kann ich meiner Tochter ein Umgangs verbot (rechtlich) erteilen?

7 Antworten

Gerichtlich nicht - aber als Erziehungsberechtigte(r) hast Du durchaus das Recht, bei Minderjährigen den Umgang zu regeln.

Ob es im speziellen Fall Sinn macht, ist eine ganz andere Frage

Wenn Kinder so entgleiten, ist sicher im Vorfeld schon zu vieles nicht hilfreich gestaltet worden - der große Hammer richtet dann später mehr Schäden an als sinnvoll zu sein

Nein, ich wüßte wirklich nicht, wie Du das verhindern könntest ! Wenn sie sich mit ihm treffen will, werden auch Verbote nichts ausrichten können. Du kannst sie schließlich nicht rund um die Uhr bewachen ! Ich hoffe, Du hast Deine Tochter hinreichend aufgeklärt, damit sie Dich nicht vorzeitig zur Oma macht !

Was wäre schlimm daran, wenn sie sich darauf einlässt??? Er hat deiner "Prinzessin" gar nichts geraubt! Sie hat freiwillig mit ihm geschlafen also solltest du mal aufhören, nur ihm die Schuld zu geben!! Und so wie du klingst, hätte es dir auch nciht gepasst, wenn sie noch zwei Jahre damit gewartet hätte ... Im Übrigen ist es eine Sauerei, den Typen anzuzeigen, nachdem er Schluss gemacht hat! Entweder direkt oder gar nciht, das hier sieht eher nach einem Racheakt aus, weil er deiner Prinzessin das Herz gebrochen hat (was übrigens leider eine Erfahrung ist, durch man eben durch muss - gerade Teeniebeziehungen gehen wieder auseinander und einem tut es nunmal immer weh!). Du solltest deine Tochter nicht auf so ein hohes Roß setzen, mit deiner Übervorsorge könntest du Gefahr laufen, alles kaputt zu machen. Ich verstehe ja, dass es für Eltern nicht toll ist, wenn die Kinder Sex haben (und dann noch so jung, fände ich bei meiner Tochter auch besch...!) - aber mit solchen Aktionen wirst du dir auf längere Sicht ins eigene Knie schießen!!! Überlege dir, ob es dir wert ist, deine Tochter zu verlieren, weil du mit Gewalt durchsetzen willst, dass sie den Kerl nicht mehr sieht!

Wenn er Deine Prinzessin trotz Deiner Vorbehalte immer wieder sehen will, weil er sie total liebhat, ist er ein echt guter Prinz! So wie Shrek! Gib Dir doch einen Stoß und versuch, in besser kennzulernen, bevor Du ihn verurteilst!

Du hättst ihn auch beim ersten mal nicht wegen"Verführung minderjähriger" "Dranbekommen" können. Das ist schlicht weg unsinn, so einen Tatbestand gibts nicht. Du meinst § 176 StGB.

Anzeigen kannst du hier in dem Fall nichts, du kannst ihm aber den Kontakt verbieten, ggf. auch Gerichtlich.