Gilt diese Sexregel wirklich (Schutzalter)?


03.04.2020, 22:13

Hier habe ich sowas gelesen: https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/liebe/altersunterschied-in-der-liebe

Rein rechtlich ist es so, dass du ab 13 Jahren mit jemandem schlafen darfst. Allerdings darf der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre sein.

Das Ergebnis basiert auf 36 Abstimmungen

Nein, so eine Regel gibt es nicht. Sex ist ab 14. 81%
Ja, so eine Regel gibt es wirklich. 19%

14 Antworten

Ja, so eine Regel gibt es wirklich.
Gibt es diese "Regel" wirklich?

Ja, viele europäische Länder haben beim Sex sog. Altersabstandsklauseln in ihren Gesetzen. Darunter auch Österreich und die Schweiz.

D.h., es gibt das Alter der Sexualmündigkeit (ab dem man selbst bestimmt, ob und mit wem, egal wie alt, sofern nur sexualmündig - vorher können es die Eltern verbieten oder fördern: ihre Entscheidung), und Sexualmündige dürfen keinen Sex mit Sexualunmündigen haben ("Schutzalter").

Eine Toleranzklausel erlaubt das dann dennoch, sofern eben der jeweilige max. Altersabstand eingehalten wird.

Deutschland hingegen hat so eine offizielle Klausel leider nicht. Hier ist die Grenze von 14 strikt. Allerdings wird üblicherweise bei geringem Altersabstand das Problem inoffiziell gelöst, indem ein Verfahren ggf. eingestellt wird.

Fazit: In D darf eine 13-Jährige mit einem 16-Jährigen Sex haben, aber er nicht mit ihr. In z.B. A & CH dürfte auch er.

PS:

wenn zum Beispiel zwei 13 jährige Sex miteinander haben, passiert ihnen nichts, da sie beide nicht strafmündig sind.

Das gilt für U12/U13 in Österreich. In Deutschland und Schweiz hingegen darf man in jedem Alter Sex haben.

Ab 16 gibt´s dann neue Regeln, ab 18 dann noch andere, bla bla, kennt man ja.

Schön wäre es, wenn man die kennen würde.

Grundsätzlich gilt in D die 14er-Grenze. D.h., 14 & 14 ist legal, 44 & 14 ebenfalls.

Anonym2buch 
Fragesteller
 04.04.2020, 04:32

Eine 13 jährige darf Sex mit ihm haben, aber er nicht mit ihr? & wie funktioniert das?

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Libertinaerer  04.04.2020, 04:44
@Anonym2buch
Eine 13 jährige darf Sex mit ihm haben, aber er nicht mit ihr? & wie funktioniert das?

Sie tut nichts verbotenes, und kann für den Sex auch nicht bestraft werden.

Er hingegen tut etwas verbotenes, und dafür kann er bestraft werden.

Das kann man sogar noch steigern, indem sie z.B. schwindelt, sie wäre bereits 14. Dann wird niemand bestraft, weil sie nichts verbotenes getan hat, und er nicht wusste, dass er etwas verbotenes tut (§ 16 StGB "Tatbestandsirrtum").

Das Gesetz soll Jüngere vor Älteren schützen, nicht Ältere vor Jüngeren. ;)

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Libertinaerer  04.04.2020, 05:19
@Libertinaerer

Korrektur/Ergänzung.

Sie tut nichts verbotenes, und kann für den Sex auch nicht bestraft werden.

Genauer. "Bestraft" werden kann eine 13-jährige natürlich sowieso nicht. Gleichwohl ist man ab 7 für seine Taten grundsätzlich rechtlich selbst verantwortlich - und kann (und wird) sich ggf. dafür vor Gericht verantworten müssen.

Aber, wie gesagt, die 13-jährige selbst täte hier nichts illegales.

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thetee99  04.04.2020, 04:37
In Deutschland und Schweiz hingegen darf man in jedem Alter Sex haben.

Generell kann man immer argumentieren: "wo kein Kläger, da kein Richter". Daher wohl auch der berühmt-berüchtigte Spruch "aber du darfst es nicht deinen Eltern sagen..."

U14 jährige sind einfach noch nicht strafmündig, von daher wird höchstens über ein Familiengericht in die elterliche Erziehung eingegriffen und korrigiert.

Grundsätzlich gilt in D die 14er-Grenze. D.h., 14 & 14 ist legal, 44 & 14 ebenfalls.

Eben nicht.

Die Regelung mit einem Altersunterschied von 2 - 3 Jahren hat ausschließlich dahingehend Einfluss, ob ein Gericht hier von dem Tatbestand des sexuellen Missbrauchs ausgeht, oder nicht.

Ansonsten ist richtig das man ab 14 legal, selbstbestimmten GV haben darf, auch wenn die Eltern das bspw. unterbinden möchten.

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Libertinaerer  04.04.2020, 05:10
@thetee99
Generell kann man immer argumentieren: "wo kein Kläger, da kein Richter".

Das ist hier aber nicht gegeben!

Einvernehmlicher Sex zw. Sexualunmündigen ist sowohl in D wie auch in CH schlicht legal (in CH nur bei max. 3 Jahren Altersabstand).

Daher wohl auch der berühmt-berüchtigte Spruch "aber du darfst es nicht deinen Eltern sagen..."

In Deutschland dürfen die Eltern den Sex ihrer Kinder sogar ausdrücklich fördern (§ 180 StGB): https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-94962249

Das "nicht sagen" ist also bei Kindern nur "notwendig", wenn es sexuell verpeilte Eltern sind, die das verbieten würden. Was sie aber, s.o., nicht müssen - und, s. sexualpädagogische Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums, auch nicht sollten.

von daher wird höchstens über ein Familiengericht in die elterliche Erziehung eingegriffen und korrigiert.

Und genau das geschieht eben nicht. Und darf auch nicht.

Das geschieht "nur" bei "sexuellen Übergriffen" ("sexuellen Missbrauch" gibt es offiziell unter Kindern nicht): "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Eben nicht.

Doch, genau so. 8-)

Die Regelung mit einem Altersunterschied von 2 - 3 Jahren

Wovon redest Du?

Deutschland hat keine Regelung mit einem "Altersunterschied", Österreich hat eine von 3-4 Jahren, und die Schweiz hat 3 Jahre Altersunterschied.

Ansonsten ist richtig das man ab 14 legal, selbstbestimmten GV haben darf, auch wenn die Eltern das bspw. unterbinden möchten

... selbst wenn der Wunschpartner der 14-jährigen dann z.B. 44 ist: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

PS: Wäre es zuviel verlangt, dass Du dich bei einem zugegeben nicht ganz einfach zu verstehenden Thema gründlich informierst bevor Du dich dazu äußerst? Danke im Voraus!

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thetee99  04.04.2020, 06:47
@Libertinaerer
Wäre es zuviel verlangt, dass Du dich bei einem zugegeben nicht ganz einfach zu verstehenden Thema gründlich informierst  bevor Du dich dazu äußerst? Danke im Voraus!

Oder den Unterschied zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt richtig einschätzen?

In deinen eigenen Links heißt es dazu:

Praxisbezogen ist dies aber aufgrund der hierzulande gegebenen Aufklärung ein eher theoretischer Tatbestand, zumal es eines vom Täter vorsätzlichen Ausnutzens und eines gesondert von den Eltern des Jugendlichen zu stellenden Strafantrages bedarf, so dass eine Strafverfolgung eher selten ist - letztlich wohl auch deshalb, weil Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen. Im Jahr 2003 gab es bundesweit nur 73 Verurteilungen.
https://www.123recht.de/Schutzalter-Altersgrenzen-fuer-den-Beischlaf-__a141848.html

Also wenn Strafanträge gestellt werden, gibt es sogar Verurteilungen... aber das wird im weiteren relativiert da Sex mit Minderjährigen hier als progressiv und modern dargestellt wird...

Übrigens ist die letzte Information schon mal grundlegend Falsch, den es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.

Eben nicht.
- Doch, genau so. 8-)

Offensichtlich doch nicht xD

Im Verlinkten Gerichtsurteil 9 UF 132/15 OLG Oranienburg von 2016 lässt sich darüber hinaus auf ein völlig zerüttetes Elternhaus schließen, welche eine Zwangseinweisung und ein Kontaktverbot für ihr Kind erwirkt hatten.

Letztlich dient das Familiengericht auch dazu, die Interessen des Kindes ggü. ihren Eltern zu schützen und bei diesen Verhältnissen ist eine Beziehung mit ihrem 30 Jahre älteren Onkel wohl eher ihr kleineres Problem.

Wenn es bei deinen Ausführungen darum gehen soll, dass es die gesetzliche Legitimation geben kann, dann stimmt das (unter Vorbehalt, bspw. Abhängigkeitsverhältnisse, etc.). Ob es deswegen richtig ist, nur weil es nicht als Offizialdelikt verfolgt wird, steht evtl. auf einem anderen Blatt.

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Libertinaerer  04.04.2020, 09:00
@thetee99
Oder den Unterschied zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt richtig einschätzen?
  1. Nein.
  2. ICH "schätze" auch da alles korrekt "ein".
  3. Es ist ermüdend mit Leuten zu "diskutieren", die offensichtlich schon bereits relativ einfache Erklärtexte nicht verstehen können - oder höchstwahrscheinlich besser: nicht verstehen wollen.
Also wenn Strafanträge gestellt werden, gibt es sogar Verurteilungen...

Nicht weil es zum Sex kam. Der ist immer noch grundsätzlich legal.

Sondern nur wenn dabei der unter 16-jährigen Person die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt (von deren Vorhandensein man ab 14 ausgeht) UND das dann auch noch ausgenutzt wird (was keineswegs zwingend ist).

Beachte: "Praxisbezogen ist dies aber aufgrund der hierzulande gegebenen Aufklärung ein eher theoretischer Tatbestand, zumal es eines vom Täter vorsätzlichen Ausnutzens (...) bedarf". Beides ist praktisch unwahrscheinlich, müsste aber dann auch noch gleichzeitig der Fall sein. Entsprechend haben selbst die verklemmtesten Eltern da herzlich wenig Aussicht auf Erfolg ...

Anders sieht es aus, wenn die Person noch keine 14 ist. Auch dann kann sie zwar bereits die Fähigkeit (nicht das Recht) zur sexuellen Selbstbestimmung haben, aber je jünger das Kind ist, desto unwahrscheinlicher ist es.

Entsprechend betrifft die weit überwiegende Mehrheit der Verurteilungen Fälle mit U14. Fälle mit 14/15-Jährigen haben hingegen nur "eine extrem randständige forensische Bedeutung" (insbesondere bei heterosexuellen Kontakten).

Aber DAS ist DEIN Problem des Nicht-verstehen-Wollens:

aber das wird im weiteren relativiert da Sex mit Minderjährigen hier als progressiv und modern dargestellt wird...

Dir passt offenbar nicht, wie Gesellschaft und Recht zur Sexualität Minderjähriger stehen. Nun, Jugendliche haben Rechte. Und diese Rechte bzw. die sexuelle Selbstbestimmung der Jugendlichen werden auch vor Leuten wie dir geschützt. Leb damit - wenn Du dich schon nicht fragst/verstehen kannst oder willst, warum das so ist ...

Übrigens ist die letzte Information schon mal grundlegend Falsch, den es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.

Was hat denn jetzt der § 176 StGB mit dem Thema zu tun? "44 & 14" fällt nicht darunter, "13 & 13" ebenfalls nicht.

Offensichtlich doch nicht xD

Nun, wer lesen kann, kann das ja selber tun. Man muss eigentlich kein Einstein sein um einen Satz wie "Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund ist] (...) grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“."

Und der Gerichtseschluss beschäftigt sich ja nicht nur mit dem konkreten Fall (den diesbezügl. Teil hast Du allerdings wohl nicht wirklich verstanden), sondern führt die Rechtslage und Gründe auch ganz allgemein aus (was von dir wohl geflissentlich überlesen wurde).

Wenn es bei deinen Ausführungen darum gehen soll, dass es die gesetzliche Legitimation geben kann, dann stimmt das

Die "kann" es nicht "geben", die existiert. Ausnahmen bestätigen die Regel, bleiben aber die Ausnahme, und sind nicht die Regal.

Zumal bei den Ausnahmen neben dem an sich legalen Sex eben, ich wiederhole mich, immer noch etwas an zusätzlicher Bedingung hinzugekommen sein muss, was man auch vermeiden könnte - und wohl üblicherweise auch nicht ansatzweise auf die Idee käme, es überhaupt zu tun (Zwangslage, Ausnutzung, Sex gegen Geld - nicht nur in meinem Sexualleben spielen dies Begriffe jedenfalls keine Bedeutung - egal wie alt wer auch immer war oder ist oder sein wird).

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thetee99  04.04.2020, 16:09
@Libertinaerer
Aber DAS ist DEIN Problem des Nicht-verstehen-Wollens

Das wird so sein.

Je mehr man sich mit Quellen und der tatsächlichen, nüchternen Rechtslage darüber informiert, muss man sich wohl mit dem Paradigma anfreunden, dass Sex ab 14 (bedingt) mit egal welchem Alter in Ordnung ist, bzw. strafrechtlich nicht verfolgt wird.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres wird eine Person eben bedingt strafmündig, religionsmündig, etc. Salopp gesagt endet mit 14 die Kindheit in DE.

Wie schon gesagt wurde, die rechtliche Legitimität macht es weder zu gängigen Praxis, noch salonfähig. Unabhängig das eine 44-jährige und 14-jährige Person keine Strafverfolgung (ohne Antrag) zu befürchten haben, befinden sich beide Menschen in einer völlig unterschiedlichen Lebensrealität.

Das zu kritisieren mag jemand der womöglich libertär ausgerichtet ist als konservativ anzusehen, aber dagegen hat die Vorstellung einer Beziehung zwischen 14 und 44 jährigen Personen auch etwas sehr konservativ-mittelalterliches ;)

Jedem das seine.

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Libertinaerer  04.04.2020, 16:48
@thetee99

Da stimme ich dir dann doch mal zu. :-)

Allerdings:

Wie schon gesagt wurde, die rechtliche Legitimität macht es weder zu gängigen Praxis, noch salonfähig.

Als "salonfähig" muss man die Beziehung einer 14-Jährigen zu ihrem 46-jährigen (mit der Schwester ihrer Mutter verheirateten) Onkel nun nicht gerade sehen. Es reicht ja auch vollkommen, den Willen der jungen Frau zu respektieren.

Das fordert das Gesetz, und ich sehe da eigentlich auch sonst keinen Grund, gegen den Willen eines Menschen zu agieren.

Allerdings ist ein so großer Altersunterschied und eine solche familiäre Situation ja durchaus eher extrem.

Dass aber jugendliche und jüngere Erwachsene zueinanderfinden, das wiederum ist tatsächlich heutzutage "gängige Praxis" und auch absolut "salonfähig".

Generell sind es nämlich eher besonders konservative Menschen, die damit ein "Problem" haben. Man denke nur an den 40-jährigen CDU-Landeschef (und designierten Spitzenkandidaten) und seine 16-Jährige Freundin: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schleswig-holstein-cdu-chef-tritt-nach-affaere-mit-minderjaehriger-zurueck-a-780193.html

Ihre Eltern hatten damit kein Problem, Teile der potenziellen CDU-Wählerschaft aber bestimmt. Bei allen anderen etablierten Parteien hätte das wohl nicht für Aufregung gesorgt ...
... sowohl "die Gesellschaft", als auch die CDU als Ganzes sind diesbezügl. halt liberaler geworden.

Diesem Umstand hat die CDU ja auch zu verdanken, dass erstmals eine erwähnenswert große Partei rechts von ihr entstehen konnte.

Dem Fachbuch "Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen" kann man jedenfalls u.a. entnehmen, dass der § 182 StGB im Widerspruch zur heutigen Entwicklung und Lebensrealität eines Großteils der Jugendlichen steht.

Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige führt. Und von diesen Anzeigen führt dann fast nichts zu einer Verurteilung.

Selbst in wirklich allerextremsten, widerwärtigsten Fällen können sich Staatsanwaltschaften ggf. nur zu einem Strafbefehl durchringen, in der Hoffnung, dass der Beschuldigte ihn akzeptiert.

Das "Risiko" eines Freispruchs ist selbst in solchen Fällen - und ich spare mir hier unschöne Details - einfach zu groß.

Aber es ist halt auch nicht sinnvoll, all die vielen unproblematischen, als positiv empfundenen Fälle bzw. die Selbstbestimmung zu verbieten, nur weil es in Einzelfällen auch mal schlecht läuft - so schlimm das dann für das Opfer auch ist.

Diesen Spagat muss der freiheitliche Rechtsstaat, in diesem wie in vielen anderen Bereichen, halt aushalten ...

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Tja, über was man sich so alles den Kopf zerbrechen kann......

Bild zum Beitrag

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/

Diese Regelungen nach Jugendschutzgesetz dienen dazu, im Allgemeinen die "Kindheit" als etwas schützenswertes in unserer Gesellschaft zu definieren. Der Staat hat in dieser Funktion also eine klare Fürsorgepflicht und es soll Minderjährige oder junge Heranwachsende auch davor schützen, sich in jede Form von Abhängigkeit zu begeben (emotional, finanziell, etc.) und die Chance garantieren sich körperlich und seelisch normal zu entwickeln.

Generell hat es immer einen absurden Beigeschmack das es wohl Menschen gibt, die hier tatsächlich anfangen zu rechnen...?

 - (Schule, Liebe, Liebe und Beziehung)
Anonym2buch 
Fragesteller
 03.04.2020, 22:17

Und was hat das mit dieser Seite auf sich, die in der Ergänzung meiner Frage steht? Das mit der Tabelle weiß ich ja, aber ich habe das neulich gelesen & war so verwundert, ob das vielleicht stimmen könnte.

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Libertinaerer  04.04.2020, 04:07

Die Webseite hat so einige Fehler. Angefangen mit dem Umstand, dass das Jugendschutzgesetz damit nichts zu tun hat, und endend mit der fehlerhaften Tabelle.

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thetee99  04.04.2020, 04:22
@Libertinaerer

Es stimmt dass das JuSchG keine explizit erwähnten Gesetze dazu enthält. Es ist aber die Grundlage für die Definition der schützenswerten Jugend/Kindheit und die in bspw. § 174 StGB formulierten Straftat von sexuellem Missbrauch geht auf die im JuSchG definierten Abgrenzung zwischen Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendliche (bis 18 Jahre) ein. So auch beschrieben unter dem Link.

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Libertinaerer  04.04.2020, 04:34
@thetee99
So auch beschrieben unter dem Link.

Was genau hast Du denn an "Die Webseite hat so einige Fehler" nicht verstanden?

  1. Das JuSchG hat damit nichts zu tun (das war früher auf der Webseite noch falscher als heute dargestellt - deswegen auch der unsinnige URL, man war zwar zur gröbsten - aber leider nicht vollständugen - Fehlerkorrektur in der Lage, den unsinnigen URL zu ändern überstieg aber offensichtlich die Fähigkeiten der Seitenbetreiber).
  2. Jedes Gesetzbuch hat seine eigenen Altersdefinitionen. Auch was "Jugendlicher" bzw. "Kind" betrifft.
  3. Vergiss einfach diese katastrophale Webseite. Sie ist für Leichtgläubige fatal, die alles mögliche glauben, nur weil es jemand "im Internet" geschrieben hat.
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HugoGuth  09.04.2020, 20:38

Der Richter rechnet da schon! Meinst du denn, die Eltern eines 15-j. Schweizermadels wollen im Ernst, dass der 19-j. Freund ihrer Tochter den Test seines Lebens als vorbestrafter "Kinderschänder" verbringen muss?

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Ich weiß die Situation bei euch in Deutschland nicht (ihr habt ja mittlerweile recht merkwürdige, ideologisch beeinflusste Gesetzeslagen). In Österreich ist es so, geltende Rechtslage! : Wenn der eine 12 oder älter ist, der andere nicht mehr als 4 Jahre älter als der erstere ist, ist Sex zwischen den beiden straffrei.

Siehe 206 - 208a ÖStGB.

Jetzt sollte man sich nur mal an der Lebensrealität orientieren. Ein 17-jähriger Junge hat mit seiner 13 Jahre alten Freundin Sex. Ja soll der bestraft werden, wenn beide es wollen und das ganz "normal" abläuft? Ich denke doch nicht.

Anonym2buch 
Fragesteller
 03.04.2020, 22:18

In Deutschland würdest du 6 Monate - 10 Jahre bekommen. xD

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garrett3000  03.04.2020, 22:22
@Anonym2buch

Hab ich gehört, Irrsinn, sorry. Auch Situationen, bei denen einer gezwungen wird, sind bei uns natürlich strafrechtlich geregelt. Aber rein aus der Hinsicht, das Leben von unter 18Jährigen zu erschweren ist das doch der reine Blödsinn.

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garrett3000  03.04.2020, 22:28
@Anonym2buch

Ja klar, sag ja nur. Auch diese ständigen Änderungen der Rechtslage. Es dient der Sicherheit der Menschen, wenn sie die aktuelle Rechtslage kennen. Dann kann man sich auch daran orientieren. Wenn sich einer unsicher ist, soll er wissen, was offiziell Sache ist. Eine andauernde Reform der Regeln ist nicht sinnvoll

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Libertinaerer  04.04.2020, 03:58
@Anonym2buch
In Deutschland würdest du 6 Monate - 10 Jahre bekommen. xD

Nein, in keinster Weise.

Der im StGB stehende Strafrahmen betrifft ausschließlich Erwachsene, nicht aber Jugendliche.

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Nein, so eine Regel gibt es nicht. Sex ist ab 14.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist hier definiert:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

Daraus solltest du alle Antworten ziehen können, die du benötigst. Falls du Fragen hast, frag ruhig weiter.

Anonym2buch 
Fragesteller
 03.04.2020, 22:14

Und was ist mit der Seite? (Ergänzung in meiner Frage)

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Dsingis  03.04.2020, 22:48
@Anonym2buch

Ich sehe auf dieser Seite keine Quellenangaben, keine Verweise auf irgendwelche konkreten Gesetze, nur die Behauptung es wäre so.
Was ich dir verlinkt habe sind die offiziellen geltenden Gesetze im Strafgesetzbuch. Was dort steht gilt, nicht was irgendwer im Internet behauptet.

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Dsingis  03.04.2020, 23:02
@Dsingis

kleiner Nachtrag: Der link hat die endung .at
Das bedeutet das ist aus Österreich und hat für Deutschland keine bedeutung.

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Libertinaerer  04.04.2020, 03:54
Daraus solltest du alle Antworten ziehen können, die du benötigst.

Gesetzestexte sind von Fachleuten für Fachleute. Für Rechtslaien empfehlen sich daher DRINGEND kommentierte Gesetzesausgaben.

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Ja, so eine Regel gibt es wirklich.

Die Regel gibt es schon, allerdings nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz und einigen anderen Ländern (z.B. Russland).