Also, um hier mal wenigstens ewas Klarheit reinzu bringen:
Nackt radeln ist nicht verboten, solange man und Frau sich nicht in einer Stadt oder auf öffentlichen Straßen bewegt. Nacktradeln KANN mit einem Bußgeld nach §118 OwiG belegt werden (Belästigung der Allgemeinheit). Dann würde dies als Odnungswidrigkeit zählen (ähnlich Übefahren einer roten Ampel- obwohl ein Nacktradler wohl ein bedeutend geringeres Gefahrenpotenzial darstellt als wenn ich mich und Andere in Gefahr bringe)
Erregung öffentl. Ägernis nach §183 StgB ist es definitiv nicht, da eine sexuelle Handlung fehlt, dann wäre es eine Straftat (zu Recht).
Nacktradeln in freier Natur ist nicht verboten, wenn man und Frau sich völlig normal verhält. Meidet Ortschaften, öffentl. Straßen, Plätze und Einrichtungen. Entlegene Wald- und Feldwege sind optimal. Wer anfangs och zuviel Scham hat, kann sich ein Handtuch quer über dn Lenker legen, sodass Entgegen kommende es gar nicht geistrieren, dass Du nackt bis.
Die Menschen reagieren regional sehr unerschiedlich auf Nacktheit außerhalb von FKK- Plätzen. In Bayern gibts paar Ecken, wo die Menschen meinen: wenn sich etwas in deerN Augen nicht gehört, muss es automatisch verboten sein und rufen die Bullen, die aber meistens abwinken- die aben ichtigeres zu tun.
Probierts einfach mal. Schaut selbst: www.Nacktradeln.de
Jedes Jahr findet der Weltnacktradltag statt sowie im Sommerhalbjahr überall in D Nackradltouren. Schließt Euch einer Gruppe an, lernt das angenehme Gefühl kennen, wenn derFahrtwind die feuchte Haut streichelt, keine feuchten Klamotten reiben, zwicken und stinken...
Gruß Siggi