verbrauch des einzelnen Mieters ausgerechnet.
Am Ende hat man also 2 Kosten: Allgemeinstrom Kosten (ohne Waschmaschinenzähler) und Waschmaschinenzähler Kosten pro Mieter. Die dann in der Rechnung addiert werden.
Da selbst mir dies ziemlich kompliziert ist, würde ich mal vermuten, dass da entweder ein Rechenfehler vorliegt. Oder es dein Vermieter anders rechnet, weil es zu kompliziert ist.
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Nein, den Stromanbieter interessieren diese Zähler nicht.
Und auch nein, eine Abrechnung euch gegenüber ist so nicht zulässig.
Er kann den Zähler einfach gegen einen geeichten tauschen lassen.
Das wird nicht mit dem Stromanbieter abgerechnet. Der Vermieter erstellt aus den gesammelten Daten eine Aufteilung des verbrauchten Stromes für jeden Mieter. Gegenüber dem Stromversorger gilt nur der Zähler für den Allgemeinstrom.
Das kann man durchaus so machen. Du kannst ja selbst schauen, ob die Verbrauchswerte, die dieser Zähler aufzeichnet glaubwürdig sind.
Aber ich muss ja irgendwie den KhW Preis nachvollziehen können und das kann definitiv nicht der aus der allgemeinen Stromrechnung sein, weil das von den Zahlen her nicht passt
Es gilt der Preis des Stromanbieters. Es gibt einen Zähler für den Allgemeinstrom. Über den läuft das Hauslicht, vielleicht noch andere Dinge. Und die Waschmaschinen. Weil nun die Mietparteien unterschiedlich viel waschen und Waschmaschinen große Verbraucher sind, hat der Vermieter diesen Zähler eingebaut, damit der Verbrauch individuell erfasst werden kann. Das ist gerechter, als alles pauschal nach Zahl der Mieter oder pro Wohnung aufzuteilen.
Ich gehe mal davon aus, dass zu dem Strom für die Waschmaschine auch noch der Allgemeinstrom des Hauses (Treppenhausbeleuchtung, Hofbeleuchtung usw.) dazu kommt. Dieser taucht ja auf dem Zähler für die Waschmaschine gsr nicht auf. Deshalb muss man diesen Allgemeinstrom zum Waschmaschinenstrom noch dazu rechnen.
Ja, so ist das. Schreibe Dir jetzt beide Zählerstände auf, und dann in einigen Tagen oder Wochen nochmal. Die jeweilige Differenz ist der Verbrauch, und der muss bei dem ungeeichten Zähler kleiner sein als bei dem geeichten Zähler. Wie viel kleiner hängt davon ab, was sonst noch über den Allgemeinstromzähler geht. Wenn es nur Hauslicht ist, sollte die Differenz gering sein.
Der allgemeine Strom steht als separater Posten in der Abrechnung.
Ja an sich liegt ja auch der Verdacht nahe. Kommt aber irgendwie nicht hin, da ich 25 Euro allgemeinen Strom schon so in der Abrechnung habe
Du, bzw. ihr als Mieter, könntet euch eigene elektronische Stromzähler direkt an eure Waschmaschine hängen. Dann hat man einen genaueren Verbrauch und kann vielleicht auch besser argumentieren.
Das Problem ist, dass ich eine Stromrechnung für den Allgemeinstrom vorliegen habe und die Zahlen nicht mit den Verbrauch übereinstimmen und der KhW Preis bei 32 Cent in dieser Rechnung liegt. Laut meinem Verbrauch und dem was ich zahlen soll müsste der KhW Preis bei über 80 Cent gelegen haben