Sollte eine Transfrau bestraft werden können, wenn sie ihr biologisches Geschlecht bei Intimitäten verheimlicht?

Nein, die Sache darf weiterhin verschwiegen werden 67%
Ja, es muss eine Verpflichtung zur Transparenz geben 33%

27 Stimmen

5 Antworten

Wird es doch bereits.

Wenn ich als Mann klar äußere das ich keinen Sex mit einer Transperson will und sie diesen mit Täuschung erschleicht, dann ist das eine Vergewaltigung. Günstigstenfalls eine sexuelle Nötigung.

Da bist du als Mann ebenso geschützt wie eine Frau, ein Nein ist ein Nein.


Elizabeth2  16.07.2025, 14:38

das impliziert ja, dass ich, wenn ich jemanden kennenlerne, dem gleich sage: ich will keine Trans---sowieso. Das tut man ja eigentlich nicht. Das ist ja das Problem, dass der Fragesteller meint, wobei ich mich wundere, warum ich für meine Aussage einen negativen Punkt bekommen habe.

Elizabeth2  16.07.2025, 14:53
@Weltenwander25

das meinte ich nicht.

Ich gebe dir mit dieser Aussage ja Recht. Aber du reflektierst nicht, dass sich kaum einer hinstellt und dem gegenüber gleich beim Kennenlernen sagt: ich will keine Trans.

Und genau im oben genannten Fall in dieser Frage ist diesbezüglich ja gar keine Kommunikation da gewesen. Da wollen beide Sex und dann erfährt der eine erst hinterher, der ist Trans.

Darum geht es. Du kannst trefflich deine positiven Pubnkte sammeln, da halte ich auch mit, aber sie ist keine Antwort auf die Frage.

Es kam ja gar nicht dazu, das einer nein sagen konnte.

Dieses Anliegen zwingt Trans.. dazu, egal mit wem sie sich zum Kaffee treffen, sich gleich zu outen. Ansonsten machen sie sich strafbar?? Wenn es denn dann um mehr geht und vorher wäre es was? Betrug, Täuschung falscher Tatsache? Das ist ppsychisch so belastend für das Gegenüber, dass er vor geriocht rennt und sagt: der hätte mir vorher sagen müssen, dass er Trans ist.

Das meinte ich damit: wo ist die ´Grenze.

Die ist bei Nein, dazu muss er erstmal kommen....

Weltenwander25  16.07.2025, 14:57
@Elizabeth2

Ist doch einfach, wenn einer deine Grenzen nicht kennt, kann er sie nicht berücksichtigen.

Elizabeth2  16.07.2025, 14:58
@Weltenwander25

eben, und genau dafür will der Fragesteller ein Gesetz, das die sich vorher outen usw.......

Weltenwander25  16.07.2025, 15:00
@Elizabeth2

Man könnte eine verpflichtende Kennzeichnung in online Portalen machen, wenn das einem hilft.

Elizabeth2  16.07.2025, 15:04
@Weltenwander25

da halte ich auch mit. Deckt zwar nur einen kleinen Teil ab, aber schlecht ist deine Idee nicht. Dann käme zu der dann nicht einvernehmlichen Penetration Täuschung falscher Tatsache vor....

dermarkus321 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 15:10
Wenn ich als Mann klar äußere das ich keinen Sex mit einer Transperson will

Man geht allgemein davon aus, dass ein keine Transperson ist, weil es doch eher selten ist. Daher ist es auch eher nicht der Fall, dass man das automatisch gegenüber jeder Person äußert.

dermarkus321 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 15:15
@Weltenwander25

Naja, dass ein Mann technisch gesehen einen guten Blowjob geben kann will ich ja nicht ausschließen, dennoch möchte ich das ja nicht.

Nein, die Sache darf weiterhin verschwiegen werden

ABER NUR DESHALB:

solange sich deine Frage und das Gesetz nur auf Transfrauen bezieht und nicht auf Transmänner, sage ich eindeutig: nein.

Und wie sähe dann dabei die Sache aus, wenn eine Transfrau mit einem Transmann aus Versehen....wer kann dann wen verklagen?

Abstrus das Ganze. Man muss nicht alles reglementieren. Ich schätze , spätestens beim Nacktsein kommt raus , spätestens wenn man Narben sieht usw.usw.

Ich würde einem Mann auch nicht gleich verraten, dass ich auf Grund überstandene Krebserkrankung zwei Kunstbusen habe. Oder ein Mann muss auch nicht verraten, dass er - auch wegen krebserkrankung - einen künstlichen hoden hat.

Wo wäre bei dir die Grenze dessen, was deiner Meinung gleich wieder gerichtlich verfolgt werden müsste?


dermarkus321 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 14:38
solange sich deine Frage und das Gesetz nur auf Transfrauen bezieht und nicht auf Transmänner, sage ich eindeutig: nein

Ich kann nur diese Perspektive beurteilen, aber das gilt natürlich in beide Richtungen

Und wie sähe dann dabei die Sache aus, wenn eine Transfrau mit einem Transmann aus Versehen....wer kann dann wen verklagen?

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wo wäre bei dir die Grenze dessen, was deiner Meinung gleich wieder gerichtlich verfolgt werden müsste?

Die Grenze ist ganz klar die sexuelle Selbstbestimmung.

Elizabeth2  16.07.2025, 14:44
@dermarkus321

wenn du von sexueller Selbstbestimmugn redest, dann erschliesst sich mir nicht,w arum du alsErklärung , dass du das nur für Transfrauen nimmst, abgibst: kann ich nicht beurteilen. Wenn es in beide Richtungen gelten soll, dann musst du die Frage wirklich anders stellen.

Dann würde ich echt mehr Gehirnschmalz investieren, in meinen Augen ist das so pauschal dann gar nicht zu beurteilen. Ich halte es dann schon damit, was der andere User sagt: Himmel, das bekommt doch spätestens raus, wenn der eine nackt ist. Und natürlich, sollte ich mich hinstellen und beim ersten Date sagen: ich will keine Trans.....dann ist das tatsächlich so, dass der Trans das dann sagen muss.

Also irgendwie alles schwierig mit deiner Frage, der Beantwortung, usw. Vor alkem, wenn es dann auch noch gerichtsfest sein muss. Schwammige Gesetze bringen da nichts.

Egal wer den negativen Punkt mir für meine erste Aussage gegeben hat: von Reflexion sehe ich da nix, deshalb glaube ich auch nicht, dass das von dir ist. Du redest ja mit mir.

RedPanther  16.07.2025, 14:45
@dermarkus321
Die Grenze ist ganz klar die sexuelle Selbstbestimmung.

Sprich du verlangst auch dass jede Frau offen erzählt dass ihre Brüste operiert sind, weil es ja sein könnte dass der aktuelle Sexualpartner nur mit natürlichen Brüsten vögeln möchte?

Und weil es sein kann, dass manche Frauen eine längerfristige Beziehung wünschen und keine ONS, sollte deiner Meinung nach auch jeder Mann verpflichtet werden, offen zu sagen dass er nichts Verbindliches will, sondern nur mal schnell drüberrutschen?

Elizabeth2  16.07.2025, 14:46
@RedPanther

genau das habe ich auch schon geschrieben, das mit der ONS ist nochmal on Top. Solange alles so schwammig ist, und es so viele Nuancen hat, muss man vorsichtig sein mit solchem Anliegen, aus allem ein Gesetz machen zu wollen

dermarkus321 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 14:57
@RedPanther
Sprich du verlangst auch dass jede Frau offen erzählt dass ihre Brüste operiert sind, weil es ja sein könnte dass der aktuelle Sexualpartner nur mit natürlichen Brüsten vögeln möchte?

Wenn du wirklich glaubst operierte Brüste haben was mit sexueller Selbstbestimmung zu tun, dann tust du mir Leid.

Elizabeth2  16.07.2025, 15:00
@dermarkus321

das meinte Red Panther nicht, und ich auch nicht, wir meinten beide: wo ist deine Grenze, weshalb du nach Gesetz schreist.....

und ja, wir haben dir das aufgezeigt. Damit du mal nachgrübelst, was für ein rattenschwanz an Probleme das nach sich zieht, wenn du nun aus so etwas, was sicherlich selten passiert, ein Gesetz machen willst. Darum geht es uns beiden.

Es ist einfach abstrus, wegen was manche Leute auch nur anfangen zu diskutieren, ob man nicht eine neue Strafbarkeit einrichten sollte....

dermarkus321 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 15:02
@Elizabeth2

Es geht doch einfach nur um folgendes: Sexuelle Handlungen benötigen einen gegenseitigen Konsens. Ansonsten liegt ein sträfliches Verhalten vor. Und ebenfalls ist es unstrittig, dass es das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gibt, das heißt die Sexualpräferenz jeder Person muss respektiert werden.

Wenn du den beiden Punkten zustimmst kommst du zu einer logischen Schlussfolgerung.

Elizabeth2  16.07.2025, 15:10
@dermarkus321

dazu müsste man die Sexualpräferenz KENNEN.

Wie wäre es denn damit: jeder Sexualpartner muss vorher dem gegenüber mitteilen, was genau er ist. Und das dann am besten schriftlich festhalten.

Ein vertrag halt.

Somit entfällt die sexuelle Selbstbestimmung aber von denen, die am liebsten spontan sind......

So kannst du endlos rumdisktieren.

Für mich gilt tatsächlich: NEIN IST NEIN und wenn das klar ausgesprochen ist, ist klar. Aber du weisst selber, dass dieses NEIN überhaupt erstmal irgendwie dokumentiert und teilweise oder überhaupt belegt werden muss vor Gericht.

dermarkus321 
Beitragsersteller
 16.07.2025, 15:14
@Elizabeth2

Ein Mann geht davon aus, dass er bei einem weiblichen Erschescheinungsbild auch mit einer Person des biologisch weiblichen Geschlechts zu tun hat. Wenn er das Gespräch in eine Richtung vertieft und es sogar zu Intimitäten kommt, dann sollte seine sexuelle Präferenz (heterosexuell) auch klar sein.

Was nicht klar ist, dass es sich bei dem anderen auch um einen biologischen Mann handelt, und dieser auch das Risiko sehen muss, dass die Handlungen in dieser Form nicht einvernehmlich sind. Das macht aus der Sache dann einen betrügerischen sexuellen Missbrauch.

Dem kann man ganz einfach vorbeugen, indem man auf das biologische Geschlecht aufmerksam macht. Das ist im Sinne allerbeteiligten.

Ja, es muss eine Verpflichtung zur Transparenz geben

Transparenz und Tanssexualität bedingen sich abolut.

Nein, die Sache darf weiterhin verschwiegen werden

Ich gehe davon aus, dass damit eine freiwillige, ungefragte Information gemeint ist. Dass man nicht lügen darf, wenn man konkret gefragt wird, sollte selbstverständlich sein.

Wer Sex nur unter bestimmten Bedingungen möchte

Der Mensch hat sich diesen Menschen angeschaut und beurteilt. Und das, was er gesehen und erfahren hat, hat ihm gereicht dass er den Wunsch nach körperlicher Intimität hatte.

Wenn ihm die Transvergangenheit so wichtig ist, hätte er danach fragen können. Wie gesagt, dann darf nicht gelogen werden.

Aber warum genau sollte irgendwer ungefragt etwas ansprechen, von dem er genau weiß dass er deshalb wahrscheinlich persönlich angegriffen und abgelehnt wird? Niemand braucht seinem Gegenüber freiwillig eine Vorlage zur Stigmatisierung zu liefern.

Mal ehrlich: Wenn die Geschlechtskonversion so erfolgreich verlaufen ist, dass es auch ein Transphober nicht merkt, dann stört es ihn auch nicht.

____

Du forderst auch nicht, dass jeder Mann, der einen Seitensprung macht, der Sexualpartnerin freiwillig erzählt dass er eigentlich verheiratet ist und offiziell gerade bei einem Kumpel übernachtet?

Du forderst auch keine "Ehrlichkeitspflicht", wenn Männer gar kein Interesse an einer längerfristigen Verbindung haben, deren vermeintlich kurzzeitige Sexualpartnerinnen aber genau davon ausgehen?

Aber die anderen sollen ehrlich sein müssen, ja?


horribiledictu  16.07.2025, 16:07
Mal ehrlich: Wenn die Geschlechtskonversion so erfolgreich verlaufen ist, dass es auch ein Transphober nicht merkt, dann stört es ihn auch nicht.

dann hättest du sicher auch nichts einzuwenden, wenn jemand ins Schlafzimmer einer Frau einsteigt, dort mit ihr Sex hat - sie macht mit, weil sie glaubt, es ist ihr Mann...

nach DEINER Argumentation: warum auch sollte das irgend ein Problem sein? es hat ihr ja gefallen, und sie hat freiwillig mitgemacht...

RedPanther  16.07.2025, 17:16
@horribiledictu

Ja, finde ich tatsächlich. Wobei ich mich frage, wie benebelt man eigentlich sein muss, nicht zu merken dass es der falsche Typ ist.

Um mal wieder auf das Thema zurückzukommen: Ich würde tatsächlich explizit nicht wissen wollen, wenn's ne Transfrau ist. Sondern wenn es sich gut anfühlt, dann fühlt es sich gut an und es wäre schade, wenn mir Gedanken wie "das war mal ein Mann" den Abend versauen würden.

RedPanther  17.07.2025, 07:29
@horribiledictu

...oder ihnen ist scheißegal wie sich etwas in der Praxis ausnimmt, Hauptsache man muss sein Weltbild nicht überdenken.

Ja, es muss eine Verpflichtung zur Transparenz geben

Fände ich gut. Ich wäre ehrlich gesagt ziemlich angewidert, wenn mir so etwas widerfahren würde. Aber im Grunde kann man Transfrauen von echten Frauen leicht unterscheiden.