Ab wann ist es Verführung Minderjähriger?
Hallo,
Ein junger Mann (22 Jahre alt geworden) hat sich ein wenig in Meine Tochter (14 Jahre alt bald 15 ) verguckt. Für mich ist es kein Problem mit dem Altersunterschied. Das Problem ist nur von ihm hat man nicht so schöne Sachen gehört. Die meisten Sachen sind z.B. Er hat schon viele Mädchen verarscht, nimmt oder nahm Drogen, hat den Führerschein wegen Drogen auch verloren und trinkt gerne und viel Alkohol. Sowas halt. Als Mutter macht man sich ja natürlich Sorgen dass die eigene Tochter auch so wird. Gestern hat er meine Tochter angeheitert nach Hause gebracht und die beiden haben sich geküsst, sehr oft sogar. Obwohl sie weiß das ich ihr den Kontakt mit ihm verbiete, besucht und triff sie sich mit ihm trotzdem und dann sowas! Jetzt will ich mit ihm sprechen und ihm sagen das er sich von meiner Tochter fernhalten soll.
Darf ich das überhaupt?
Und gilt das küssen nicht schon als verführung minderjähriger oder so und ich könnte ihn anzeigen lassen?
Ich habe meine Tochter jetzt auch wegen dem Alkohol und dem Kontakt mit ihm einige Zeit Hausarrest gegeben...
15 Antworten
Ich denke, dass zu deinen Rechten jetzt alles gesagt wurde, aber ich denke, du solltest ihr vertrauen und ihr die Freiheit geben sich mit ihm zu treffen.Ich bin erst 13 und mein Freund ist 23. Als ich meiner Mutter von ihm erzählt habe, hat sie mir das Treffen sofort verboten. Auch er hat eine Vergangenheit mit Drogen und viele verschiedenen Frauen, und deshalb hat meine Mutter es direkt abgelehnt ihn kennen zu lernen, obwohl er ab Sommer sein Abitur nachmacht und seine Probleme abgelegt hat. Mich hat das total fertig gemacht und ich habe sie erstmal gehasst, obwohl ich es natürlich irgenwie verstehen konnte. Ich habe ihn morgen seit genau 2 Monaten nicht mehr gesehen, und ich vermisse ihn total. Jedes mal wenn ich mit ihm telefoniere oder an ihn denke zerreißt es mir einfach das Herz. Seit ich ihn kenne denke ich nicht mehr, dass Alter eine zu große Rolle spielt. Solange er deiner Tochter keinen Schaden zufügt, ist er kein schlechter Umgang. Trotz der einen Geschichte mit dem Alkohol. Du solltest deiner Tochter die Möglichkeit geben eigene Erfahrungen zu sammeln, es sei denn sein Verhalten wirkt sich zu negativ auf sie aus. Lg WommWow :)
Hallo,
als Mutter sollte man eigentlich wissen, daß Hausarrest nichts bringt.
Den Alkohol hätte er ihr nicht geben dürfen und er hat sich strafbar gemacht.
Wegen Verführung minderjähriger hast du wahrscheinlich keine Handhabe, da küssen wohl keine Verführung ist.
Er hat jedoch gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und aus diesem Grund könntest Du eine Strafanzeige gegen ihn erstatten.
Bier und Wein darf man erst ab 16 Jahren einnehmen, härte Sachen erst ab 18 Jahren.
Mischgetränke dürfen auch nicht vorher abgegeben werden, auch wenn die Mischung weniger Alkohol als Bier enthält.
Solltest Du Stranzeige erstatten, so könntest Du den Verdacht mit dem Verstoß gegen das Betäbungsmittelgesetz erwähnen.
Aber vielleicht reicht es ja auch, daß Du ihm die Anzeige androhst, sofern er sich Deiner Tochter nochmals nähert.
Laut ihren Besten Freundes hat er ihr den Alkohol garnicht gegeben sondern Ihre Kumpels. Also kann ich ihn deswegen schonmal nicht anzeigen lassen.
Das ist schön, aber man kann dagegen etwas unternehmen und Polizeibeamte müßten der Sache wohl nachgehen, oder?
Fakten: Deine Tochter ist unter 16 Jahre alt. Er ist über 21 Jahre alt. Es gilt:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen... und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar.
Da steht eindeutig ein UND was mir sagt,dass ein Ausnutzen auch vorliegen muss.Das wäre zum Beispiel,wenn er ihr Drogen oder Alkohol gibt um sie gefügig zu machen bzw. es auch nur ausnutzt dass sie gerade nicht bei Sinnen ist,also ihre sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt ist. Sie nur beim Küssen zu erwischen,reicht dann wohl nicht aus um ihn dranzukriegen.
Behalte die Sache auf jeden Fall im Auge und bedenke,dass Verbote und rechtliche Schritte zwar den Kontakt der beiden beschädigen können,aber leider auch das Verhältnis zu deiner Tochter.
Ich denke der beste Weg ist die Tatsache, daß er einer 14 jährigen Alkohol gegeben hat zu dokumentieren, vielleicht sogar dies bei der Polizei anzuzeigen. Damit schaffst Du ihn Dir hoffentlich vom Hals ohne auf die Frage Sex und Verführung oder nicht eingehen zu müssen.
In Deutschland gibt es "Verführung Minderjähriger" nicht mehr im Strafgesetzbuch. Ab 14 darf sich deine Tochter aussuchen mit wem sie ausgeht und mit wem sie Sex hat. Da kannst du dich auf den Kopf stellen.
Wäre deine Tochter unter 14, dann wäre es eine Straftat, nämlich sexueller Missbrauch.
Es ist sexueller Missbrauch - wenn sie Sex haben - wenn er über 21 ist (siehe meine Antwort).
Das steht so aber nicht im Gesetz. Da steht nichts von ausnutzen oder dergleichem. Das mit dem Ausnutzen ist schon strafbar wenn man mit unter 18jährigen Sex hat.
Tut mir Leid das ich so ein Dickkopf bin, aber ich hatte mit 18 ne 15 jährige Freundin und hab mich damals sehr damit beschäftigt.
Nein, aber es steht auch nicht im Gesetz, mit wem man ausgehen darf. Gesetzlich gibt es nur Texte für den Geschlechtsverkehr. Also haben sie nichts strafbares gemacht- so oder so!
Alkohol an Minderjährige geben ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswiedrigkeit.