Deutsche im Ausland haben Probleme beim Wählen

5 Antworten

Ich finde, wer nicht in Deutschland lebt, der sollte auch nicht mitentscheiden dürfen, wer unser Land regiert.


Ayman720  21.02.2025, 23:06
und wenn er in die BRD zurückkehrt, soll er die deutsche Staatsbürgerschaft wegen Untreue gegen den Staat auch gleich verlieren, gell?

Spar fleißig, dann darfst du vielleicht auch mal im Urlaub nach Sterzing ins "Ausland".

warai87  21.02.2025, 23:20

Genau, irgendwelche Leute (man darf ja keine Nationalitäten nennen), die seit gerade mal 6 Jahren in Deutschland leben und eingebürgert sind, die sollen wählen dürfen, aber ich, die ich ich Deutschland aufgewachsen bin, berufstätig war, länger als 5 Jahre Steuern gezahlt habe und meine Steuererklärung jedes Jahr mache, die ihre gesamte biodeutsche Familie in Deutschland hat, die in Deutschland von allen innenpolitischen Entscheidungen von Rente über Kinderbetreuung bis Gesundheitskarre betroffen sind, was dann wiederum mich betrifft, ich soll natürlich nicht wählen dürfen.

Ich habe aus Japan gewählt, und meine Unterlagen kamen zwischen dem 8. und dem 16. Februar an. Genau weiß ich es nicht, weil ich in dieser Woche zudem auch noch innerhalb Japans verreist war, aber am 16. waren sie halt im Briefkasten, und am 17. hab ich den amtlichen Kurier der Botschaft in Tokyo genutzt. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis hatte ich übrigens schon vorsorglich im Dezember vornehmen können.

Was ich dazu sage: Naja, natürlich ist das extrem schlecht. Bloß, so ist es eben, da kann man nicht viel machen. Gerade dieses Mal war es wegen der vorgezogenen Wahl eben auch noch besonders knapp. Die Stimmzettel konnten ja erst im Februar verschickt werden, also drei Wochen Zeit. Das bedeutet für jeden Weg max. 1,5 Wochen, und das reicht für so manche Länder eben schlichtweg nicht. Das war von vorneherein klar, dass dadurch nicht alle Auslandsdeutschen wählen können werden. Sowas sollte man eben auch berücksichtigen, wenn man so einen Termin festlegt. Es ist davor gewarnt worden, den Wahltermin zu früh zu setzen, aber da wurde ja gleich wieder Einflussnahme unterstellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebe und arbeite seit 2017 in Japan

Chris1202 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 03:16

findest du es nicht umständlich mit dem Eintragen ins Wählerverzeichnis auf dem Postweg und hoffen, dass das auch ankommt?

warai87  23.02.2025, 04:13
@Chris1202

Eintragen ins Wählerverzeichnis ging zum Glück online. Nur die Briefwahlunterlagen mussten natürlich über den Postweg geschickt werden. Dadurch, dass ich den amtlichen Kurier nutzen konnte, hat mich das ganze deshalb nur umgerechnet etwa einen Euro Fahrtgeld zur Botschaft gekostet, das ist natürlich gut.

Ich habe auch noch einmal nachgeschaut, mein Brief trägt den deutschen Poststempel von 6. Februar, d. h. Es waren sogar nur 16 Tage Zeit, als 8 Tage pro Weg. Dass das nicht in allen Ländern funktioniert, ist ja sowas von klar. In manchen Ländern konnte man wohl direkt in der Botschaft wählen, das wäre natürlich super, wenn das hier auch gehen würde.

Chris1202 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 04:27
@warai87

Wirklich? Wo kann man das online machen lassen?

warai87  23.02.2025, 20:50
@Chris1202

Das stand auf der Webseite der für mich zuständigen Gemeinde, die ich hier nicht preisgeben möchte. Dann kann halt jede Gemeinde selbst regeln, wie sie es macht. Dazu findet man auf dieser Seite nur den kleinen Satz „In diesem Fall, dem Regelfall, ist es möglich, dass der persönlich und handschriftlich unterzeichnete Antrag auch per Telefax, E-Mail oder auf sonstige dokumentierbare elektronische Art übermittelt werden kann. Das gilt seit der letzten Änderung der Bundeswahlordnung am 12. September 2024. Zuvor musste der Antrag der Gemeinde im Original übermittelt werden.“

Das Problem ist, dass Briefwahl so stark zugenommen hat und diesmal aus Gründen, die nicht allein an der Wahlordnung und den Kommunikationswegen liegen [Terminierung des Wahltages] die Rechtsbestimmungen auf eine solche Terminverkürzung nicht eingestellt waren. Mit dezentalisierten Wahlorten und elektronischer Weitergabe der Ergebnisse ließe sich selbst eine so verkürzte Terminierung bewältigen, aber nicht ohne rechtliche Vorbereitung.


Chris1202 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 03:17

zumindest die Eintragung ins Wählerverzeichnis sollte man elektronisch regeln

In Frankreich macht man es generell so, dass keine Briefwahl erfolgen kann, egal ob Ausland oder nicht.


Chris1202 
Beitragsersteller
 23.02.2025, 03:17

also als Franzose in Spanien könnte man nicht wählen gehen fürs französische Parlament?

Das gibt bestimmt jede Menge Klagen. Könnte gut sein, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird.