1 Jahr Pause nach Realschulabschluss?

3 Antworten

Okay, was plant du dann in der Zeit zu machen, wenn du nicht weisst was du willst? Es würde sich dann ja anbieten wenn du in dem Jahr drei bis fünf Praktika machsts. Auch muss man sich ja eigentlich ein Jahr vor dem Beginn der Ausbildung auf einen Platz bewerben. Weis nicht wie das alles funktinieren soll bei dir. Deine Chancen überhaupt einen Platz zu finden sind so schon schlecht. Wie viele in deiner Klasse haben einen bekommen? 2 oder 3 und dann willst duerstmal ein Jahr pause nachen. Das verschlechtert doch total die Chancen.

venjiaa 
Fragesteller
 23.02.2024, 03:43

In der Zeit würde ich Praktika machen und ebenso meinen Führerschein. Aber generell ist es als Pause für meine mentale Gesundheit gedacht, da ich damit die letzten Schuljahre Probleme hatte und es wahrscheinlich keinen Sinn machen würde direkt eine Ausbildung anzufangen.

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Ja ist möglich, aber Kindergeld bekommst du dann in der Zeit nicht mehr. Kannst es aber wieder beantragen, wenn du dann eine Ausnildung anfängst.

venjiaa 
Fragesteller
 23.02.2024, 03:31

Ah okay, das wusste ich nicht, Vielen Dank!

Hat das dann einen Einfluss auf das Kindergeld? Außer, dass es natürlich 1 Jahr "ausfällt"?

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evermore90  23.02.2024, 03:56
@venjiaa

Krankenversichern musst du dich dann auch vermutluch selbst. Da müsstest du dich mal informieren.

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apophis  23.02.2024, 03:55
Ja ist möglich

Nein, ist es nicht. Der FS ist noch immer Schulpflichtig.

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Sini13  23.02.2024, 04:02
@apophis

Die Schulpflicht endet doch nach 9 Jahren oder bei erreichen der Volljährigkeit.

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apophis  23.02.2024, 04:06
@Sini13
Die Schulpflicht endet doch nach 9 Jahren oder bei erreichen der Volljährigkeit.

Tut sie nicht. Schau Dir die Schulpflicht in Sachsen an.

Allgemein ist es ein sehr verbreiteter Irrglaube die Schulpflicht würde in allen Bundesländern mit der Volljährigkeit enden. Tatsächlich ist das nur in weniben Bundesländern der Fall.

In Sachsen gibt es diese Regelung nicht.
Und auf die 9 Jahre Vollzeitschulpflicht folgen 3 Jahre Berufsschulpflicht.

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Sini13  23.02.2024, 04:07
@apophis

Ich dachte die Berufsschulpflicht setzt nur dann ein, wenn die Ausbildung als minderjährigen begonnen wurde.

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apophis  23.02.2024, 04:09
@Sini13
Ich dachte die Berufsschulpflicht setzt nur dann ein, wenn die Ausbildung als minderjährigen begonnen wurde.

In manchen Bundesländern ist das so. In Sachsen nicht.

Die Schulpflicht ist in jedem Bundesland anders geregelt.

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Nein, das ist in Sachsen nicht möglich.

In Sachsen gelten 9 Jahre Vollzeitschulpflicht und 3 Jahre Berufsschulpflicht.

Eine Vorzeitige Beendigung der Schulpflicht durch die Volljährigkeit, wie in anderen Bundesländern, gibt es in Sachsen nicht.

Du wirst Dich also mindestens Ausbildungssuchend melden und Dich entsprechend bewerben müssen.