Probezeit wie beim Führerschein auf die deutsche Staatsbürgerschaft übertragen?
Hier eine zu diskutierende Idee:
Sollte man die Probezeit wie wir sie vom Führerschein kennen auf neu erteilte deutsche Staatsbürgerschaften übertragen?
Bespiel, wer innerhalb der ersten 10 Jahre zu einer mehr als 3 Monatigen Freiheits-, oder Bewährungsstrafe verurteilt wird, muss sie wieder abgeben.
Was ist deine Meinung?. Könnte das die Akzeptanz erhöhen?
9 Antworten
Grundsätzlich keine schlechte Idee. Wenn es um solch gravierende Entscheidungen geht, finde ich eine Probezeit nicht schlecht.
Ob sie jetzt 10 Jahre betragen muss, weiß ich nicht.
Damit einher gehen natürlich einige Probleme, aber die könnte man meiner Ansicht nach relativ einfach beheben.
Genauso sollte es für Menschen die bereits rechtskräftig verurteilt worden sind (und wir reden hier nicht von 10 Tagessätzen wegen Erschleichen von Leistungen) nicht mehr möglich sein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Zumindest mir einer verdammt langen Sperrfrist.
Jap. Ich finde aber eine 5 jährige Frist zuvor und eine X jährige Probezeit danach sinnvoll.
Aber warum 2 Probezeiten? Den Sinn dahinter verstehe ich nicht.
Ich finde man kann ein Probezeit nur dann haben, wenn man etwas „besitzt“ und mit / an diesem getestet wird. Das heißt eine Probezeit kann erst dann eintreten, wenn man den vorläufigen Ausweis hat.
Der Rest davor sind für mich Grundvoraussetzungen sich überhaupt darauf bewerben zu können und ich verstehe das nicht als Probezeit.
Sie erfuellt aber genau den gleichen Zweck. Also warum 2 x?
Naja, weil man die Staatsbürgerschaft danach in den Händen hält und tun kann, was man will.
Ich finde es richtig sich zuvor für die „Bewerbung“ darauf qualifizieren zu müssen.
Aber genauso richtig ist es, dass man sich im Anschluss in einer Probezeit beweisen muss.
Und selbst wenn du es zweifache Probezeit nennst, spricht für mich nichts dagegen.
Es ist ja kein Verein dem man beitritt, sondern eine Staatsbürgerschaft die man erhält. Der Staat kann die Person danach nicht mehr los werden.
Eine „Gesamtprobezeit“ von 15 Jahren bei Asylsuchenden halte ich somit nicht für unrealistisch.
eine Staatsbürgerschaft ist eine sehr ernste Angelegenheit. Wer sie verliehen bekommt, hat es sich auch verdient. Und dann sollte es dabei bleiben, dass sie nur in absoluten Ausnahmefällen entzogen werden kann. Sonst landen wir bei ganz richtig deutsch, ein bißchen richtig deutsch usw. Schon jetzt versuchen Populisten ja, durch Begriffe wie "bio deutsch" usw. Deutsche erster und zweiter Klasse zu schaffen. Ganz furchtbar.
Ich sehe das einfach anders als du. Ich fände eine Probezeit nach Erhalt der Staatsbürgerschaft sehr gut.
Muss für Dritte ja auch nicht erkennbar sein. Hast den gleichen Ausweis wie jeder andere auch.
Baust du aber Scheiße innerhalb des Zeitraums X, kann man noch handeln.
Ja, es geht ja nur um die Grundidee...und ja, wer eine Haftstrafe bekommt sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Angenommen das wird so eingeführt - woher nimmst du das Personal und die Kapazitäten, das zu halten? Die Behörden und Ämter sind ja auch jetzt schon maßlos langsam und überfordert. Wer soll das alles kontrollieren und verwalten?
Naja, dahinter könnte ja eine Automatik stecken.
Wer verurteilt wird, dem wird die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt.
Die Verurteilungen werden jetzt schon zentral erfasst.
Solche Strafen werden doch jetzt schon erfasst.
Aus den Einsparungen kann man leicht neue Stellen schaffen.
Nach deiner Rethorik dürfte es schon lange keine Polizei mehr geben.
Aus meiner Sicht, ist das Humbug. Hier gilt ja auch das Prinzip der Rechtssicherheit und man kann Leute bei solch einer wichtigen Sache, wie einer Staatsbürgerschaft, nicht 10 Jahre lang in der Schwebe halten, bzw. in einer Probezeit. Der Erste der gegen eine solche Regelung klagt, wird vermutlich Recht bekommen.
Außerdem wäre es rechtlich gar nicht möglich, wenn man dann nicht noch eine weitere Staatsangehörigkeit hat, denn niemandem kann die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn er damit staatenlos wird.
Jeder hier versteht natürlich das man dafür Gesetze ändern muss...aber das war nicht die Frage.
Das Prinzip der Rechtssicherheit wirst du sicherlich nicht verändern können, denn es gehört zu den juristischen Prinzipien eines Rechtsstaates. Und du wirst auch nicht ändern können, dass man Staatsbürger in einem Rechtsstaat, nicht zu Staatenlosen degradieren kann.
Das Grundgesetz wurde doch gerade erst innerhalb einer Woche geändert. Wenn man will, geht alles.
Ja klar, wenn man will, kann man auch Menschen öffentlich an einem Baukran aufhängen, weil sie was Falsches gesagt haben, aber das hat halt nichts mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun und ist auch nicht mit dem übergeordneten Europarecht vereinbar.
Du hast sehr seltsame Fantasien...nicht meins.
Du hast mit den seltsamen Fantasien angefangen - du willst offensichtlich das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ändern, dass unter die Ewigkeitsklausel fällt und nicht geändert werden kann.
Das Grundgesetz wurde doch gerade erst innerhalb einer Woche geändert. Wenn man will, geht alles.
Nein, ich habe eine Frage gestellt, nicht mehr.
Dein Vorschlag setzt voraus, dass der Bewerber die Staatsbürgerschaft zusätzlich erhält (sonst kannst du sie nicht entziehen). Damit wäre die Person Doppelstaatsbürger und könnte sich innerhalb der vorgeschlagenen 10 Jahre frei entscheiden, welche Staatsbürgerschaft er am Ende behält.
Probe auf beiden Seiten.
Wäre das dein Vorschlag?
Ja, eine doppelte in dieser Zeit wäre ja ein guter Vorschlag.
Eigentlich ist dein Vorschlag die bestehende Regelung bei zu behalten und nur die 5 Jahre auf 10 Jahre zu verlängern. Weil genau was du vorschlägst gilt heute schon, nur eben nur für 5 Jahre. Und du bekommst in deinem Vorschlag sofort die "vorläufige Staatsbürgerschaft", sozusagen an Tag 1.
Also jeder der nach Deutschland kommt bekommt sofort die vorläufige Staatsbürgerschaft. Und nach 10 Jahren die definitive.
Man sollte natürlich einige Grundkenntnisse der Sprache und Schrift besitzen.
Das ist Quatsch. Die "Probezeit" ist vorher. Um die deutsche Staatsangehoerigkeit beantragen zu koennen, muss man schliesslich im Regelfall mindestens 5 Jahre in Deutschland gelebt haben und darf sich auch strafrechtlich nicht Grosses zu Schulden kommen lassen.
Zudem haettest du dann auch ein Problem mit Menschen, die ihre alte Staatsangehoerigkeit bereits aufgegeben haben. Die muessten dann in die Staatenlosigkeit entlassen werden. Das laesst das Grundgesetz aber zum Glueck nicht zu.
Das Grundgesetzt wird ja dauernd geändert.
Und für diese Zeit behalten sie beide.
Du willst also das Grundgesetz dahingehend aendern, dass Deutsche ihre deutsche Staatsangehoerigkeit auch dann verlieren koennen, wenn sie dadurch staatenlos werden?
Und für diese Zeit behalten sie beide
Damit wuerdest du in das Statsangehoerigkeitsrecht des jeweils beteiligten anderen Staates eingreifen. Das kann die Bundesrepublik Deutschland aber natuerlich nicht und will es ganz sicher auch gar nicht.
Nein, ich will gar nichts.
Hätte ich die Macht das Grundgesetzt zu ändern hätten wir ein deutlich liebevollere Welt.
Aber die haben wird doch schon, naemlich eine in der Regel fuenfjaehrige. Nur eben nicht erst nach der Einbuergerung, sondern schon vorher.
StAG § 8: