Abmeldung von GEZ-Gebühren durch Umzug, wann?
Folgender fiktiver Fall:
Markus Freundin zieht zum 01.07.24 in seiner Wohnung ein, d.h. Markus Freundin hat ihre Wohnung zum 30.06.24 gekündigt.
Da Markus bereits GEZ-Gebühren bezahlt und Markus Freundin somit zu einem anderen Beitragszahler (Markus) einzieht, kann sie ihre Wohnung bei der GEZ abmelden lassen.
Frage: Wann sollte Markus Freundin die Abmeldung genau durchführen? Wann wird die Kündigung wirksam (Stichwort Küdigungsfrist)?
2 Antworten
Es gibt keine Fristen, es zählt am Tag des Auszugs mit Abmeldung.
Er kann kurz vorher informieren, das reicht schon.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rundfunkbeitrag
Es gibt keine Kündigungsfrist. In dem Moment, in dem sie in die neue Wohnung einzieht, kann und muss sie sich abmelden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung