Jemand mit Zigarettenrauch an pusten - Körperverletzung?

7 Antworten

Hallo!

Für eine KV nach § 223 StGB ist erforderlich, dass man jemanden körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Es kommt also darauf an, dass man durch eine Handlung einen gewissen "Erfolg" herbeiführt (ich weiß, es klingt doof hier von einem "Erfolg" zu reden - es nennt sich aber dennoch so).

Ausschlaggebend ist dafür in erster Linie der Erfolg, nicht die Handlung. Denn wer sich den Gesetzestext gut durchliest wird erkennen, dass dieser lediglich den Erfolg (also die Verletzung des Körpers) und nicht die Handlung (also das Schlagen, Treten, Spucken, Kratzen, Anpusten mit Zigarettenrauch...) vorschreibt.

Um also etwas als Körperverletzung zu qualifizieren, kommt es nicht allein auf die Handlung an. Entscheidend ist vielmehr, ob denn überhaupt ein Erfolg eingetreten ist.

Beispiele:

A) Udo hat Anton auf mit der flachen Hand auf die Stirn. Anton erleidet dadurch keine Schmerzen, hat keine Wunde, nicht mal eine gerötete Stelle an der Stirn ist zu erkennen.

Hier hat Udo zwar geschlagen, aber es ist keine KV, da Anton weder körperlich misshandelt, noch an der Gesundheit verletzt wurde.

B) Peter hat Mundgeruch, Anna wird davon schlecht. Peter weiß das genau, haucht Anna aber trotzdem an. Anna muss sich im Anschluss übergeben.

Hier hat Peter "nur" beherzt ausgeatmet. Dennoch hat er bewusst und gewollt etwas getan, dass das körperliche Wohlbefinden von Anna negativ beeinflusst hat. Das Übergeben stellt einen Zustand dar, der vom vorherigen Zustand des Körperempfindens negativ abweicht. Zuvor ging es Anna gut, nach dem Anhauchen war ihr schlecht und die musste sich übergeben. Hätte Peter Anna nicht angehaucht, wäre Anna nicht schlecht geworden. Da Peter genau wusste, dass Anna schlecht werden würde, handelte er hier auch mit Vorsatz.

Obwohl es also nicht wie eine Körperverletzung aussieht, liegt sie hier dennoch vor.

Es kommt also nicht darauf an, ob jemand die Zigarettenrauch und Gesicht pustet, sondern darauf, wie du darauf reagierst. Welche Folgen treten daraufhin ein? Diese entscheiden, ob das Anpusten für eine KV ausreicht oder nicht.

wenn die andere Person Nichtraucher ist , ja

Sag einfach: können sie bitte aufhören mich anzuqualmen....

Ich sag das immer wenn ein Raucher mir zu nah kommt mit dem Qualm oder es zu mir Pustet. Meistens entschuldigen sie sich und haben das nicht beabsichtigt gemacht.

KatzenMausKlein 
Fragesteller
 30.07.2019, 13:42

Ich meine direkt ins Gesicht. Mit Absicht.

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Elekstorm  30.07.2019, 13:51
@KatzenMausKlein

Selbst dann... Ich bin immer freundlich und direkt. Wenn er agresiv wird tritt ihm in die Eier 😆 hab ich auch schon mal gemacht... Ma ehrlich handgreiflich gegen ne Frau muss keiner werden...

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Es gibt 2 gründe warum das passiert

1) man hat es verdient

2) zufall weil man gerade im windsteht oder gegenüber des rauchenden

ansonnsten passiert sowas nicht

Grinzz  30.07.2019, 14:19

Stimmt. Raucher sind so ruhige und stets beherrschte Menschen. Es ist völlig undenkbar, dass sie mit ihrem Rauch jemanden ärgern oder provozieren könnten...

*Ironie aus*

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M2SSD  30.07.2019, 15:04
@Grinzz

Das hab ich nie gesagt man kann nicht veralgemeinern.

Aber was ich als raucher aus erfahrung weiß ist das es zu 90% gründe dafür gibt.

z.b. bei einer ampel warten stellt sich ein nichtraucher nach mir hin link und rechts 3meter platz und sagt:warum ich die zigarette nicht ausmache,sag ich zu ihm er hätte sich ja nicht genau hinter mich stellen müssen sonder etweder 3m in die eine oder andere richtung.Also selber schuld,wenn kinder oder ähnliches da gewäsen wären hätte ichs eh nicht gemacht oder wenn er nett gefragt hätte aber so,kann er mich mal

LG

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