Stimmt das (Schutzalter)?
"Sexuelle Handlungen mit Geschlechtsverkehr sind ab 14 Jahren erlaubt, wenn alle Beteiligten mit der Handlung einverstanden sind. Und auch dann, wenn du oder dein:e Freund:in 13 Jahre alt und die andere Person nicht mehr als bis zu 3 Jahre älter."
https://www.jugendservice.at/leben/liebe-sexualitaet/sex-was-ist-erlaubt
"Rein rechtlich ist es so, dass du ab 13 Jahren mit jemandem Geschlechtsverkehr haben darfst. Das Gesetz meint damit Sex, bei dem die Vagina oder der After einen Penis oder auch einen Finger aufnimmt. Allerdings darf der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre sein. Also im Klartext: Wenn du 13 bist, darf derjenige*diejenige, mit dem*der du Sex hast, nicht älter als 16 sein. Sonst würde sich der*die Ältere strafbar machen. Ab dem Alter von 14 gibt es diese Altersregelung nicht mehr. Also darf eine 14-jährige Person, auch mit jemandem über 18 Geschlechtsverkehr haben, wenn beide das möchten."
https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/intimes/das-erste-mal-der-richtige-zeitpunkt
P.S. Ich meine jetzt eher "Und auch dann, wenn du oder dein:e Freund:in 13 Jahre alt und die andere Person nicht mehr als bis zu 3 Jahre älter." und "Wenn du 13 bist, darf derjenige*diejenige, mit dem*der du Sex hast, nicht älter als 16 sein.".
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1 Antwort
Die Quellen (und Gesetze) passen zu Österreich.
In Deutschland ist der 14. Geburtstag eine „harte“ Grenze! Zwar KANN ein Richter bei einvernehmlichem Sex und geringem Altersunterschied auf eine Verurteilung verzichten - es MUSS aber nicht. Daher kann es auch ins Auge gehen, wenn u14/ab14 miteinander Sex haben…
Unter-14-jährige dürfen auch in Deutschland legal Sex haben - solange sie dabei unter sich bleiben!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Auch bei unter 14-jährigen kann der Staat bereits eingreifen. In der Berliner Charité werden schon 13-jährige "Nachwuchspädos" zwangstherapiert.