Blowjob gegen Geld?

Das Ergebnis basiert auf 49 Abstimmungen

Ist ok 53%
Nicht ok 37%
Was anderes 10%

16 Antworten

Was anderes

Ist eigentlich ok - im Grossen und Ganzen! Das einzige - es muss/sollte sich halt einvernehmlich abspielen! D.h. - wenn du oder dein Freund zu einer Nu**e gehen und ihr bezahlt dafür, ist das ok!

Obwohl...ich weiss jetzt gar nicht, ob du als Mann nicht auch (offiziell) volljährig,d.h. 18 Jahre alt sein musst!

Eines verstehe ich (auch männlich, 43 J. alt) aber nicht... Warum willst du BZW. dein Freund zu einer Professionellen gehen und Geld ausgeben?! Ich mein, einen Blow-Job bekommst du auch umsonst. Wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, und die Frau/das Mädel echt respektiert, auf sie hört und vielleicht auch auf ihre Bedürfnisse achtet, sollte das kein Problem sein! Ich habe damals vor ca. 25,30 Jahren eigentlich alle meine sexuellen Erfahrungen so gemacht. Ja,natürlich war ich aber auch mal bei einer Nu**e! Wollte mir auch einen bl**en lassen. Hatte zu der Zeit (Anfang 2000) auch keine Freundin - wäre zwar möglich gewesen, hatte aber davor immer Freundinnen BZW. Mädels, mit denen man Spass haben konnte und mal Bock auf was Unverbindliches (sozusagen). Und, ehrlich gesagt, ich denke BZW. dachte immer oder lange - jeder sollte wenigstens einmal zu einer Nu**e gehen!

Das war damals mein Beweggrund. Zudem zahlte ein guter Kumpel die Hälfte vom Blow-Job! Nach 15,20 min. meinte sie - 'Hat das überhaupt Sinn? Ich meine, kommst du? Weil, eigentlich sind wir über der Zeit und entweder legst du noch was drauf oder wir hören auf!' Naja, zum Glück hörte ich auf sie. Wäre nämlich echt nichts mehr geworden. Und ich hab für mich auch meine Konsequenzen gezogen BZW. ist mir einiges bewusst geworden!

Viel Spass trotzdem! :)

MfG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nicht ok

§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.

durch seine Vermittlung oder

2.

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Im Fall des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aktiver Spritzer und vollgespritzter
Nicht ok

Grundlegend habe ich da nichts gegen. Nur mit 17 Jahren ist das illegal. Du bezahlst damit jemanden für Prostitution. Das ist erst ab 18 legal, egal ob dein Gegenüber schon volljährig ist oder nicht. Ist sie über 18 machst du dich strafbar, weil du sie zu einer Straftat angestiftet hast. Gleiches passiert dir, wenn sie unter 18 ist, dann hast du aber zusätzlich das Problem, dass du auch für Anstiftung zur Prostitution einer Minderjährigen belangt werden kannst. Das ist noch viel schlimmer.

Mein Tipp für dich: schau dir mal ein paat Videos von Fabian Brendel auf YouTube an. Der erklärt schön einfach und verständlich, wie man mit einer Frau richtig flirtet, ohne sexistisch zu sein oder in Konzepte wie Alpha- und Beta-Männer zu verfallen.

Und wenn du schon ein Problem hast, Frauen kennen zu lernen, dann setz dich mal mit dem Konzept von RP (Roll Play) in MMORPGs auseinander. Das ist grundlegend mal überhaupt nichts Versautes und da stehen überraschend viele junge Frauen und Mädchen drauf. Ich finde das ist eine super Möglichkeit Damen kennen zu lernen, mut denen man sogar moch dss gleiche Interesse teilt. Du musst nur aufpassen, dass ihr auch die gleiche Fraktion wählt. Es gibt nichts Schlimmeres als den Altmeri-Bund.^^

Woher ich das weiß:Hobby
MacbookLibkoser  18.03.2023, 17:59

In Videospielen findet man keine ernstzunehmenden Partner, würde diesen Tipp als schwachsinnig bezeichnen.

Lieber Dating Apps wie Tinder und Co. zur Suche nach was lockerem…

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Nicht ok

Diejenige die das Geld annehmen würde würde sich (sofern sie volljährig ist) strafbar machen da Prostitution mit Minderjährigen verboten ist wenn einer der beiden volljährig ist.

Ist ok

Geht auch rein freundschaftlich.

junge1413  13.12.2023, 15:01

Für einen halben Euro ,3 mal ok?

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