Von Polizei beim Rauchen erwischt werden?

9 Antworten

Um die Eltern darauf hinzuweisen, dass das passiert ist. Was die Eltern dann mit dieser Information machen ist ihnen überlassen. Gegebenenfalls verstoßen sonst ja auch die Eltern gegen das JuSchG, wenn sie ihren Kind das Rauchen in der Öffentlichkeit gestatten. Aber das kann nur dann relevant werden, wenn sie (nachweislich) davon wissen.

Das Jugendschutzgesetz und die Aufsichtspflicht wurde verletzt. Hast Du nichts zu verheimlichen, do könen es Deine Eltern erfahren. Mach dir keine Sorgen, jetzt erfahren es Deine Eltern und vielleicht kannst Du nun auch daheim rauchen.

Stadewaeldchen  21.07.2021, 13:47
Das Jugendschutzgesetz und die Aufsichtspflicht wurde verletzt.

Das Jugendschutzgesetz vielleicht, aber für eine Verletzung der Aufsichtspflicht sehe ich hier selbst bei sehr viel Phantasie zur zeit keinen Anhaltspunkt. Aufsichtspflicht bedeutet nicht dass Eltern ihre Kinder, vor allem im jugendlichen Alter, rund um die Uhr permanent überwachen müssen-

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pelzhase  21.07.2021, 13:49
@Stadewaeldchen

Werde erwachsen und habe selbst Kinder, so wirst Du Dich wundern, was die Aufsichtspflicht alles beinhaltet. Du wirst dich noch wundern.

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Stadewaeldchen  21.07.2021, 13:53
@pelzhase

Im Moment wundere ich mich über deine nicht sehr erwachsenen Äußerungen.

Wenn ich mit

Aufsichtspflicht bedeutet nicht dass Eltern ihre Kinder, vor allem im jugendlichen Alter, rund um die Uhr permanent überwachen müssen-

falsch liegen sollte kannst du mich gerne anhand belastbarer Quellen korrigieren.

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pelzhase  21.07.2021, 14:14
@Stadewaeldchen

Dies ist nicht möglich, permanent zu überwachen. Machen die Kinder dummheiten, werde ich darüber informiert, so muss ich als Elternteil dafür haften (wenn Schäden eintreten).

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Valnar52  21.07.2021, 14:20
@pelzhase
Dies ist nicht möglich, permanent zu überwachen.

Eben.

Machen die Kinder dummheiten, werde ich darüber informiert, so muss ich als Elternteil dafür haften (wenn Schäden eintreten).

Nur wenn ich nachweislich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Was bei Jugendlichen regelmäßig eben NICHT der Fall ist. Wenn ein 14-jähriger nach der Schule sich in irgendeinen Park setzt und da irgendwelchen Mist anstellt, habe ich meine Aufsichtspflicht als Elternteil nicht verletzt. Eben weil ich den nicht rund um die Uhr überwachen muss wie einen 2-jährigen. Eltern haften NICHT generell für Schäden die durch ihre Kinder verursacht werden. Das ist ein Ammenmärchen.

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pelzhase  21.07.2021, 14:27
@Stadewaeldchen

OK, das habe ich damals auch meiner Versicherung klar gemacht und hatte trotzdem einen Teilbetrag ersetzen müssen. Mein Anwalt konnte nicht dagegen arbeiten,

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Valnar52  21.07.2021, 14:27
@pelzhase

Welcher Versicherung? In welchem Zusammenhang? Wem musstest du was zahlen?

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Stadewaeldchen  21.07.2021, 14:32
@Valnar52
Wem musstest du was zahlen?

Ergänzung von mir: Musstest du überhaupt zahlen oder hast du einfach gezahlt um Ruhe zu haben?

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pelzhase  21.07.2021, 15:57
@Stadewaeldchen

Bin eine Kämpferin, lt. Fachanwalt mußte ich es zahlen. Es ging um eine Lackierung eies Autos, die beschädigt wurde. Mußte einen Teil von den 7000 € zahlen.

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Stadewaeldchen  21.07.2021, 16:19
@pelzhase

Wenn du (du persönlich und nicht das Kind!) zahlen musstest versteh ich dann aber nicht warum deine Haftpflicht nicht gezahlt hat. Ohne den Fall zu kennen beschleicht mich das Bauchgefühl dass da irgendetwas nicht so hinkommt. Aber das müssen wir jetzt hier nicht weiter erörtern, das wäre zu sehr offtopic.

Sollte eine Verletzung der Aufsichtspflicht in einem konkreten Fall vorliegen dann müssen Eltern natürlich haften. Und zwar nicht für das Fehlverhalten des Kindes sondern wegen ihres eigenen Fehlverhaltens. Nichtsdestotrotz bedeutet Aufsichtspflicht eben nicht unbedingt 24 Stunden das Kind beobachten.

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pelzhase  21.07.2021, 16:25
@Stadewaeldchen

Alles wurde mit einen Fachanwalt öfters durchgekaut und ist nun Vergangenheit. Habe daraus gelernt.

Haftpflicht hat natürlich gezahlt, aber nicht alles. Hier kam die Aufsichtspflicht ins Spiel, deshalb sagte ich es, bei kindern sind mehrere Faktoren ausschlaggebend.

außerdem, meine Kinder rauchen, mit meinem wissen.

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Valnar52  21.07.2021, 17:52
@pelzhase
Haftpflicht hat natürlich gezahlt, aber nicht alles

Was denn nicht? Ging es um Zeitwertabzug? Das ist normal und wenn das die Versicherung nicht zahlt heißt das NICHT, dass man es selber zahlen muss.

 Hier kam die Aufsichtspflicht ins Spiel

Was soll das bedeuten? Es gibt keine Konstellation in der dies einen Einfluss auf die Regulierungsquote haben kann. Wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, dann haftest du für dieses Verschulden und der daraus entstandene Schaden ist selbstverständlich über jede Privathaftpflicht gedeckt.

Sorry aber bei der Geschichte stimmt was hinten und vorne nicht.

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pelzhase  22.07.2021, 00:38
@Valnar52

Keine Ahnung was der Anwalt damals ausgeheckt habe, bin ja kein Jurist, habe ihm geglaubt und den Rest bezahlt. War ein Schaden von siebetausend Euros, wegen Sonderlackierung. Ist aber lange her, so ist es für mich Schnee von gestern.

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Valnar52  21.07.2021, 14:01

Durch wen und in welcher Form wurde hier gegen das JuSchG verstoßen?

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pelzhase  21.07.2021, 14:16
@Valnar52

Du rauchst, die Polizei erwischt dich. Das Rauchen selbst ist hier unwichtig. Willst du der Polizei erzählen, die Zigaretten sind vom Himmel gefallen???? Und direkt in Deine Tasche gelandet???? Du bist ein Scherzkeks.

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pelzhase  21.07.2021, 14:22
@Valnar52

Das Jugenschutzgesetz ist beim Rauchen nicht betroffen. Sage es der Polizei, warum sie aktiv wird.

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Ja, aber natürlich kommen wir mit dem Jugendschutzgesetz um die Ecke. Das hätte dir beim Stellen der Frage bewusst sein müssen, deine Aufforderung rührt da nicht viel. Tatsache ist, dass die Eltern eine Aufsichtspflicht und die Verantwortung haben. Insofern ist es die Pflicht der Behörden auf das Fehlverhalten hinzuweisen, damit die Eltern ihre Erziehungsmethoden umstellen und die Aufsichtspflicht ernster nehmen.

MaxMusterman530 
Fragesteller
 21.07.2021, 13:54

Die Eltern können doch nicht 24 Stunden am Tag neben dem Kind anwesend sein um es zu beaufsuchtigen. Das würde ja bedeuten, dass man unter 18 ohne Eltern nirgendwo hingehen darf.

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upbrunce  21.07.2021, 13:55
@MaxMusterman530

Deswegen werden sie ja voraussichtlich auch nicht bestraft, sondern nur auf das Problem hingewiesen.

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Richtig und genau der letzte Teilsatz ist der Grund. Er darf es dir nicht gestatten, also muss er dafür Sorge tragen, dass du es nicht wieder machst. Wie du schon festgestellt hast, hast du hier keine Straftat begangen also bleibt zur Vermeidung nur der Erziehungsweg und der geht über die Eltern.

Es sind die Erziehungsberechtigten, deren Erziehung kann nur erfolgreich sein, wenn sie über sowas Bescheid wissen.

Wer cool und alt genug zum Rauchen ist, ist auch cool und alt genug dies vor seinen Erzeugern zu argumentieren.