Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

Hallo,

ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.

Nun zu den Fragen:

  1. Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
  2. Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
  3. Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?

Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'

Liebe Grüße

Oli

Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Kleingewerbe, Krankenkasse, Werkstudent, Wirtschaft und Finanzen
Bezahlter Feiertag für Werkstudenten? Gelten betriebliche Sonderzahlungen auch für Werkstudenten?

Hallo Zusammen,

ich habe 2 Fragen:

  1. Ich arbeite seit 15.2.18 als Werkstudent in einem produzierenden Betrieb. Bis auf den 15.2 und 16.2 habe ich regelmäßig von Montag bis Mittwoch meine 20h abgeleistet.(Mo+Di volle Tage, Mi halben). Die Tage habe ich anfangs mit meinem Chef abgesprochen. Vertraglich ist festgelegt, dass ich die 20 h in 3 Tagen abarbeite.

Da aber gestern (Ostermontag) Feiertag war konnte ich ja meine Stunden nicht ableisten. Nach Rücksprache mit einer meiner Meinung nach falsch liegenden Personaldame des Unternehmens wurde mir mitgeteilt, dass ich nur  dann Geld bekomme wenn ich auch arbeite....das steht ja auch shcließlich in meinem Vertrag?

Ist da nun richtig dass ich keinen Anspruch auf Bezahlung für den Feiertag habe und die vollen 20 h diese ´Woche noch leisten "muss"?

Falls doch, auf welchen Gesetzesparagraphen kann ich mich beziehen?

2.Im Intranet des Unternehmens habe ich gelesen, dass jeder Mitarbeiter für den guten Monatsabschluss März eine Sonderzahlung in Höhe von Summe x erhält.

Neue Mitarbeiter erhalten anteilig etwas, Teilzeitmitarbeiter auch.

Grundsätzlich bin ich ja auch ein normaler Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Nun meiner Frage, steht mir als Werkstudent da auch etwas zu?

Wenn ja lauf welchen Paragraphen kann ich mich bezieghen?

Ich komme mir etwas veräppelt vor...

Vielen Dank für eure sinnvollen und hilfreichen Tipps/antworten

Urlaub, Bezahlung, Recht, Werkstudent, Ausbildung und Studium
Kann man als Werkstudent mit einem Fernstudium arbeiten?

Hallo Gutefrage.net Community,

Ich verzweifle ein wenig. Undzwar geht es sich darum das ich irgendwie mein Fernstudium finanzieren muss, jedoch KEINE Zeit habe, aufgrund des Studiums, zum Vollzeit arbeiten. Dann habe ich mich mal schlau machen wollen über ein Engagement als Werkstudent. Aber ich lese jedesmal: „Als Werkstudent kannst du nicht arbeiten wenn du ein Fernstudium absolvierst etc.“ andere schreiben:„sobald dein Fernstudium in Vollzeit absolvierst bist du berechtigt etc.“

jetzt möchte ich ein bisschen Licht ins Dunkeln bringen.. und frage euch kann ich als Werkstudent arbeiten oder kann ich nicht? 🤷🏼‍♂️

Fakten

Wohnsitz: Berlin

Prüfungsort: Berlin

Hochschule: IST-Hochschule für Sport und Management

Sitz: Düsseldorf

Studiengang: Sportbusiness Management im Bachelor

Akkreditierung: Wissenschaftsrat, FIBAA, ZFU

Credit Points: 180

Eine Anmerkung noch dazu, mein Studium ist genauso Zeitauftreibend wie an einer Präsenz Uni. Genauso habe ich Präzensphasen an meiner Uni für Seminare. Auch meine Vorlesungen muss ich nachgehen, nur halt Online. Zudem ist auch der zeitliche Druck bis zur Klausur wie bei einer Präsenz Uni gleich. Und vor allem zahle ich monatlich für meinen Studiengang und nicht jedes Semester.

Also wieso kann ich nicht als Werkstudent arbeiten das wäre doch total Sinnfrei meiner Meinung.

Aufjedenfall vielen dank im vorraus für denjenigen der mir in dieser Angelegenheit hilft.

Beruf, Studium, Fernstudium, Werkstudent
Werkstudent - Gehaltsverhandlung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Gehaltsverhandlung bei einer Tätigkeit als Werkstudent.

Im Schnitt liegt der durchschnittliche Gehalt eines Bachelor Studenten bei etwa 12 € (Quelle Internet).

Eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sollte jedoch Vorteile mit sich bringen. Da ich demnächst gerne studieren möchte und meine Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit der Gesamtnote Gut ( Schnitt: 1,9) beenden werde, sollte ich doch mit etwas Verhandlungsgeschick einen ordentlichen Studenlohn vereinbaren können.

Der durchschnittliche Studenlohn eines Berufsanfängers( Steuerfachangestellter/in) liegt bei etwa 14€.

Meine Argumente:

1.) Durch meinen Studentenstatus koste ich dem Arbeitgeber weniger, da er keine Beiträge zur Krankenversicherung,Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abführen muss. (Studentenversicherung)

2.) Ich befinde mich in einem Studium und möchte mich in Steuerwesen profilieren. D.h. ich kann meine bisherigen Kenntnisse aus meiner Ausbildung mit dem Theoriewissen, welches ich mir an der FH aneignen werde, im Laufe der Zeit kombinieren und steigere dementsprechend meinen marktwert.

Ist eurer Meinung nach, ein Studenlohn von 16-18 € verhandelbar oder ist diese Messlatte etwas zu hoch angesetzt, wenn ich mich bspw. bei einer Steuerberatung/Lohnsteuerhilfeverein/Wirtschaftsprüfung bewerbe ?

Was denkt ihr?

Schule, Gehalt, Personalwesen, Gehaltsverhandlung, Studentenjob, Werkstudent, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Teilzeit (im öffentlichen Dienst) + Vollzeitstudium - Erfahrungen?

Hallo zusammen, ich wollte hier nur mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation war/ist und mir den ein oder anderen Tipp geben kann, oder einfach eure persönliche Meinung dazu.

Kurz zu mir - bin Ende 20 und hab vor zwei Jahren meine IT Ausbildung abgeschlossen. Bin seitdem im öffentlichen Dienst als so eine Art Software-Entwickler/Consultant tätig. Ich bin mit meiner Stelle nicht so zufrieden, es ist recht langweilig und nicht sehr anspruchsvoll, jedoch ist ein unbefristeter Vertrag im öffentlichen Dienst Gold wert, wird mir so zumindest gesagt...

Jedenfalls hatte ich immer den Wunsch zu studieren und einen Bachelor und ggf. Master zu machen und würde das gerne demnächst in Angriff nehmen, da ich ja auch nicht jünger werde. Fernstudium oder Abendschule sind keine Optionen, soll schon richtiges Vollzeitstudium an der Uni sein.

Zuerst war meine Überlegung mir eine Werkstudenten zu suchen, bei meinem Arbeitgeber oder auch woanders...

...nun hab ich aber gehört und gelesen, dass man im öffentlichen Dienst (TVöD) Anspruch darauf hat, 5 Jahre lang seine Stunden zu reduzieren, also von Vollzeit auf Teilzeit (50-60%). Da kam ich ins Grübeln:

Auf meiner aktuellen Stelle mit der EG9b komme ich bei Teilzeit (ca. 20 Stunden) auf ca. 1400 netto im Monat und habe eine sichere unbefristete Stelle in der Tasche. Ich hab gehört als Werkstudent muss man mit weniger rechnen und mit den 1400 netto müsste ich meinen Lebensstandard kaum senken. Dadurch, dass meine Arbeit relativ anspruchslos ist, kann ich ja auch mehr Zeit ins Studium investieren. Somit macht dieser Weg mehr Sinn als sich woanders nach einer Werkstudentenstelle umzuschauen für etwas "spannenderes", denke ich mir.

Gibt es in meinem Plan etwas, was ich nicht bedacht habe? Danke =)

Studium, Informatik, Öffentlicher Dienst, Teilzeit, TVöD, Werkstudent, Werkstudentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Als Student einen Monat mehr als 80 Stunden arbeiten?

Moin zusammen,

ich werde im Internet leider nicht ganz schlüssig.

momentan übe ich als Student einen Aushilfsjob auf 450€ Basis aus (kein Werkstudententarif). Ab September arbeite ich für 4 Monate an meiner Hochschule und für den Monat September bin ich mit einer weiteren Tätigkeit nochmal an meiner Hochschule beschäftigt.

ich wohne derzeit in einem Studentenwohnheim.

Bei mir schneiden sich im September also die 3 Jobs. die Summe der Monatsstunden beträgt dann etwa 93h.

ich habe gelesen, dass man als “Werkstudent” nur 80 Stunden im Monat arbeiten darf. Außerdem habe ich von der 26-Wochen-Regel erfahren. Soweit ich es verstanden habe.

  1. wäre es für mich also kein Problem wenn ich für die 4 Wochen im September monatlich 23,33h arbeite, weil ich laut der 26-Wochen-Regel bis zu 26 Wochen pro Zeitjahr mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten darf??
  2. im Internet reden alle von Werkstudenten für die “26-Wochen-Regel”. Ich bin kein Werkstudent. Gilt die Regel für mich trotzdem? Bin ich aus der Sache raus?
  3. verliere ich für diesen einen Monat meinen Studentenstatus?
  4. muss ich meiner Krankenversicherung bescheidgeben?
  5. Falls ich nicht mehr als ordentlicher Studierender zähle, muss ich meinem Platz im Studentenwohnheim adieu sagen?

ich bin gerade wirklich am verzweifeln. Als ich die Jobs an meiner Hochschule unterschrieben habe, habe ich nicht daran gedacht, dass ich die Grenze überschreiten werde.

vielen Dank für jede Antwort!!

Grüße

Krankenkasse, Sozialversicherung, Student, Studentenjob, aushilfsjob, Studentenwohnheim, Werkstudent