14 und 19 sex anzeige?

15 Antworten

Normalerweise hat diese Strafanzeige keine Erfolgsaussichten, wenn keine Zwangslage ausgenutzt wurde und wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Wenn es allerdings länger her ist, so dass die Freundin zum Zeitpunkt der sexuellen Handlungen erst 13 war, dann hat sich der Freund strafbar gemacht und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Wäre der Freund bereits 21, dann wäre es auch etwas anderes. Denn Personen über 21 können bestraft werden, wenn sie mit Leuten unter 16 Sex haben und dabei die Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin halt auch interessiert daran, habe so meine Erfahrung
Yankors  24.09.2016, 23:39

*Fuer FuHuFu

Deine Antwort ist zwar schon vom11.08. aber ich schreib trotzdem etwas dazu, weil naemlich Deine Angaben nicht richtig sind."Zwei wichtige Dinge sind bei diesem leidigen Them zu unterscheiden.

Bei allen Maedchen die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,ist es ganz eindeutig eine Straftat, wenn der junge Mann  zur Tatzeit schon 18 war, denn im besagten Alter des Maedchen ist sie vor dem deutschen Gesetz noch ein Kind.Dies ist ein Delikt was automatisch von Staats wegen verfolgt wird.Vom vollendeten 14. Lebensjahr des Maedchens bis zum 16. Lebensjahr liegt es bei den Eltern ob sie eine Anzeige machen oder nicht. Meistens wird sie gemacht.Das Delikt heisst ganz eindeutig Verfuehrung einer Minderjaehrigen.

Tareq A.

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Libertinaer  01.10.2016, 14:44
@Yankors

@Yankors

aber ich schreib trotzdem etwas dazu, weil naemlich Deine Angaben nicht richtig sind.

Hättest Du besser NICHT gemacht. Bevor DU weiter zum Thema (Sexualstraf-)Recht Unsinn postest, solltest Du dich erstmal besser qualifizieren.

Und WENN Du andere "korrigierst", dann sei doch bitte so gut, und zitiere genau, was Du zu kritisieren hast, und dann, mit Zitat aus dem Gesetz, wie Du meinst, dass es korrekt wäre.

Wenn Du das einhältst, würde sich so mancher Unsinn schon erledigen - z.B. folgender:

Vom vollendeten 14. Lebensjahr des Maedchens bis zum 16. Lebensjahr liegt es bei den Eltern ob sie eine Anzeige machen oder nicht.

Das ist schlicht Blödsinn.

Ob beim Sex mit 14/15-Jährigen überhaupt eine Straftat die man verfolgen kann vorliegt, entscheiden ja nicht die Eltern. Das Gesetz ist jedenfalls NICHT einzig an das Alter gekoppelt (wie es bei Kindern noch der Fall ist), sondern MEHRERE Zusatzbedingungenm die EBENFALLS erfüllt sein MÜSSEN.

Wie sagt der Jurist so schön: "Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz!" ;-)

Meistens wird sie gemacht.

Also ich habe keinerlei Vorstellung, wie Du auf diese Behauptung kommst. Außer "unverschämte Dreistigkeit".

  1. Es werden keine Statistiken über Anzeigen geführt. Woher "weißt" Du das also?
  2. Selbst WENN eine solche Anzeige "meistens" gemacht würde (was ich SEHR stark bezweifel), würde sie nichts bringen. Die für eine Straftat zusätzlich notwendigen Bedingungen sind so selten erfüllt, dass es kaum eine Rolle spielt. In "Normalfällen" wie diesem, ist deswegen eine Anzeige absolut sinnfrei.

Das Delikt heisst ganz eindeutig Verfuehrung einer Minderjaehrigen.

Blödsinn. Eine solche Strafnorm gibt es im deutschen Sexualstrafrecht gar nicht (mehr).

Tipp: Alle Gesetze stehen kostenfrei im Internet. Angesichts der Schwere der Thematik, würde ich dir DRINGEND empfehlen, MINDESTENS eine "kommentierte Gesetzesausgabe" zu kaufen/lesen (gibt es auch in der Stadtbücherei). Fachlich schwergewichtigere Texte, wie z.B. "Handbuch Sexualstrafrecht" sind aber deutlich hilfreicher. Und: Kenntnisse von Urteilen & Co. sind auch nicht verkehrt. An allem mangelt es bei dir deutlich.

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In den meisten Bundesstaaten der USA könnte eine solche Anzeige funktionieren, denn dort geht die Rechtssprechung davon aus, dass ein Jugendlicher unter 18 dem Geschlechtsverkehr nicht wirksam zustimmen kann und es damit automatisch eine Vergewaltigung (bzw. zumindest Missbrauch) wäre. Vielleicht haben die Eltern es so in irgendeiner Reportage aufgeschnappt. 

Vor dem 14. Geburtstag gelten Personen in Deutschland als Kinder, sind damit noch nicht strafmündig und unter besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Daher können unter 14-jährige auch nicht belangt werden, wenn sie z.B. einen Diebstahl begehen, Körperverletzung begehen oder eben Sex haben. Dies ist dann allerdings kein Freifahrtsschein, denn wer allzu sehr über die Strenge schlägt, bekommt ggf. Besuch vom Jugendamt und die Eltern entsprechend Ärger. 

Zwei unter 14-jährige, die miteinander Sex haben, können daher nicht belangt werden. 

Ist einer der Sexpartner allerdings noch Kind und der Partner mindestens 14, dann sieht der Gesetzgeber sexuelle Handlungen aller Art (also auch schon einen Zungenkuss) als "Sexueller Missbrauch von Kindern". Dabei spielt es KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden war oder den Sex gar initiiert hat! Auch die Eltern können es nicht wirksam "genehmigen" - im Gegenteil: Durch Förderung oder Duldung des "Missbrauchs" können sie selbst Ärger bekommen. Spätestens wenn ein Kind schwanger geworden ist, lässt sich da nichts mehr "unter den Teppich kehren". 

In Deutschland gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren mit jedem Sex haben dürfen - egal wie alt - solange weder Zwang ausgeübt wird, noch Geld fließt oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer/Schüler, Chef/Angestellter usw.) ausgenutzt wird. 

Ist die Jugendliche unter 16 und der ältere Partner ÜBER 21, KÖNNTEN die Eltern des/der Jugendlichen ihn dann anzeigen, wenn er die (durch einen Gutachter zu belegende) fehlende Reife des Jugendlichen ausgenutzt hat. Ab 16 gibt es dann keine Altersgrenzen mehr. 

Damit dürfte eine 14-jährige theoretisch also auch mit einem 60-jährigen Sex haben, ohne dass sich die Staatsanwaltschaft dafür automatisch interessiert. 

Eltern haben allerdings ein Umgangsbestimmungsrecht - d.h. sie könnten einem unter-18-jährigen verbieten sich mit dem Freund/der Freundin zu treffen - was aber seit Jahrhunderten Liebende nicht davon abhält es heimlich zu tun... . 

Seid nett aufeinander! 

R. Fahren 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor
Libertinaer  12.08.2016, 14:57

Zwei unter 14-jährige, die miteinander Sex haben, können daher -nicht belangt werden.

Im Recht gibt es Straf- und Zivilrecht (inkl. Familienrecht). Strafunmündige können strafrechtlich nicht belangt werden, zivilrechtlich aber schon.

"(...) daher nicht belangt werden", ist also eine absolut sinnfreie, bzw. natürlich falsche Aussage.

Dass sie nicht belangt werden können, hat andere Ursachen: es liegt keine illegale Handlung vor.

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Yankors  01.10.2016, 21:20

Hat ein /ne ueber 16 Jaehrig/e mit einer/nem unter 14 Jahren, dann greift zwar nicht automatisch der Staatsanwalt ein(Offizial Delikt) aber es kann auf Antrag der Eltern eine Strafverfolgung in Gang gebracht werden, unabhaengig davon,ob sie nun zum gewuenschten Erfolg(Verurteilung, des oder der Verfuehrere/in, wg Verfuehrung Minderjaehriger kommen.)

Tareq A.

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Libertinaer  01.10.2016, 22:41
@Yankors

Hat ein /ne ueber 16 Jaehrig/e mit einer/nem unter 14 Jahren, dann greift zwar nicht automatisch der Staatsanwalt ein(Offizial Delikt)

? Doch, genau das geschieht: Offizialdelikt. Genauer: Bei Ü14 mit U14.

Was verwechselt?

Falls DU Sex mit 14/15-Jährigen meintest:

aber es kann auf Antrag der Eltern eine Strafverfolgung in Gang gebracht werden, unabhaengig davon,ob sie nun zum gewuenschten Erfolg(Verurteilung, des oder der Verfuehrere/in, wg Verfuehrung Minderjaehriger kommen.)

Strafverfolgung kann nur dann in Gang gebracht werden, wenn eine Strafnorm verletzt wurde. HIER (und in vergleichbaren Fällen) wird nun mal keine Strafnorm verletzt - auch keine erfundene namens "Verführung Minderjähriger".

Sollte es tatsächlich zu einer Ermittlung kommen, dann wäre die schneller wieder vorbei, als Du "Geschlechtsverkehr" sagen kannst. ;-)

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Lieber Hannoverliebt14.

Bei Jugendlichen ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der, der die sexuelle Handlung vornimmt, älter als 21 Jahre ist und damit die sexuelle Fähigkeit des Geschlechtspsrtners ausnutzt.

Der Altersabstand soll Fälle eines "gefährdungstypischen Machtgefälles" erfassen und keine jugendtypischen Beziehungen.

Du musst demzufolge keine Angst haben, wenn eine Einvernehmlichkeit vorliegt. 

Sollte der Sexualpartner jedoch Gegenteiliges behaupten, könnte trotz alledem ein Verfahren auf Dich zukommen. Dies solltest Du wissen. Was sich dann auf der Verhandlung herauskristallisiert, ist eine andere Angelegenheit.

Es ist immer Überlegenwert,jedoch sicher kannst Du hier auch kaum sein, sich einem älteren Geschlechtspartner zuzuwenden. Jedoch auch in der Ehe gibt es keine Veränderung diesbezüglich, sollte keine Einvernehmlichkeit vorliegen.

Vor Inbetriebnahme des...immer den Verstand einschalten, so oder so.

Liebe Grüße

"Verführung Minderjähriger" ist in keinem deutschsprachigen Staat eine Straftat. Auch nicht in Deutschland.

Es ist nicht möglich, einen 19-Jährigen in dieser Konstellation in Deutschland erfolgreich vor Gericht zu bringen.

Denn eine Zwangslage hat er offensichtlich nicht ausgenutzt, für den Sex bezahlt hat er vermutlich auch nicht, und selbst wenn sie unwahrscheinlicherweise ausnahmsweise noch nicht über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt hätte: er hat es offensichtlich nicht ausgenutzt (was aber ohnehin erst ab 21 strafrechtlich relevant sein könnte).

Der Sex selbst war legal - da können sich die Eltern auf den Kopf stellen. Sie haben da (ab 14) nichts mehr zu melden.

Yankors  26.09.2016, 22:49

Das ist unrichtig.Zwischen 14 bis 16 Jahren greift der Staatsanwalt zwar nicht mehr automatisch ein, aber er ist verpflichtet lt. Gesetz die Tat, auf Antrag der Eltern zu verfolgen. Was dann daraus wird bleibt den Umstaenden und dem Richter ueberlassen.Ausserdem hatte ich in meinen Ausfuehrungen klarzumachen versucht, das das Maedchen, sollte sie heute 14, die Tat aber schon laenger her sein,sie moeglicherweise damals erst 13 war. Somit war sie lt. Gesetz noch ein Kind und das bedeutet, schwere Unzucht mit einem Kind und kann dementsprechend schwer bestraft werden. Dein Argument, das die Eltern eines Maedchens das ueber 14 ist ,ihm nicht mehr dreinreden koennen,ist somit nichtssagend und wertlos.

Tareq A.

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Libertinaer  01.10.2016, 11:47
@Yankors

Das ist unrichtig.

Nein, das ist alles korrekt.

Statt Laberei mit Spekulation beschränke ICH mich nur auf das, was bekannt und relevant ist.

Dazu kommt noch: deine Kenntnisse sind stark verbesserungsfähig - zumindest was die tatsächliche Rechtsprechung angeht ...

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Zitat:
"In diesen Fällen sind sexuelle Handlungen ohne Einschränkungen erlaubt:
» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21."
Quelle: http://www.bravo.de/dr-sommer/sexuelle-beziehungen-was-ist-verboten-was-erlaubt-261211.html

Also es ist nicht strafbar, du hast sie ja zu nichts gezwungen und es ist keine Prostitution, die in dem Alter für sie/ dich natürlich strafbar wäre. Andere Quellen im Netz behaupten übrigens das gleiche. Lass dich von den Eltern nicht unnötig unter Druck setzen - sie haben nichts in der Hand.