Jemandem Mahnungen schicken wegen 10€
Sollte man jemanden der einen gesagt hat ja ich gebe es dir zurück deshalb Mahnungen schicken wenn er / sie gar nicht mehr auf anrufe und Nachrichten reagiert .Und es nicht zurück gibt?
Jetzt gibt es Leute die meinen damit erreichst du doch Nichts was meint ihr?
Und nein es geht nicht um das Geld an sich sondern ums Prinzip das man es dann auch zurück gibt.
11 Antworten
Da es Dir ums Prinzip geht und nicht um Geld und Aufwand, kannst Du sehr wohl eine Mahnung schicken. Grundvoraussetzung wäre, dass Du einen Beweis/Zeugen hast, dass er Dir Geld schuldet.
Dazu solltest Du sicherstellen, dass der Schuldner überhaupt in Verzug ist. Das machst Du, indem Du ihn papierschriftlich (!) einen Zahlungstermin setzt. Bei der Summe reichen 10 Tage. Wenn er sich danach nicht gemeldet hat, lässt Du einen gerichtlichen Mahnbescheid raus. Geht via Internet und kostet um die 30 Euro. Die musst Du erst einmal auslegen, kommen aber auf die zu zahlende Summe oben drauf.
Dass Du diesen Weg gehen wirst, schreibst Du schon in dem erwähnten Brief. Die Höhe der Summe spielt da keine Rolle, und wenn der gerichtliche Mahnbescheid eintrudelt, dann ist erst mal Tango auf dem Parkett.
Sehr gut und hilfreich! Vor allem die Details über die Vorgehensweise per Gericht! Prima! Danke! Mein Kompliment!
Eine rechtlich ungebundene Mahnung wird nicht viel bringen
Wenn es zwischen euch einen Vertrag gab, der es beweisen kann das du ihm die 10€ ausgehändigt hast und es keine Schenkung war bzw. jemand hast der dies Bezeugen kann, hat meines Wissen nach die Mahnung keine Wirkung.
Nein, all der Aufwand ist es nicht Wert.
Rechtlich hast du keinerlei Grundlage und die Mahnung ist somit Zeitverschwendung.