Kann die Schule Anzeige erstatten?
Servus,
Meine Tochter hat nämlich ihren Mitschüler einen Zahn raus getreten, weil er sie sexuell belästigt hat. Nun hat mich die Mutti vom Mitschüler angerufen und mir gesagt dass sie keine Anzeige erstatten werden, wenn wir ihnen 700 Euro geben.
700 Euro ist jetzt nicht wenig, aber genau für solche Fälle packt man immer Geld beiseite....
Nun frage ich mich, ob die Schule Anzeige erstatten kann, wenn das Opfer es nicht möchte...
Danke für eure Hilfe :)
16 Antworten
Das müsste ein Antragsdelikt sein. Aber warum sollte man Geld geben? Würde es einfach andersrum ebenso machen. 700€ sonst zeigst DU sie an. Wenn deine Tochter sofort reagiert hat und nicht Stunden später, dürfte sie im Recht sein. Und wenn es eine Rache war, haben immer noch beide gegen das Gesetz verstoßen. Also warum sollte man jmd der andere belästigt auch noch Geld in den Rachen werfen? Käme mir nie in den Sinn.
700 Euro ist jetzt nicht wenig, aber genau für solche Fälle packt man immer Geld beiseite....
Also meine Eltern mussten kein Geld beiseite legen für den Fall, dass ich mal jemanden zusammen schlage.
Nun frage ich mich, ob die Schule Anzeige erstatten kann, wenn das Opfer es nicht möchte..
Ja, kann sie. Die Schule muss so ein Verhalten nicht dulden.
Das geht übrigens für beide Seiten. Wieso zeigt ihr den Jungen nicht an wegen sexueller Belästigung bzw. gibt's dafür Zeugen?
Wo ist das denn Strafe genug? Wenn das meine Tochter wäre, hätte ich dafür gesorgt, dass er von der Schule fliegt + Polizei involviert wird.
Wenn die ganze Klasse und der Sportlehrer Zeige gewesen sind kann es ja nicht so schlimm gewesen sein als das es so eine Reaktion rechtfertigen würde.
Andernfalls wäre eher eine Anzeige für die Schule bzw. den Sportlehrer angebracht.
Wenn sie wirklich sexuell belästigt wurde: Klarer Fall Notwehr
Und ich an Eurer Stelle würde auch deswegen Anzeige erstatten und dann mal schauen
dann sollen die Eltern Anzeige wegen KV stellen,
ihr stellt jedoch gegen den Schüler ne Anzeige wegen sexueller Belästigung; das "Treten" war eine Abwehrreaktion und dürfte damit als Notwehr gelten.
Da stellt sich eher die Frage, was ihr für Möglichkeiten habt. Denn ich glaube, dass auch der Mitschüler Probleme bekommt, wenn ihr eine Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung bekommt. Deine Tochter hat sich gegen sexuelle Belästigung gewehrt.
Ich würde es darauf ankommen lassen und die 700.- für was anderes behalten. Vielleicht für einen Anwalt.
Die ganze Klasse samt Sportlehrer sind Zeugen. Aber ich glaub einen Schneidezahn zu verlieren ist als Strafe genug, wäre aber schön gewesen wenn es ohne Gewalt geendet hätte