Ist es im Islam verboten mit einem Jungen zusammen zu sein (ohne Sex, Küssen)?
3 Antworten
Die Ultrakonservativen sagen Ja:
Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).
Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)
Siehe auch:
Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.
Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101
Man muss diesen Vers aber nicht so restriktiv interpretieren. Das reine Kennenlernen halte ich nicht für haram.
Man soll diesen Vers schlicht IGNORIEREN, wenn man halbwegs vernünftig ist!
Allah, der Gepriesene und Erhabene, hat es sowohl Männern als auch Frauen verboten, sich heimliche Geliebte zu nehmen, d. h. Freunde und Freundinnen. Und dieses Verbot ist noch nachdrücklicher, wenn der heimliche Geliebte ein Ungläubiger ist, denn die Heirat einer Muslima mit einem Ungläubigen ist durch das Buch (den Quran), die Sunnah (prophetische Tradition) und den Ijma' (Konsens) verboten. Allah, der Erhabene, sagt: „Und verheiratet (eure Frauen) nicht mit den Muschrikin (Götzendienern), bis sie glauben.“, so wie auch Sein Wort, des Erhabenen, herabgesandt wurde bezüglich der Muslimas, die mit Kuffar verheiratet waren: „...so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt.“. Daher ist das Verbot einer Beziehung zwischen einer Muslima und einem Ungläubigen ohne Heirat erst recht gültig. Darüber hinaus ist der Mensch von Natur aus dazu veranlagt, von seinen Freunden beeinflusst zu werden, und deshalb sagte der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm: „Der Mensch folgt der Religion seines engen Freundes, so soll jeder von euch darauf achten, wen er zum engen Freund nimmt.“. Ebenso wird der Mensch am Tag der Auferstehung mit demjenigen sein, den er geliebt hat, wie der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: „Der Mensch ist mit dem, den er liebt.“. [1]
Also komplett verboten denke ich nicht.
Es gibt ja auch durchaus Jungen und Mädels in Verwandtschaften die sich kennen lernen. Ich kann mir auch vorstellen dass es je nach Auslebung da einige Unterschiede in der Auffassung gibt (so wie Regeln umgesetzt werden).
Wenn die Menschheit als eine riesige Industrie angesehen wird, bei der es um Vermehrung (Produktion von Menschen) geht, so handhabt das halt jeder in den Rahmenbedingungen die gesetzt werden, hin und wieder eventuell lockerer, hin und wieder eventuell strenger. Immerhin sind Frauen und Männer ein wichtiges Produktionsgut.