Darf man nackt fahhrad fahren..

20 Antworten

Man darf eigentlich überall nackt sein, denn es gibt kein Gesetz, welches es verbietet. Es wäre also keine Straftat. Es kannn aber als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld belegt werden. Das Risiko, dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird, steigt mit der Öffentlichkeit des Nacktseins und ist in der Stadt besonders hoch. In der freien Natur regt sich heutzutage kaum noch jemand über Nackte auf. In der Sommersaison treffen sich ständig irgendwo Nacktfans zu Nacktwanderungen und Radtouren. Wenn es kälter ist kann man sich z.B. zum nackt Kegeln treffen. Wenn du an so etwas mal teilnehmen möchtest, dann empfehle ich dir die Seite fkk-freun.de. Dort verabreden sich die Nackten zu ihren Treffen.

Bitte glaube nicht alles, was hier geschrieben wird. Erregung öffentlichen Ärgernisses ist es nur dann, wenn öffentlich eine sexuelle Handlung vorgenommen wird. Ein Bußgeld wird bei Nacktheit in der freien Natur, wo nicht so viele Menschen rumlaufen, auch selten angeordnet. Ich gehe regelmäßig nackt in die Natur, hatte auch schon kontakt mit der Polizei, musste aber noch nie ein Bußgeld zahlen. Also wünsche ich dir mal viel Spaß beim Nacktsein in der Natur.


greif61  06.12.2016, 01:52

Kann das nur voll bestätigen  ich wandere und radler schon viele Jahre nackt und wurde auch schon öfter von der Polizei angehalten aber ich mußte mich nie anziehen und auch keine Strafe zahlen.  Sie wollen nur darauf hinweisen das man sich nicht gerade im Stadtzentrum nackt bewegt

Erregung öffentlichen Ärgernisses heißt das in Deutschland und ist damit strafbar.


lukasHH  15.11.2011, 11:04

Hallo, hast Du den §118 gelesen? Es ist nicht Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nur in Ausnahmefällen, wenn man sowas z.B. in einer Fußgängerzone macht. Und dann ist es eine Ordnungswidrigkeit und NICHT strafbar.

Und wenn Gott gewollt hätte, dass wir nackt wären, dann wären wir doch so geboren, oder nicht? ;-)

Grüße, lukas

lukasHH  15.11.2011, 11:13
@ursula39

Hast Du schonmal was von Ironie gehört? Hab doch extra ;-) hin gemalt.

Das ist es ja gerade, worüber die Textilfetischisten und Moralapostel mal nachdenken sollen. Nacktheit ist ein natürlicher Zustand. Und weil es ein Zustand ist und keine Handlung greift auch der Paragraph mit dem öffentlichen Ärgerniss nicht, der bezieht sich nämlich nur auf Handlungen. Diese ist hier das Radfhren und das ist nicht verboten.

Grüße, lukas

Humpelschtilz  15.11.2011, 13:04
@lukasHH

@lukas Das sind alles Paradiesvertriebene die so denken müssen. Wir wo wir noch drin sind können dis ewig locker sehn!!

Whitesatin  15.11.2011, 11:02

Nur wenn es auch jemand zur Anzeige bringt.

Tja, wo kein Kläger da kein Richter.

Sobald sich jemand gestört fühlt, wirst du wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses belangt.

Hallo, warum sollte man das nicht dürfen. Im §118 der hier gerne gezogen wird steht:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Da Nacktheit ein Zustand und keine Handlung ist, greift dieser Paragraph nur im Ausnahmefall. Wenn man z.B. bewußt provoziert, im Wald oder auf Spazierwegen kann Dir keiner was. In Wassernähe ist FKK in Deutschland ohnehin toleriert. Eine Polizeistreife wird allenfalls Deine Personalien haben wollen, falls Du doch auf die Idee kommst mit sexuellen Handlungen jemanden zu belästigen. Radfahren ist nicht verboten.

Grüße, lukas


HarryHirsch4711  15.11.2011, 14:16

Oder wenn jemand es bei der Polizei zur Anzeige bringt.

Um das Zusammenleben von Nackten und Textilen zu vereinfachen, würde ich nackt nur in weniger belebten Gebieten fahren. Dort wird es nach vielen Berichten eher toleriert.

Durch die Innenstadt wird sich sicherlich ein freundlicher Mitbürger finden, der die Anzeige erstattet.

Der Freiburger Nacktjogger wurde nach §118 verurteilt. http://www.recht-find.de/118_owig.htm

Klar in ausgewiesenen FKK Zonen gibt es kein Problem, aber nicht jeder möchte in einen Verein eintreten.

Mixia  19.11.2011, 17:10
@HarryHirsch4711

Auch wenn es jemand zur Anzeige bringt, muss er nachweisen, dass er durch die Nacktheit belästigt wurde. Das gar nicht so einfach.

Humpelschtilz  15.11.2011, 13:14

also immer Personalien in nen Brunstbeutelchen umhängen haben!

Ich fasse zusammen: Sandalen, Helm, Feigenblatt, Brunstbeutel, geschenkt gekriegte halbe Uniformjacke un Sonnencreme.

Is dis denn eingtlich noch nackt???

Also, um hier mal wenigstens ewas Klarheit reinzu bringen: Nackt radeln ist nicht verboten, solange man und Frau sich nicht in einer Stadt oder auf öffentlichen Straßen bewegt. Nacktradeln KANN mit einem Bußgeld nach §118 OwiG belegt werden (Belästigung der Allgemeinheit). Dann würde dies als Odnungswidrigkeit zählen (ähnlich Übefahren einer roten Ampel- obwohl ein Nacktradler wohl ein bedeutend geringeres Gefahrenpotenzial darstellt als wenn ich mich und Andere in Gefahr bringe)

Erregung öffentl. Ägernis nach §183 StgB ist es definitiv nicht, da eine sexuelle Handlung fehlt, dann wäre es eine Straftat (zu Recht).

Nacktradeln in freier Natur ist nicht verboten, wenn man und Frau sich völlig normal verhält. Meidet Ortschaften, öffentl. Straßen, Plätze und Einrichtungen. Entlegene Wald- und Feldwege sind optimal. Wer anfangs och zuviel Scham hat, kann sich ein Handtuch quer über dn Lenker legen, sodass Entgegen kommende es gar nicht geistrieren, dass Du nackt bis.

Die Menschen reagieren regional sehr unerschiedlich auf Nacktheit außerhalb von FKK- Plätzen. In Bayern gibts paar Ecken, wo die Menschen meinen: wenn sich etwas in deerN Augen nicht gehört, muss es automatisch verboten sein und rufen die Bullen, die aber meistens abwinken- die aben ichtigeres zu tun.

Probierts einfach mal. Schaut selbst: www.Nacktradeln.de

Jedes Jahr findet der Weltnacktradltag statt sowie im Sommerhalbjahr überall in D Nackradltouren. Schließt Euch einer Gruppe an, lernt das angenehme Gefühl kennen, wenn derFahrtwind die feuchte Haut streichelt, keine feuchten Klamotten reiben, zwicken und stinken...

Gruß Siggi


Nudist  16.11.2011, 12:09

Du willst Klarheit bringen und schreibst sogleich im ersten Satz etwas Falsches. Nacktheit ist auch in der Stadt und auf öffentlichen Straßen NICHT verboten. Es ist generell NIRGENDS verboten, denn ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht. Siehe dazu auch meine andere Antwort bei diesem Thema.