..wenn einer einen zuspamt auf Whatsapp?

6 Antworten

»Stalking« wird im deutschem Strafrecht als Nachstellung im § 238 StGB behandelt. Demnach wäre es auch schon Nachstellung, wenn man beharrlich versucht, unbefugt »unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation« Kontakt mit jemandem herzustellen, wobei »unbefugt« wohl bedeutet, dass man demjenigen mindestens ein Mal mitgeteilt haben muss, dass das nicht erwünscht ist.

Theoretisch könnte das vielleicht erfüllt sein, praktisch sollte es aber ausreichen, wenn Du die Nummer blockierst. Wenn die Person aber weiterhin Nachrichten schickt, z.B. mit einer neuen Nummer oder über andere Wege (Brief, E-Mail, SMS, …) würde ich allerdings schon darüber nachdenken, wie man gegen so einen Stalker vorgehen könnte. Hilfsorganisationen wie z.B. der Weiße Ring oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen können da sicher guten Rat geben.

Woher ich das weiß:Recherche

streng genommen ja, aber du kannst ja erstmal der Person sagen ok ich will das nicht und dann kannst du die Person immernoch blockieren, wenn du dann immernoch anders kontaktiert wirst, kannst du über stalking nachdenken

Ich finde, man kann die Sache einfach klären. Damit jeder weiß woran man ist und dann ist die Sache auch gegessen.

Ich kenne zb Leute die einem irgendetwas an den Kopf knallen für irgendetwas verantwortlich machen und so bald sie ihren Frust entleert haben auf Durchzug schalten.

Das kann recht belastend sein. Lieber sich so ausdrücken damit jeder weiß woran er ist.

Nein. Du müsstest der Person ausdrücklich sagen bzw schreiben, dass du keinen Kontakt willst. Bisher ist das nur Belästigung, lösch und blockier ihn und fertig.

RAIM25 
Fragesteller
 21.03.2020, 14:23

bereits erledigt ;-)

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Das ist höchstens Belästigung..

Blockier den einfach!