Tätigkeit falsch angemeldet. Rückgängig?

2 Antworten

der Arbeitgeber hat vielleicht aus deiner Sicht die falsche "Wahl" getroffen, aber rein rechtlich ist die Einstufung als Werkstudent korrekt. das kann man nicht einfach mal so machen, wie man das gerne hätte. dafür gibt es bestimmte Vorgaben. und die sehe ich hier als erfüllt.

die Entscheidung ob Werkstudent oder Minijobber muss bereits im Vorfeld anhand der Gesetzeslage getroffen werden. für den Arbeitgeber ist die Werkstudentenregelung zudem die günstigste Variante. idR arbeiten die Arbeitgeber bei der Prüfung der Einstufung eng mit den Krankenkassen zusammen. hierzu wird eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung anhand der Vorgaben aus dem SGB erstellt.

da du allerdings keine Angaben zu Arbeitsstunden und Einkommen gemacht hast, lässt sich eine genaue Erklärung nicht abgeben.

Er hatte mir mündlich zugesagt, dass er alle Stunden, die ich über 450
Euro in einem Monat verdienen werde, auf die nächsten Monate verteilt.

Das sollte er besser nicht tun... Solche Modelle, bei denen Arbeitsentgelt über 450 Euro in spätere Monate "geschoben" wird, sind nicht zulässig und führen regelmäßig zu Nachforderungen im Rahmen von Betriebsprüfungen. So, wie er es gemacht hat, ist es korrekt.