Reicht dieses verhalten um Anzeige gegen zu erstatten?
Ein Mitschüler von mir hat letztens einen Korb von mir bekommen und er nimmt es nicht so gut.
In der Schule bekomme ich, täglich, mindestens einen Brief, in einem Umschlag beschriftet mit meinem Namen, wo auf der Vorderseite ein Bild von seinem Penis ist, manchmal auch mit Sperma, und auf der Rückseite ein Text wo steht dass er mich liebt und mich für immer lieben wird. Gestern stand er auch vor meiner Tür, als ich alleine zuhause war, mit einem dildo in der Hand und meinte dass ich meine Pussy schonmal locker machen soll, für ihn.
Fünf meiner Freundinnen bekommen auch diese Briefe, nachdem sie ihn abgelehnt haben. Über seine Schwester haben wir erfahren dass er mit ihr auch schon Sex haben wollte, und anscheinend nur darauf ausgelegt ist seinen Penis in eine Pussy zu stecken.
Unser Klassenlehrer meinte nur dass man nichts machen sollte, da die Eltern das meiste Geld in der Schule haben und jährlich eine sehr große Summe an die Schule spenden.
Können wir das verhalten von unserem Mitschüler anzeigen?
7 Antworten
Können wir das verhalten von unserem Mitschüler anzeigen?
Ja könnt ihr. Das ist sexuelle Belästigung. Mit seinem Ejakulat habt ihr sogar direkt die passenden DNA Spuren, dass er im Prinzip keine wirkliche Chance hat sich da raus zu reden.
Das kann man mal sowas von anzeigen, alleine, dass er dir Bilder von seinem Penis (ohne deiner zustimmung) zukommen lässt, ist strafbar. Der rest wird relativ einfach als Sexuelle belästigung durchgehen
ja kannst du, aber ich glaube nicht dass deine story stimmt, weil dein lehrer macht sich auch strafbar mit seinem verhalten, und abgesehen davon gibt es dieses "spenden für die schule" hier nicht in dem ausmaß wie in amerika
das klingt wie aus einem schlechten high school roman
ja, aber nicht in dem ausmaß. wenn dann zahlen das mehrere ultra reiche, und nicht sowie in USA das einer so ka...1 million/jahr gibt um dann auch mitspracherecht zu haben.
Plus, falls das rauskommen würde, wäre die schule komplett erledigt. daher tendiere zu paulaner
Natürlich ist das anzeigbar, schließlich ist es strafbar. Und man sollte das auch auf keinen Fall durchgehen lassen.
Können wir das Verhalten von unserem Mitschüler anzeigen?
Ja natürlich, das ist sexuelle Belästigung, wenn er mindestens 14 ist, wird er dafür auch ordentlich bestraft,
wenn er darunter ist, wird er wahrscheinlich nichts davon mitbekommen, weil Mami und Papi alles regeln.🤦
Wenn ihr sogar zu 6 gegen ihn stimmt und ihr alle noch vorhandenen Beweise mitbringt, habt ihr „gewonnen“.
Ich wünsche euch viel Glück und das dieser Penner dafür bezahlt!
LG Max
♥️♠️♣️♦️
Unser Klassenlehrer meinte nur dass man nichts machen sollte, da die Eltern das meiste Geld in der Schule haben und jährlich eine sehr große Summe an die Schule spenden.
Deswegen
Und gegen welchen § des StGB soll das verstoßen?
Nochmal zur Klarstellung: Das Verhalten des Lehrers ist schrecklich, jedoch in meinen Augen nicht strafbar.
Ich würde das als Unterlassene Hilfeleistung Zählen
Dann einmal ein bisschen Jura für dich, da du das ja vielleicht studieren möchtest:
Als erstes müssen wir die Tatbestandsmerkmale extrahieren und subsumieren. Alle Tatbestandsmerkmale müssen zusammen vorliegen. Fehlt es an einem einzigen Tatbestandsmerkmal, ist keine Strafbarkeit gegeben. Schauen wir also nun in das Gesetz, § 323c Abs. 1 StGB:
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Gehe wir nun in die Prüfung des objektiven Tatbestandsmerkmals. Folgende Tatbestände lassen sich dem Gesetzestext entnehmen:
1. Objektiver Tatbestand
a) Unglücksfall, gemeine Gefahr oder Not
b) Unterlassen einer Hilfeleistung
aa) Erforderlichkeit
bb) Möglichkeit
cc) Zumutbarkeit
Gehen wir nun zum ersten Tatbestandsmerkmal unter a)
Bei einem Unglücksfall handelt es sich um ein plötzlich eintretendes Ereignis, welches eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen hervorruft bzw. hervorzurufen droht.
Oder
Als eine gemeine Gefahr wird eine konkrete Gefahr für Leib und Leben einer größeren Anzahl an Menschen bzw. für erhebliche Sachwerte definiert.
Oder
Demgegenüber handelt es sich bei der gemeinen Not um eine Notlage von einer gewissen Erheblichkeit, die die Allgemeinheit betrifft.
Ein Unglücksfall ist hier auszuschließen. Die Belästigung ist nicht plötzlich.
Eine gemeine Gefahr für Leib und Leben liegt derzeit nicht vor. Ebenso wenig für Wertgegenstände.
Eine gemeine Not ist auch nicht gegeben, da es nicht die Allgemeinheit betrifft, sondern einen beschränkten Personenkreis.
Somit ist das Tatbestandsmerkmal a) insgesamt zu vereinen.
Wie Eingangs aufgeführt ist bei Verneinung eines Tatbestandsmerkmal die Rechtsnorm insgesamt als nicht erfüllt anzusehen.
Im Ergebnis liegt also keine unterlassene Hilfeleistung vor. Der Lehrer hat sich mit der Aussage nicht strafbar gemacht.
Vielleicht aus schulrechtlicher Sicht. Im Landesschulrecht kenne ich mich aber zu wenig aus (zumal das in jedem Bundesland anders ist, da Bildung Ländersache ist). Hier wäre als Konsequenz bei einem etwaigen Verstoß ein Disziplinarverfahren die Folge.
Strafrechtlich besteht da keine Pflicht. Somit kann es auch keine Verurteilung dahingehend geben.
Ja, ich hab auch überlegt, ob diese Schule im Paulanergarten steht...andererseits gibt es durchaus Privatschulen, bei denen solche Förderungen eine Rolle spielen.