Midijob? Krankheitfall?
Mein Arbeitgeber möchte mich von teilzeit in die gleitzone versetzen..d.h. ich darf zwischen 450 und 850 euro verdienen..
Was mir bis jetzt keiner erklären konnte:
1: Was passiert in einem Krankheitsfall? Bzw ich bin eine Woche krank, bekomme ich die woche krank bezahlt wie ich eigentlich arbeiten müsste oder bekomme ich kein geld in der zeit da ich auch nicht gearbeitet habe?
2: ich habe noch offene minusstunden von meiner teilzeit beschäftigung. Darf mein Arbeitgeber mir die minusstunden anrechnen obwohl ich nicht mehr in teilzeit sondern in gleitzone angestellt bin? Zbsp ich arbeite 70 stunden im monat und komme genau auf meine 850 euro in der gleitzone darf mein arbeitgeber hingehen und zbsp 40 stunden abziehen wenn ich diese im minus bin und mir nur die restlichen 30 stunden ausbezahlen?
Danke
4 Antworten
Was passiert in einem Krankheitsfall?
Das gleiche wie bei JEDEM Arbeitsverhältnis. Du hast Rechtsanspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.
ich habe noch offene minusstunden von meiner teilzeit beschäftigung.
Minusstunden können nur entstehen, wenn du unentschuldigt gefehlt hast. War das der Fall?
Es darf niemals weniger ausgezahlt werden als der Pfändungsfreibetrag.
Alter, geh in einer Gewerkschaft oder schließ Arbeitsrechtsschutz ab, du lässt dich ausbeuten.
- Es ändert sich überhaupt nichts. Du hast sowohl im Mini- als auch im Midijob Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG, genau wieder jeder andere Arbeitnehmer auch. Vorteil Midijob: nach Ablauf der 6 Wochen bekommst du von der Krankenkasse Krankengeld.
- Keine Ahnung.
- ja, du bist voll versichert mit allen Vor und Nachteilen. Also auch bezahlt krank daheim.
- am besten mit dem AG besprechen
Auch in der Ausübung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen oder Teilzeit / Gleitzeit hast Du einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Du bereits länger als 4 Wochen in dem Betrieb angestellt bist.
Bei variablen Arbeitszeiten ist der Lohn im Krankheitsfall dann entweder so zu zahlen, wie Du gemäss eines bestehenden Schichtplanes normalerweise zu arbeiten gehabt hättest, oder es ist ein Mittelwert aus vorheriger Beschäftigungshistorie zu berechnen, wenn es keinen Einsatzplan bei unregelmässigen Schichtzeiten gibt / gab .
Gibt es jedoch im Arbeitsvertrag feste Vereinbarungen bezüglich Dauer und Verteilung der regelmässigen Arbeitszeit, ist die Höhe der Lohnfortzahlung danach zu bemessen .
ich habe noch offene minusstunden von meiner teilzeit beschäftigung
Wie kann es dort zu Minusstunden kommen ? Bist Du öfter mal früher gegangen , zu spät gekommen , o.Ä. und hast das Soll nicht nachgearbeitet ?
Wenn Dein Arbeitgeber Dir nicht die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Mindest-Arbeitszeiten ermöglichen kann, oder will, ist das normalerweise sein eigenes Risiko . Entweder bezahlt er die Differenz dann entweder aus eigener Kasse, oder er bietet Dir die Möglichkeit der Nacharbeit im fortlaufenden Arbeitsverhältnis an.
Meine angst ist das ich nächsten monat arbeiten gehe und mir das von den minusstunden abgezogen wird anstatt mir ausbezahlt wird..so das ich zbsp nur 400 euro verdiene obwohl ich für 800 gearbeitet habe und mir die restlichen 400 abgezogen werden.
Die Verbuchung nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldeter Minus-Stunden ist nur zulässig, wenn gleichzeitig ein Arbeitszeit-Konto geführt wird, und dieses zudem ausdrücklich im Arbeitsvertrag so zwischen beiden Parteien so vereinbart wurde.
Sollte der Arbeitsvertrag tatsächlich eine rechtswirksame Vereinbarung zur Führung eines Arbeitszeit-Kontos nebst etwaiger Erfassung auch von Sollstunden geben, kann der Arbeitgeber zumindest einen Kontenausgleich binnen bestimmter Frist verlangen , wobei der die Nacharbeit dem Arbeitnehmer dann aber auch ermöglichen muss.
Lies' Dir am besten noch mal folgende Erörterung zum Thema Minusstunden und Arbeitszeit-Konto durch :
Nachtrag :
Existiert im bestehenden Vertrag keine rechtswirksame Vereinbarung zur Führung eines Arbeitszeit-Kontos, aber gleichzeitig besteht eine Zusicherung monatlicher Mindest - Arbeitszeit, dann ist alleinig der Arbeitgeber in der Pflicht , für die vereinbarten Erfüllungsmöglichkeiten zu sorgen.
Kurzum : bietet er Dir die vereinbarte Mindest - Arbeitszeit ( regelmässig ) nicht an, darf er Dir dann nicht nachträglich dafür den Lohn kürzen.
Die minusstunden sind in meiner teilzeitanstellung zustande gekommen..ich hatte einen 80 std monat bin aber auf nur 40 std gekommen weil mein arbeit geber keine arbeit für mich hatte.
(Ambulanter dienst)