Kein Bürgergeld mehr für Einwohner ohne deutschen Pass?

6 Antworten

Dass Nicht-Staatsbürger hier überhaupt auf komischem Wege „Anspruch” auf vom Staatsvolk erwirtschaftete Sozialleistungen haben, ist eine höchst kuriose Gesetzeslücke, die geschlossen gehört.

Es besteht einfach aus keiner erdenklichen Perspektive ein nachvollziehbares Recht hierauf und für Menschen, die vor Arbeit hierher geflohen sind, haben wir keine Verwendung. Gammeln können wir selber, dafür brauchen wir keine zusätzlichen Fachkräfte.


Muminpapa  04.08.2025, 21:11

Ziemlicher Unsinn.

Nichtdeutsche zahlen ein und der Deutschrusse kassiert ab...

Petangsukar  05.08.2025, 00:58
vom Staatsvolk erwirtschaftete Sozialleistungen

Das "Nichtstaatsvolk" erwirtschaftet diese Leistungen genauso. EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer, die hier jahrzehntelang leben und mit ihren Steuern das Hartz 4 lanzeitarbeitsloser Ronnys aus Chemnitz finanziert haben, haben im Falle eines Falles genauso Anspruch auf ALG2.

Also steckt euch euer rechtes Stammtischgeschwätz sonstwohin.

Und lernt mal zu differenzieren. Es ist äußerst peinlich, wenn man im Jahr 2025 noch glaubt, alle Nichtdeutschen müssen automatisch nichtarbeitende Asylanten sein.

Eigentlich ist die Antwort doch ganz klar:

Bürgergeld ist eine Art Sozialhilfeleistung für die Bürger dieses Staates.

Andere Bedürftige müssen natürlich auch unterstützt werden, aber das kann dann eine andere Regelung oder ein anderer Pauschalsatz sein.


Petangsukar  05.08.2025, 00:51
Bürgergeld ist eine Art Sozialhilfeleistung für die Bürger dieses Staates

Falsch. Im Gesetzbuch heißt es ALG2 und es wird nicht nach Staatsbürgerschaft unterschieden. Allenfalls Personen, deren Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist, bekommen andere Leistungen.

Woher kommt eigentlich der Irrglaube, es gäbe nur Deutsche und Asylbewerber?

Es gibt zig Nichtdeutsche in unserem Land, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel haben oder auf Basis der EU-Freizügigkeit seit Jahrzehnten hier leben.

Die sollen alle diskriminiert und ausgeschlossen werden, obwohl sie mit ihren Steuern jahrelang das Bürgergeld lanzeitarbeitsloser Deutscher finanziert haben? Wie seid ihr denn drauf?

Diese ganze Diskussion ist hier für die Katz' da normalerweise keinem berechtigten Besucher in grenzübergreifender Beschäftigung innerhalb des Schengenraumes irgend eine Form von Sozialleistungen zustehen würden.

Das einzige Problem mit den Ukrainern in diesem Bezug war lediglich, dass sie aus einer Not heraus auch bis heute noch nicht nach dem deutschen Asylbewerbergesetz wie andere internationale Kriegsflüchtlinge außerhalb des Schengen-Raumes behandelt wurden; bzw. werden.

Größtenteils dagegen. Ich finde es okay, wenn es für Neuankömmlinge gilt, die noch nie hier eingezahlt haben. Also beispielsweise bei EU-Bürgern die noch kein Recht auf Daueraufenthalt haben. Wer hier aber lebt, arbeitet und Steuern sowie Sozialabgaben leistet, der soll genauso unterstützt werden wie ein Deutscher auch.

Ob ich dagegen bin oder nicht ist nicht relevant.

Das BVerfG dürfte aber eindeutig begründen können warum das alles andere als Verfassungsgemäß wäre.