Blutentnahme Verkehrskontrolle nach bestandener MPU?
Hallo,
die Polizei darf ja bei einer Verkehrskontrolle bei „Verdacht“, dass man das Fahrzeug nicht führen kann eine Blutentnahme Anfordern. Zählt hier auch als Verdacht, dass ich eine bestandene MPU (Cannabis) hinter mir habe? Im MPU Ergebnis wurde ja eingeräumt dass ich nicht mehr konsumieren werden bzw. Es immer vom fahren trennen werde. Habe ich jetzt die gleichen Rechte wie die anderen KFZ-Führer? Sprich wenn ich nüchtern bin und keine Ausfallerscheinungen habe, dürfen sie mich nicht einfach so aufs Revier mitnehmen. Oder reicht das, als Grund mich mitzunehmen und einen Arzt zu rufen.
Annahme: ich verweigere den Schnelltest, da ich aus persönlichen Gründen nicht akzeptiere auf offener Straße getestet zu werden
6 Antworten
Hallo rein theoretisch hättest Du das gleiche Recht wie alle anderen.
In der Praxis können sie Deine Vorgeschichte abrufen. Sie müssen den Verdacht nur begründen können, und das geht eigentlich immer:
Sie haben so glasige Augen. Ihre Pupillen regieren ein wenig verzögert, oder ähnliches.
Fakt ist, falls Du den Schnelltest verweigerst, wirst Du zur Blutentnahme mitgenommen.
''die Polizei darf ja bei einer Verkehrskontrolle bei „Verdacht“, dass man das Fahrzeug nicht führen kann eine Blutentnahme Anfordern.''
Erst wenn der Schnelltest positiv ausfällt darf sie Dich mit auf die Wache nehmen. Diesen Schnelltest aber zu verweigern, aus welchen Gründen auch immer, ist das Blödeste was man tun kann. Dann biste ganz sicher auf dem Revier.
Eine bestandene MPU ist denen eigentlich völlig egal und wäre kein Grund, dich auf einen Verdacht hin, mit auf die Wache zu nehmen. Du bist mit BTM oder Alkohol irgendwann mal auffällig geworden und wirst dich daher öfter's den Kontrollen stellen müssen.
Mal abgesehen davon, dass die Polizei nichts von Deiner MPU weiß, es sei denn Du erzählst ihr davon, ist Dein komplettes Kopfkino unnötig, wenn Du es schaffst bei der Straßenverkehrsteilnahme frei von Drogen-Abbauprodukten zu sein.
Wenn die Polizei dich rauszieht, hat sie gar nicht so schnell Zugriff auf deine MPU Unterlagen.. bzw. gar nicht. Sie hat höchstens Kenntnis davon, dass du schon mal wegen BTM in Erscheiniung getreten bist.
Aber.. mach halt den Test .. du bist ja sicher so schlau und konsumierst nicht mehr!?
Eine Blutentnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO. Um diese Untersuchung durchzuführen, muss gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet werden. Ein bloßer Verdacht oder die Verweigerung eines Drogen-/Alk-Tests reicht nicht aus, es müssen handfeste Gründe für ein Strafverfahren aktuell vorliegen.
Ob jemand schon einmal eine MPU gemacht hat, kann die Polizei nicht so ohne Weiteres feststellen. Sie kann aber innerhalb von Sekunden rauskriegen, dass du bereits wegen eines Straßenverkehrsdeliktes Probleme hattest.